(beantwortet) Veröffentlichung von Fotos auf privaten Seiten

Für alles, was nicht wirklich ein Hauptthema hat, also auch allgemein Lob & Tadel
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n-regen

(beantwortet) Veröffentlichung von Fotos auf privaten Seiten

Beitrag von n-regen » Mittwoch 11. Juni 2008, 20:37

Hallo!

Ich wollte nur zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob ich einen Teil der Fotos und Videos (alles wäre zu viel), die ich im Miniatur Wunderland gemacht habe, auf meine Website hochladen darf.
Auf dieser Website ist das ja sogar erwünscht, aber gilt das auch für meine?

Nils
Zuletzt geändert von n-regen am Donnerstag 12. Juni 2008, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » Mittwoch 11. Juni 2008, 20:50

Hallo Nils,
du kannst auf Deiner Homepage alle Fotos die DU geschossen hast auch einstellen. Sie sind Dein Eigentum, ebenso ist das mit den Videos. Aber es gibt wie immer auch einige Fallen im Internet:
Wenn Du auf Deinen Fotos fremde Personen mit aufgenommen hast musst Du diese Personen eigentlich um Erlaubnis bitten dass sie damit einverstanden sind im Internet zu erscheinen. Gleiches gilt für ein Video. Nur, wenn sich jeder der Fotos ins Internet stellt an diese (es gibt dafür sogar juristische Regeln) Vorgaben halten würde dann wäre das Internet um sehr viele interessante Aufnahmen ärmer. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Entscheidung welche Fotos, Videos DU einstellst musst Du ganz allein treffen.

:wink: BB

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Beitrag von Doenertobs » Donnerstag 12. Juni 2008, 06:16

Wenn Du auf Deinen Fotos fremde Personen mit aufgenommen hast musst Du diese Personen eigentlich um Erlaubnis bitten.
Jaja, das hab ich auch versucht, aber diese kleinen Plastemenschen in Knuffingen können oder wollen nicht mit mir sprechen, ich bin am verzweifeln :lol:

Tobs, der schon weiß, dass das ein ernst zu nehmendes Thema ist...
Beste Grüße
Tobias

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Beitrag von Datterich » Donnerstag 12. Juni 2008, 08:25

Doenertobs hat geschrieben:Plastemenschen in Knuffingen können oder wollen nicht mit mir sprechen, ich bin am verzweifeln :lol:
Nicht verzweifeln! Für diese Gruppe wurde von der dortigen Verwaltung eine ausdrückliche Genehmigung "ist sogar gewünscht" erteilt.

Das Problem könnten nur die "Preiserlein in 1:1" sein ... und was Deine eigene Homepage betrifft hat Bernie-Bärchen oben schon alles gesagt.

Freundliche Grüße aus Darmstadt
Datterich
_________________
Hier trifft man manchmal Leute, die eigentlich gar keinen Zug vertragen ...

n-regen

Beitrag von n-regen » Donnerstag 12. Juni 2008, 13:15

Gut!
Dann schreib´ ich bei Gelegenheit mal einen Blog-Eintrag über das Miniatur Wunderland.

Nils

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Beitrag von domreuter » Donnerstag 12. Juni 2008, 15:26

In der Hoffnung, dass Soko das Folgende nicht gleich auseinandernimmt ;-) :

Das Recht am eigenen Bild dürfte hier relativ unerheblich sein, denn Im Kunsturhebergesetz (KUG), §23, heißt es:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
[...]"

Als eine solche Landschaft oder sonstige Örtlichkeit würde ich auch das Wunderland ansehen, natürlich ohne Gewähr, dass ein Gericht das auch so sieht...

Grüße

Dominik
Man hat nur soviel Stress wie man sich machen lässt.

Der Schotte
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Beitrag von Der Schotte » Donnerstag 12. Juni 2008, 19:13

Dominik hat ja schon auf das Kunsturhebergesetz hingewiesen. Der Persönlichkeitsschutz ist dort im §22 geregelt, im §23 stehen die Ausnahmen. Neben dem 2. Punkt im 1. Absatz des §23 - Dominik hat ihn zitiert - ist der 3. Punkt im 1. Absatz noch viel interessanter:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. ...
2. ...
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Unter diesem Punkt werden in der Rechtssprechung anscheinend auch öffentliche Veranstaltungen gewertet. Und eine Ausstellung, die für jeden - wenn auch gegen Entgelt - zugänglich ist, ist eine öffentliche Veranstaltung.
Und in den seltensten Fällen dürfte der 2. Absatz des §23 zum tragen kommen:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Sehr gute Informationen zu diesem Thema gibt es in der Fotocommunity unter "Recht am eigenen Bild" und Urheberrecht, bei der Kanzlei Sakowski unter "Recht am eigenen Bild" oder im Law-Blog gibt es eine 12-Teilige Serie zum Recht für Fotografen - leider hat Arne Trautmann sie nie beendet.

Ich hoffe mal als Nicht-Jurist, die Punkte alle richtig interpretiert zu haben, ich fotografiere seit Jahren mit diesen Interpretationen.
Aber vielleicht kann Soko als fotografierender Anwalt ja auch was dazu sagen...

n-regen

Beitrag von n-regen » Montag 16. Juni 2008, 13:29

Ihr seid ja richtig belesen!
Danke für die Hinweise.

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