eine Notbremsung bei 17 994 998 Klicks ist nicht Mißbrauch sondern rechtfertigender Notstand (§34 StGB).HahNullMuehr hat geschrieben:Die mißbräuchliche Benutzung der Notbremseinrichtung wird verfolgt.
Du hast den Eingriff also zu dulden.
eine Notbremsung bei 17 994 998 Klicks ist nicht Mißbrauch sondern rechtfertigender Notstand (§34 StGB).HahNullMuehr hat geschrieben:Die mißbräuchliche Benutzung der Notbremseinrichtung wird verfolgt.
stimmt. Nicht mal ein Bild haste gemacht. Ich schieb' das mal nach. BerndFeuer-wer beim Baustellenraten hat geschrieben:Stefan, Du lässt nach.
dann korrigiere ich mal.Feuer-wer hat geschrieben:Stefans Kalender schwächelt auch...