@ HahNullMuehr
Oh, aha, das war mir in der Tat entgangen, vielen Dank für den Hinweis! Es geschehen halt doch hin und wieder noch Zeichen und Wunder...
@ Bernd 123 (and all)
Wie Günni schon sagt, der Bezug macht es aus: Natürlich kann ich dem
Heinz Müller was schenken, weil er ein netter Mensch ist und mir beim Rasenmähen geholfen hat - das ist reine Privatsache. Wenn ich dem
Heinz Müller aber was schenke, weil er seinen Job gut gemacht hat (und das gerade für mich gut war), ist die Grenze schon überschritten, das war's mit "privat", erst recht wenn es um einen Staatsdiener geht, da ändert auch das "nachtraglich" selten was. Die Grenzen sind zugegeben sehr fließend, deswegen sind auch schon viele darüber gestolpert, obwohl wirklich alles völlig harmlos gemeint war.
(Nachtrag;) Ach ja, Günni hat das ja nochmals mit dem Link jetzt verdeutlicht. So sieht's halt aus.
Im Bundestag, sofern Du die Politiker meinst, sitzen aber keine Beamten, für diese Form der Staatsdiener gibt es eigene Regelungen (die aber eigentlich recht ähnlich sind, mehr oder weniger... ^^)
Ich muss mich oben übrigens noch korrigieren, weil ich eine (wie sich herausgestellt hat) mir gegebene Teilinformation falsch gedeutet habe: Das Land macht die Vorgaben, in diesem Fall zum Thema "Geschenke", die nachgeordneten Behörden - hier die Polizeipräsidien - setzen diese Vorgaben um und können gegebenenfalls Ausnahmen genehmigen. Es sind also zwar nicht unbedingt die direkten Dienststellen, aber auch nicht zwingend das Innenministerium, die ja oder nein sagen.
Macht es aber nicht unbedingt einfacher...