Neues Urteil des Bundesgerichtshof

Für alles, was nicht wirklich ein Hauptthema hat, also auch allgemein Lob & Tadel
Gesperrt
Benutzeravatar
Modelleisenbahner
Forumane
Beiträge: 235
Registriert: Mittwoch 19. Januar 2005, 15:28
Wohnort: Bottrop

Neues Urteil des Bundesgerichtshof

Beitrag von Modelleisenbahner » Dienstag 27. März 2007, 18:29

Hallo,

habe heute in den Nachrichten von einem Neuen Urteil für Forenbetreiber gehört. Habe dazu auch einen Artikel im Internet gefunden :
Bundesgerichtshof urteilt

Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich
Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht
"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06
Stand 27.03.2007 16.47
Quelle : www.ard.de

Mit freundlichen Grüßen

Philipp B.

Benutzeravatar
Soko
Forumane
Beiträge: 1126
Registriert: Freitag 5. September 2003, 10:51
Wohnort: Neu-Isenburg
Kontaktdaten:

2 Threads (OT)

Beitrag von Soko » Dienstag 27. März 2007, 18:33

Siehe auch hier.

Vielleicht kan sich der Admin erbahmen und die Threads zusammenführen ;)

Ciao,
Joachim

Benutzeravatar
Stephan Hertz
Webmaster
Beiträge: 2638
Registriert: Montag 23. Dezember 2002, 18:14
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Stephan Hertz » Mittwoch 28. März 2007, 08:59

Doppeltes Thema

*** CLOSED ***
Stephan
Miniatur Wunderland

Gesperrt