Höhe von Sattelzug
Höhe von Sattelzug
Hallo Freunde, wie hoch ist eigentich ein Sattelzug?
Ich bin im moment beim bauen und kann nur meine größten (höchsten) Fahrzeuge messen. Die Koffer sind alle ca. 4,8cm hoch.
Wenn mal ein Sattelzug fährt soll er auch durchkommen - weil es geht ziemlich eng zu.
Gruß Rolf
Ich bin im moment beim bauen und kann nur meine größten (höchsten) Fahrzeuge messen. Die Koffer sind alle ca. 4,8cm hoch.
Wenn mal ein Sattelzug fährt soll er auch durchkommen - weil es geht ziemlich eng zu.
Gruß Rolf
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Hallo Rolf
Was machts Du Jonathan so an?
Die Aussage ist doch richtig. Ein LKW darf ohne Sondergenehmigung nicht 4 Meter überschreiten.
Die Brücken sind in der Regel 4,50 m hoch.
Das sind im H0-Maßstanb 5,17 cm.
In der Realität ist vor Unterführungen meisten eine Abfahrt oder Auffahrt.
Das führte nach dem teeren der Straße dazu, das Sattelzüge auf einmal festhingen.
Was machts Du Jonathan so an?
Die Aussage ist doch richtig. Ein LKW darf ohne Sondergenehmigung nicht 4 Meter überschreiten.
Die Brücken sind in der Regel 4,50 m hoch.
Das sind im H0-Maßstanb 5,17 cm.
In der Realität ist vor Unterführungen meisten eine Abfahrt oder Auffahrt.
Das führte nach dem teeren der Straße dazu, das Sattelzüge auf einmal festhingen.
Gruß Siegmund
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
oder Steuerungen für Car-Systeme -> WIKI.DC-Car.de
oder bei www.modellautobahnen.de Seit 1.4.2004 nun 16 Jahre
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
oder Steuerungen für Car-Systeme -> WIKI.DC-Car.de
oder bei www.modellautobahnen.de Seit 1.4.2004 nun 16 Jahre
Also...Irgendwie...
Ein LKW darf nunmal nicht höher als 4m sein, da gibt es nihcts dran zu rütteln
Desweiteren...Nachmessen, und wenn dir es selber zu viel Arbeit ist, denke ich mal, dass man auch im Internet genügend Informationen findet...
Meine Unterführung ist 5,5cm hoch, damit da auch mal was anderes durchfahren kann und bisher ist ncoh nichts stecken oder hängengeblieben.Und auch, weenn gewisse andere Maaße die Drchfahrtshöhe einschrenken, sollten sich ein oder zwei Millimeter immer noch rausschlagen lassen...
Gruß
Jonathan, der die freundliche Antwort auf seinen Hinweis nicht so ganz versteht, da er nur eine nettgemeinte Information weitergegeben hat.
Ein LKW darf nunmal nicht höher als 4m sein, da gibt es nihcts dran zu rütteln
Desweiteren...Nachmessen, und wenn dir es selber zu viel Arbeit ist, denke ich mal, dass man auch im Internet genügend Informationen findet...
Meine Unterführung ist 5,5cm hoch, damit da auch mal was anderes durchfahren kann und bisher ist ncoh nichts stecken oder hängengeblieben.Und auch, weenn gewisse andere Maaße die Drchfahrtshöhe einschrenken, sollten sich ein oder zwei Millimeter immer noch rausschlagen lassen...
Gruß
Jonathan, der die freundliche Antwort auf seinen Hinweis nicht so ganz versteht, da er nur eine nettgemeinte Information weitergegeben hat.
Darf heißt: außer in Ausnahmefällen.
Ich weiß ja nicht in welcher Firma du arbeitest, aber in der StVbla steht, dass ein LKW die zulässige Gesamtmasse von 4m nicht überschreiten darf, außer mit Sondergenehmigung...Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind davon im übrigen ausgenommen...
So kleiner Exkurs zurück zum Thema:
Ich denke nicht, dass so ein Kommentar sein muss, ich habe dir nichts böses getan und wollte dir auch nichts böses. Es ist wie im wahren Leben..wer Helfen will ist immer das A......
Enttäuschte Grüße
Ich weiß ja nicht in welcher Firma du arbeitest, aber in der StVbla steht, dass ein LKW die zulässige Gesamtmasse von 4m nicht überschreiten darf, außer mit Sondergenehmigung...Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind davon im übrigen ausgenommen...
So kleiner Exkurs zurück zum Thema:
Ich denke nicht, dass so ein Kommentar sein muss, ich habe dir nichts böses getan und wollte dir auch nichts böses. Es ist wie im wahren Leben..wer Helfen will ist immer das A......
Enttäuschte Grüße