Ob solche Koffer in den obere Ecken hinten rote Lichter haben, wäre mal nachzuprüfen, dieser Jahrgang vermutlich noch nicht.
Nun käme es mal darauf an, "Lkw" zu definieren.
Teilen wir den "Lkw" auf, dann hat jeder zwei Rücklichter und zwei Bremslichter, wie sich das gehört.
Der "Motorwagen" hat zwei Stirnleuchten und zwei Scheinwerfer, wie sich das gehört - soweit stimmt doch alles.
Kniffliger wird es da bei den Begrenzungsleuchten: ob die beim Anhänger so stimmen, weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht, müsste ich mal nachschauen, aber man kann die durchaus so durchgehen lassen.
An Motorwagen sind die allerdings nicht richtig: die hintere fehlt, dafür ist die beim Vorderrad falsch, da habe ich noch nie eine gesehen. Aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren, man sollte ja bekanntlich nie auslernen...
Gruß
Ralf