Schiffe

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Manu
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Schiffe

Beitrag von Manu » Donnerstag 26. August 2004, 08:55

Kann mir jemand sagen wie die Schiffe bei Nacht beleuchtet sind. Sie haben doch Steuerboard und Bagboard verschiedene Lichter. Welche?



Gruß Manu

elythomaslumber
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Beitrag von elythomaslumber » Donnerstag 26. August 2004, 09:16

Steuerbord grün
Backbord rot

Gruß

Hartmut

H0-Holger
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Beitrag von H0-Holger » Donnerstag 26. August 2004, 10:15

Aber nicht einfach grüne und rote Lampen anbringen, da müssen auch die Abstrahlwinkel stimmen.

Also steuerbord grün, backbord rot ist schon mal richtig. Diese Lampen haben jeweils einen Winkel von 112,5°, damit sind sie also von vorne bis leicht achterlich von querab zu sehen, aber eben nicht von achtern oder der gegenüberliegenden Seite.
Dazu kommt eine Hecklaterne (weiß), die einen Winkel von 135° hat.

Bei Motorschiffen kommt noch ein weißes Topplicht dazu, das 225° Abstrahlwinkel hat und nach vorne leuchtet. Diese Laterne ist im gleichen Bereich zu sehen wie beide Seitenlaternen (112,5° + 112,5° = 225°). Das Topplicht muß (beim Vorbild) mindestens einen Meter höher angebracht sein als die Seitenlaternen.

Jetzt wird es etwas komplizierter: Ist das Fahrzeug länger als 50 Meter (Seeschiffahrt) bzw. 100 Meter (Binnenschiffahrt), muß noch ein weiteres Topplicht (weiß, 225°) höher und weiter achtern als das erste geführt werden.

Falls Du es Dir ganz einfach machen willst: kleine Boote dürfen statt der normalen Positionslichter auch einfach ein weißes Rundumlich führen, also zum Beispiel Segelboote oder auch Ruderboote. Dabei reicht es sogar, eine Lampe parat zu haben, die man rausholt, sobald sich ein anderes Fahrzeug nähert --> ein Ruderboot kann also auch nahezu unbeleuchtet herumgeistern.
Und für alle Fahrzeuge gilt: wenn sie nicht in Fahrt sind, also eine feste Landverbindung haben (vor Anker liegen oder irgendwo festgemacht haben) wird nur ein weißes Rundumlicht geführt.

Für Fähren, Fischereifahrzeuge, Schleppverbände und so einiges anderes Gedöns gibt es natürlich noch zusätzliche Beleuchtung. In der Seeschiffahrtsstraßenordnung sind ziemlich viele Seiten der Beleuchtung gewidmet...
Gruß
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil

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Manu
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Beitrag von Manu » Donnerstag 26. August 2004, 10:47

Vielen Dank. Du kennst dich da ja ganz gut aus.




Gruß Manu

DaMoritz

Beitrag von DaMoritz » Donnerstag 9. September 2004, 22:46

Ohja, da gibts wirklich seeeehr viele Vorschriften für Lichterführung ;)
Ich tippe mal du hast nen Sportbootführerschein Holger?
Ich hab vor kurzem den Binnen gemacht, bei mir is des also noch relativ frisch :D

Also Manu, wenn du auf ner Binnenschifffahrtsstraße einen geschleppten Schubverband darstellen willst, ich ratter dir die Lichterführung in Rekordzeit runter 8)
Zuletzt geändert von DaMoritz am Sonntag 12. September 2004, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Manu » Samstag 11. September 2004, 09:56

Eigentlich soll das ein Containerschiff sein das im Hafen liegt.

Gruß Manu

DaMoritz

Beitrag von DaMoritz » Samstag 11. September 2004, 10:48

Hm, also afaik haben die wenn sie im hafen festgemacht sind keine Positionslichter gesetzt, es sei denn sie sind kurz vor'm auslaufen.
Aber wenn sie beim Be- oder Entladen sind haben sie nachts meistens die Decksbeleuchtung an, und dass schaut verdammt eindrucksvoll aus.

Baust du das selbst oder nimmst du nen Bausatz? Jedenfalls wäre ein Bild nich schlecht, dann könnten wir dir sagen was wohl nautisch (hach, geiles wort ;) ) am besten passt.
Zuletzt geändert von DaMoritz am Sonntag 12. September 2004, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.

malte

Beitrag von malte » Samstag 11. September 2004, 12:09

DaMoritz hat geschrieben: ... dann könnten wir dir sagen was wohl natisch (hach, geiles wort ;) ) am besten passt.
---klugscheissmodus an---

Das heisst nautisch und nicht natisch, sollte mann wissen, wenn der sbf noch jung ist... :) :) :)

---klugscheissmodus aus---

Und nun noch mal zur Lichterführung des Dampfers:

Die Kollisionsverhütungsvorschrift (KVR) sagt dazu folgendes:
KVR hat geschrieben: Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund

a) Ein Fahrzeug vor Anker muss dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen:

i) im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;
ii) an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.

b) Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.

c) Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.

... jetzt kommen nur noch Sachen über Schiffe auf Grund
In Bildern sieht das dann so aus:

Bild
Ich gehe einfach mal davon aus, der Dampfer ist über 50m lang, sonst die hintere Laterne weglassen. Und ausserdem gilt:

Die rote und die grüne Lampe können also aus bleiben...

Soweit so gut, sollte es noch weitere Fragen zu dem Thema geben, einfach mal bei google nach KVR oder Lichterführung suchen...

Bis denn dann,

Malte

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Beitrag von martin » Samstag 11. September 2004, 13:32

@malte: dann leg ich noch einen Klugscheissmodus drauf:
Manu hat geschrieben:Eigentlich soll das ein Containerschiff sein das im Hafen liegt.
Und im Hafen wird nur äusserst selten geankert oder auf Grung gelegen :wink:
Martin (der Z-Bahner) Moderator am Stammtisch und in den Foto-Foren

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Beitrag von H0-Holger » Sonntag 12. September 2004, 09:33

*Klugscheißmodus Fortsetzung*:

Den KVR ist es, genau wie der SeeSchStrO und der BinnenSchStrO, in erster Linie einmal sch*egal, warum ein Fahrzeug eine feste Landverbindung hat. Es ist also unerheblich, ob es durch eine Ankerkette mit dem Grund oder durch eine Leinenverbindung an einer Anlegestelle festgemacht ist, oder auch einfach nur auf Schiet sitzt.
Genau genommen können Wasserfahrzeuge nur zwei Zustände einnehmen: "in Fahrt" und "nicht in Fahrt". Sobald keine Verbindung (wie auch immer geartet) zum Land besteht, befindet es sich in Fahrt und hat die entsprechenden Lichter zu führen.

Da der Kahn sowieso heller als ein Weihnachtsbaum erleuchtet und außerdem nicht in Fahrt ist, kannst Du auf die Lichterführung getrost verzichten, zwei kleine weiße Lampen sieht dann wohl niemand mehr (man kann natürlich den Fachkundigen raushängen lassen: "...und diese beiden Lampen mußte ich wegen der vorgeschriebenen Lichterführung anbringen"):wink:.

*Klugscheißmodus Nachtrag*
Es heißt natürlich "Kollisionsverhütungsregeln", nicht "Kollisionsverhütungsvorschrift". :lol:
Gruß
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil

malte

Beitrag von malte » Sonntag 12. September 2004, 11:15

H0-Holger hat geschrieben:
*Klugscheißmodus Nachtrag*
Es heißt natürlich "Kollisionsverhütungsregeln", nicht "Kollisionsverhütungsvorschrift". :lol:
geb mich geschlagen :lol:

und wie viele klugscheisser es hier gibt... :lol: :lol: :lol:

Bis denn dann,

Malte

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Beitrag von Erhard Baltrusch » Sonntag 12. September 2004, 22:36

Bitte zurück zum Thema!

Worum ging's doch gleich :?:
Ach ja : Beleuchtung von Schiffen... :twisted:

Erhard
US-Modulares in N eMail: erhard(at)minirails(punkt)de

malte

Beitrag von malte » Montag 13. September 2004, 10:51

Und hier noch mal die Lichterführung gemäß KVR in Bild:

http://www.stemmer-michael.de/lichterfuehrung.htm

Ist leichter zu verstehen als der geschriebene Text...

Bis denn dann,

Malte

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Beitrag von Manu » Montag 13. September 2004, 16:36

Vielen Dank, auf der Website hat man ja alles erfahren. :D

Gruß Manu

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