Schiffe
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Aber nicht einfach grüne und rote Lampen anbringen, da müssen auch die Abstrahlwinkel stimmen.
Also steuerbord grün, backbord rot ist schon mal richtig. Diese Lampen haben jeweils einen Winkel von 112,5°, damit sind sie also von vorne bis leicht achterlich von querab zu sehen, aber eben nicht von achtern oder der gegenüberliegenden Seite.
Dazu kommt eine Hecklaterne (weiß), die einen Winkel von 135° hat.
Bei Motorschiffen kommt noch ein weißes Topplicht dazu, das 225° Abstrahlwinkel hat und nach vorne leuchtet. Diese Laterne ist im gleichen Bereich zu sehen wie beide Seitenlaternen (112,5° + 112,5° = 225°). Das Topplicht muß (beim Vorbild) mindestens einen Meter höher angebracht sein als die Seitenlaternen.
Jetzt wird es etwas komplizierter: Ist das Fahrzeug länger als 50 Meter (Seeschiffahrt) bzw. 100 Meter (Binnenschiffahrt), muß noch ein weiteres Topplicht (weiß, 225°) höher und weiter achtern als das erste geführt werden.
Falls Du es Dir ganz einfach machen willst: kleine Boote dürfen statt der normalen Positionslichter auch einfach ein weißes Rundumlich führen, also zum Beispiel Segelboote oder auch Ruderboote. Dabei reicht es sogar, eine Lampe parat zu haben, die man rausholt, sobald sich ein anderes Fahrzeug nähert --> ein Ruderboot kann also auch nahezu unbeleuchtet herumgeistern.
Und für alle Fahrzeuge gilt: wenn sie nicht in Fahrt sind, also eine feste Landverbindung haben (vor Anker liegen oder irgendwo festgemacht haben) wird nur ein weißes Rundumlicht geführt.
Für Fähren, Fischereifahrzeuge, Schleppverbände und so einiges anderes Gedöns gibt es natürlich noch zusätzliche Beleuchtung. In der Seeschiffahrtsstraßenordnung sind ziemlich viele Seiten der Beleuchtung gewidmet...
Also steuerbord grün, backbord rot ist schon mal richtig. Diese Lampen haben jeweils einen Winkel von 112,5°, damit sind sie also von vorne bis leicht achterlich von querab zu sehen, aber eben nicht von achtern oder der gegenüberliegenden Seite.
Dazu kommt eine Hecklaterne (weiß), die einen Winkel von 135° hat.
Bei Motorschiffen kommt noch ein weißes Topplicht dazu, das 225° Abstrahlwinkel hat und nach vorne leuchtet. Diese Laterne ist im gleichen Bereich zu sehen wie beide Seitenlaternen (112,5° + 112,5° = 225°). Das Topplicht muß (beim Vorbild) mindestens einen Meter höher angebracht sein als die Seitenlaternen.
Jetzt wird es etwas komplizierter: Ist das Fahrzeug länger als 50 Meter (Seeschiffahrt) bzw. 100 Meter (Binnenschiffahrt), muß noch ein weiteres Topplicht (weiß, 225°) höher und weiter achtern als das erste geführt werden.
Falls Du es Dir ganz einfach machen willst: kleine Boote dürfen statt der normalen Positionslichter auch einfach ein weißes Rundumlich führen, also zum Beispiel Segelboote oder auch Ruderboote. Dabei reicht es sogar, eine Lampe parat zu haben, die man rausholt, sobald sich ein anderes Fahrzeug nähert --> ein Ruderboot kann also auch nahezu unbeleuchtet herumgeistern.
Und für alle Fahrzeuge gilt: wenn sie nicht in Fahrt sind, also eine feste Landverbindung haben (vor Anker liegen oder irgendwo festgemacht haben) wird nur ein weißes Rundumlicht geführt.
Für Fähren, Fischereifahrzeuge, Schleppverbände und so einiges anderes Gedöns gibt es natürlich noch zusätzliche Beleuchtung. In der Seeschiffahrtsstraßenordnung sind ziemlich viele Seiten der Beleuchtung gewidmet...
Gruß
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil
Holger
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Ohja, da gibts wirklich seeeehr viele Vorschriften für Lichterführung
Ich tippe mal du hast nen Sportbootführerschein Holger?
Ich hab vor kurzem den Binnen gemacht, bei mir is des also noch relativ frisch
Also Manu, wenn du auf ner Binnenschifffahrtsstraße einen geschleppten Schubverband darstellen willst, ich ratter dir die Lichterführung in Rekordzeit runter
Ich tippe mal du hast nen Sportbootführerschein Holger?
Ich hab vor kurzem den Binnen gemacht, bei mir is des also noch relativ frisch
Also Manu, wenn du auf ner Binnenschifffahrtsstraße einen geschleppten Schubverband darstellen willst, ich ratter dir die Lichterführung in Rekordzeit runter
Zuletzt geändert von DaMoritz am Sonntag 12. September 2004, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
Hm, also afaik haben die wenn sie im hafen festgemacht sind keine Positionslichter gesetzt, es sei denn sie sind kurz vor'm auslaufen.
Aber wenn sie beim Be- oder Entladen sind haben sie nachts meistens die Decksbeleuchtung an, und dass schaut verdammt eindrucksvoll aus.
Baust du das selbst oder nimmst du nen Bausatz? Jedenfalls wäre ein Bild nich schlecht, dann könnten wir dir sagen was wohl nautisch (hach, geiles wort ) am besten passt.
Aber wenn sie beim Be- oder Entladen sind haben sie nachts meistens die Decksbeleuchtung an, und dass schaut verdammt eindrucksvoll aus.
Baust du das selbst oder nimmst du nen Bausatz? Jedenfalls wäre ein Bild nich schlecht, dann könnten wir dir sagen was wohl nautisch (hach, geiles wort ) am besten passt.
Zuletzt geändert von DaMoritz am Sonntag 12. September 2004, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
---klugscheissmodus an---DaMoritz hat geschrieben: ... dann könnten wir dir sagen was wohl natisch (hach, geiles wort ) am besten passt.
Das heisst nautisch und nicht natisch, sollte mann wissen, wenn der sbf noch jung ist...
---klugscheissmodus aus---
Und nun noch mal zur Lichterführung des Dampfers:
Die Kollisionsverhütungsvorschrift (KVR) sagt dazu folgendes:
In Bildern sieht das dann so aus:KVR hat geschrieben: Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
a) Ein Fahrzeug vor Anker muss dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen:
i) im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;
ii) an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.
b) Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.
c) Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.
... jetzt kommen nur noch Sachen über Schiffe auf Grund
Ich gehe einfach mal davon aus, der Dampfer ist über 50m lang, sonst die hintere Laterne weglassen. Und ausserdem gilt:
Die rote und die grüne Lampe können also aus bleiben...
Soweit so gut, sollte es noch weitere Fragen zu dem Thema geben, einfach mal bei google nach KVR oder Lichterführung suchen...
Bis denn dann,
Malte
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*Klugscheißmodus Fortsetzung*:
Den KVR ist es, genau wie der SeeSchStrO und der BinnenSchStrO, in erster Linie einmal sch*egal, warum ein Fahrzeug eine feste Landverbindung hat. Es ist also unerheblich, ob es durch eine Ankerkette mit dem Grund oder durch eine Leinenverbindung an einer Anlegestelle festgemacht ist, oder auch einfach nur auf Schiet sitzt.
Genau genommen können Wasserfahrzeuge nur zwei Zustände einnehmen: "in Fahrt" und "nicht in Fahrt". Sobald keine Verbindung (wie auch immer geartet) zum Land besteht, befindet es sich in Fahrt und hat die entsprechenden Lichter zu führen.
Da der Kahn sowieso heller als ein Weihnachtsbaum erleuchtet und außerdem nicht in Fahrt ist, kannst Du auf die Lichterführung getrost verzichten, zwei kleine weiße Lampen sieht dann wohl niemand mehr (man kann natürlich den Fachkundigen raushängen lassen: "...und diese beiden Lampen mußte ich wegen der vorgeschriebenen Lichterführung anbringen").
*Klugscheißmodus Nachtrag*
Es heißt natürlich "Kollisionsverhütungsregeln", nicht "Kollisionsverhütungsvorschrift".
Den KVR ist es, genau wie der SeeSchStrO und der BinnenSchStrO, in erster Linie einmal sch*egal, warum ein Fahrzeug eine feste Landverbindung hat. Es ist also unerheblich, ob es durch eine Ankerkette mit dem Grund oder durch eine Leinenverbindung an einer Anlegestelle festgemacht ist, oder auch einfach nur auf Schiet sitzt.
Genau genommen können Wasserfahrzeuge nur zwei Zustände einnehmen: "in Fahrt" und "nicht in Fahrt". Sobald keine Verbindung (wie auch immer geartet) zum Land besteht, befindet es sich in Fahrt und hat die entsprechenden Lichter zu führen.
Da der Kahn sowieso heller als ein Weihnachtsbaum erleuchtet und außerdem nicht in Fahrt ist, kannst Du auf die Lichterführung getrost verzichten, zwei kleine weiße Lampen sieht dann wohl niemand mehr (man kann natürlich den Fachkundigen raushängen lassen: "...und diese beiden Lampen mußte ich wegen der vorgeschriebenen Lichterführung anbringen").
*Klugscheißmodus Nachtrag*
Es heißt natürlich "Kollisionsverhütungsregeln", nicht "Kollisionsverhütungsvorschrift".
Gruß
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil
- Erhard Baltrusch
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Bitte zurück zum Thema!
Worum ging's doch gleich
Ach ja : Beleuchtung von Schiffen...
Erhard
Worum ging's doch gleich
Ach ja : Beleuchtung von Schiffen...
Erhard
US-Modulares in N eMail: erhard(at)minirails(punkt)de
Und hier noch mal die Lichterführung gemäß KVR in Bild:
http://www.stemmer-michael.de/lichterfuehrung.htm
Ist leichter zu verstehen als der geschriebene Text...
Bis denn dann,
Malte
http://www.stemmer-michael.de/lichterfuehrung.htm
Ist leichter zu verstehen als der geschriebene Text...
Bis denn dann,
Malte