Urheberrechte
Urheberrechte
Hallo!
Ich besitze das Atomfkraftwerkmodell von HELYAN,
irgendwo hatte ich mir es mal für 8€ gekauft.
Ich möchte es nun wieder herrichten, wenn ich es fertig bekommen habe wollte ich Bilder machen und ins Internet stellen und wenn ich´s nicht mehr brauche vielleicht verkaufen.
Es wäre schön, wenn vor dem Gebäude große Fahnen von eon stehen würde.
Nun ist meine Frage wegen diesen Urheberrechten, darf ich das mit den Fahnen machen oder darf ich´s nicht???
Wünsche allen noch ein schönes Ostern!!!
(\/)
(. .)
(")(")
Ich besitze das Atomfkraftwerkmodell von HELYAN,
irgendwo hatte ich mir es mal für 8€ gekauft.
Ich möchte es nun wieder herrichten, wenn ich es fertig bekommen habe wollte ich Bilder machen und ins Internet stellen und wenn ich´s nicht mehr brauche vielleicht verkaufen.
Es wäre schön, wenn vor dem Gebäude große Fahnen von eon stehen würde.
Nun ist meine Frage wegen diesen Urheberrechten, darf ich das mit den Fahnen machen oder darf ich´s nicht???
Wünsche allen noch ein schönes Ostern!!!
(\/)
(. .)
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Eigentlich schon. Im MiWuLa ist ja auch eine JET-Tankstelle und mehrere andere Sachen. Guck doch mal hier: Werbung im MiWuLa
- Max Bögl
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- Registriert: Freitag 28. Dezember 2007, 19:17
- Wohnort: Schwentinental
Die Tankstelle ist Eigenbau. Siehe auch Maiks Post
http://www.miniatur-wunderland.de/commu ... 15572.html
http://www.miniatur-wunderland.de/commu ... 15572.html
Hallo,
Man darf seine Modelle eigentlich mit allem bekleben, was einem gefällt. Problematisch wird das ganze erst, wenn man Modelle baut mit der Absicht, diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Auch wenn Du jetzt Dein Kraftwerk eines Tages nicht mehr haben willst und es bei ebay vertickst, ist das noch kein Problem. Erst wenn es mehrere sind, kann einem eventuell Gewinnabsicht unterstellt werden.
Man darf seine Modelle eigentlich mit allem bekleben, was einem gefällt. Problematisch wird das ganze erst, wenn man Modelle baut mit der Absicht, diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Auch wenn Du jetzt Dein Kraftwerk eines Tages nicht mehr haben willst und es bei ebay vertickst, ist das noch kein Problem. Erst wenn es mehrere sind, kann einem eventuell Gewinnabsicht unterstellt werden.
- Peter Müller
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- Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:43
Mach doch anstatt Fahnen von "e·on" welche von "o·en" davor, wird vielen gar nicht auffallen
.

Grüße, Peter
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
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Es gibt dann aber immer noch das problem der geringfügigen Veränderung. Man darf ein Logo nicht verändern, solange man noch das Ursprungslogo erkennt...Wenn man das dann vermarktet ist das dann genauso, wie wenn man das Originallogo vermarkten würde... 

Gruß, Max
Münchner in England.
Modellbahnen aus EU, GB & NA.
mInsider
Münchner in England.
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mInsider
Herr Bögl,Max Bögl hat geschrieben:Wenn du absolut keine Probleme haben willst, mach einfach ne eigene Firma auf
unterlassen Sie Ihre dummen Kommentare!
Die Volljährigkeit ist zwingend erforderlich zum eröffnen einer Firma!
Im übrigen, was bezwecken Sie mit Ihren sinnbefreiten Postings?
Zuletzt geändert von günni am Freitag 21. März 2008, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß vom N-Bahner GüNNi
Surftipps: Polizeimuseum
Pressemitteilungen von Polizei, Feuerwehr und Zoll.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A ... %A4higkeit
§112 BGB
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
(Ich bin kein Jurist!)
§112 BGB
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
(Ich bin kein Jurist!)
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- Soko
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- Registriert: Freitag 5. September 2003, 10:51
- Wohnort: Neu-Isenburg
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Hallo,
bitte, in Eurem eigenen Interesse: wenn Ihr rechtliche Fragen habt, stellt Die einem, der sich damit auskennt und nicht in einem Modellbahnforum...
Das in diesem Thread (Günni ausgenommen) verbreitete vermeintliche juristische Wissen kann nicht mal als Halbwissen bezeichnet werden und kann demjenigen, der danach handelt, teuer zu stehen kommen!
...und nein, solche Mandate nehme ich nicht an!
Ciao,
Joachim
bitte, in Eurem eigenen Interesse: wenn Ihr rechtliche Fragen habt, stellt Die einem, der sich damit auskennt und nicht in einem Modellbahnforum...
Das in diesem Thread (Günni ausgenommen) verbreitete vermeintliche juristische Wissen kann nicht mal als Halbwissen bezeichnet werden und kann demjenigen, der danach handelt, teuer zu stehen kommen!
...und nein, solche Mandate nehme ich nicht an!

Ciao,
Joachim
- Harry
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- Registriert: Dienstag 4. Februar 2003, 12:27
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günni hat geschrieben:Herr Bögl,Max Bögl hat geschrieben:Wenn du absolut keine Probleme haben willst, mach einfach ne eigene Firma auf
unterlassen Sie Ihre dummen Kommentare!
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Im übrigen, was bezwecken Sie mit Ihren sinnbefreiten Postings?
Ruhig günni, ruhig....Modellfirma

- kiruna
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- Registriert: Dienstag 26. Juni 2007, 19:18
- Wohnort: NRW / Ostwestfalen
Hallo Modellkirmes-freak,
bei so vielen Gedanken ums Urheberrecht gibt es noch etwas anderes, was sehr gut überlegt sein sollte:
Wo werden denn die Brennstäbe entsorgt? Im Mülleimer unter der Modellbahn? Oder fährst Du sie mit dem Castor zum Nachbarn?
PS: Die Sache mit dem EON-Logo würde ich im Einzelfall nicht so eng sehen. In den Katalogen der Bausatz-Hersteller gibt es genügend Modelle, die Abbilder der Wirklichkeit sind. Tankstellen, McD..., usw. Das einzige Modell, welches ich auf noch keiner Anlage gesehen habe, ist ein IKEA-Kaufhaus.
Gruß, Thomas
bei so vielen Gedanken ums Urheberrecht gibt es noch etwas anderes, was sehr gut überlegt sein sollte:


PS: Die Sache mit dem EON-Logo würde ich im Einzelfall nicht so eng sehen. In den Katalogen der Bausatz-Hersteller gibt es genügend Modelle, die Abbilder der Wirklichkeit sind. Tankstellen, McD..., usw. Das einzige Modell, welches ich auf noch keiner Anlage gesehen habe, ist ein IKEA-Kaufhaus.

Gruß, Thomas
märklin H0 - iTrain 4.x - MM+DCC
Ein Leben ohne Modellbahn ist wie Tofuwurst und alkoholfreies Bier!
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- HaNull
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- Beiträge: 4381
- Registriert: Freitag 2. Februar 2007, 01:47
- Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis
Im MiWuLa gibt's auch ein St. Max (weil der Name St. Moritz geschützt ist).Maliq hat geschrieben:Im MiWuLa ist ja auch eine JET-Tankstelle und mehrere andere Sachen.
████████ Gruß aus NRW
████████ Thomas
████████ Multi-MISTler: 1. Siegburg (RSK) - 2. Köln rrh. - 3. Rheinbreitbach
████████ Thomas
████████ Multi-MISTler: 1. Siegburg (RSK) - 2. Köln rrh. - 3. Rheinbreitbach
-
- Forumane
- Beiträge: 348
- Registriert: Montag 4. Februar 2008, 16:36
- Wohnort: Berlin
Sicher gibt`s genügend Beispiele aus der Modellbahnwelt , aaaabeeeeer..... :
In Berlin hat mal jemand versucht Modellautos im M. 1.87 und M1:43 aufzulegen, die noch keiner (damals) im Programm hatte. Anfrage bei Mecedes, Porsche, Opel, Hyunday, Wishiwashi ( äääh Mitsubishi `türlich) -überall die gleiche Antwort: Was zahlen Sie denn dafür, dass sie von unseren Orginalen Modelle fertigen.... Das die Modelle auch Werbung für die Firmen sind - war egal....
So ähnlich könnte einem Modellbahner das auch passieren, wenn er Logo`s zur realistischen Detailierung verwendet, die Bilder in`s Netz stellt - und dann von den bekannten Winkeladvokaten aus dem Raum München "Abmahnungen" zugeschickt bekommt...
In Berlin hat mal jemand versucht Modellautos im M. 1.87 und M1:43 aufzulegen, die noch keiner (damals) im Programm hatte. Anfrage bei Mecedes, Porsche, Opel, Hyunday, Wishiwashi ( äääh Mitsubishi `türlich) -überall die gleiche Antwort: Was zahlen Sie denn dafür, dass sie von unseren Orginalen Modelle fertigen.... Das die Modelle auch Werbung für die Firmen sind - war egal....
So ähnlich könnte einem Modellbahner das auch passieren, wenn er Logo`s zur realistischen Detailierung verwendet, die Bilder in`s Netz stellt - und dann von den bekannten Winkeladvokaten aus dem Raum München "Abmahnungen" zugeschickt bekommt...
- Mehdornsbaggerfahrer No.1
- 103er-Killer
- Beiträge: 4324
- Registriert: Sonntag 1. Januar 2006, 01:46
- Wohnort: Hotel unter den Sternen
Hallo kiruna,
Ich denke schon, das die Hersteller das gemacht haben.
MFG
Thomas
Auch wenn Du oben genannten Modelle ansprichtst, kannst Du (kiruna) uns 100 % ob nicht hinter den Kulissen gefragt wurde.kiruna hat geschrieben:....
PS: Die Sache mit dem EON-Logo würde ich im Einzelfall nicht so eng sehen. In den Katalogen der Bausatz-Hersteller gibt es genügend Modelle, die Abbilder der Wirklichkeit sind. Tankstellen, McD..., usw. Das einzige Modell, welches ich auf noch keiner Anlage gesehen habe, ist ein IKEA-Kaufhaus.![]()
Gruß, Thomas




Ich denke schon, das die Hersteller das gemacht haben.
MFG
Thomas
1. BR 103 Killer im Forum
Teilnehmer am 5. Geb. und 10. Geb. MiWuLa, :mfm: 4.,5.,6.,7.,
Teilnehmer am 5. Geb. und 10. Geb. MiWuLa, :mfm: 4.,5.,6.,7.,
Tag,
ich denke die großen Hersteller von Gebäuden und Co zahlen den "Urhebern" schon ein "bisschen" Geld, damit sie die Logos veröffentlichen dürfen. Die Miwulaner haben bestimmt auch z.B. Jet gefragt, ob sie das Logo verwenden dürfen.
Für daheim ist es denk ich unproblematisch, wenn man ein Haus umgestaltet, solange man es nicht verkauft.
Grüßle Tomcat
ich denke die großen Hersteller von Gebäuden und Co zahlen den "Urhebern" schon ein "bisschen" Geld, damit sie die Logos veröffentlichen dürfen. Die Miwulaner haben bestimmt auch z.B. Jet gefragt, ob sie das Logo verwenden dürfen.
Für daheim ist es denk ich unproblematisch, wenn man ein Haus umgestaltet, solange man es nicht verkauft.
Grüßle Tomcat