Hallo Thomas,ThomasausBerlin hat geschrieben:[...] Und da frage ich mich natürlich: Werden hier Unternehmen bestreikt - oder werden Menschen in Geiselhaft genommen, die nix für die Situation der Lokführer können?[...]
Das Recht auf Streik ist nun mal in unserer Verfassung sprich dem Grundgesetz verankert.
Ohne die Gewerkschaften und deren Verdienste, hätten wir immer noch Arbeitsbedingungen wie am Ausgang des 18. Jahrhunderts.Grundgesetz hat geschrieben: Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Macht doch nicht sooo ein Wind um die paar Stunden Streik. Vor allen Dingen war der Streik lange genug Angekündigt, und man hätte sich darauf einstellen d.h. früher Losfahren, das Auto oder andere Verkehrsmittel benutzen können.