Ihr müsst die Frage anders stellen!!!
Wann darf ich auf dem Führerstand mitfahren?
Grundsätzlich verboten ist es definitiv nicht. Im guten alten Schienenbus und im Akku ETA 150 / 515 hat man ja auch beim Triebwagenführer sitzen dürfen. Ganz legal denn die Sitze waren ja da.
Klar ist aber auch: Der Führerstand einer Lok ist kein öffentlicher Teil des Zuges. Ein Raum der der Bedienung des zuges dient. Und betriebsfremde Personen haben dort eigentlich nichts verloren. Eigentlich, das ist das Zauberwort.
Ich bin in England schon auf dem Führerstand der Stanier 8F der Severn Valley Railroad mitgefahren. Ganz offiziell mit einer speziellen "Fahrkarte".
Selbst bei der DB kam man ganz offiziell auf den Führerstand.
Musste man schriftlich beantragen. War nicht billig. Glaube der Preis waren eine Fahrkarte 1. Klasse für die Strecke plus einem Entgeld für eine "Begleitperson" der Bahn. Da kam dann wirklich irgendein Lokführer mit.
Glaube du warst dann sogar versichert.
Das bedeutete natürlich das derjenige nicht berechtigt war den Zug zu steuern.
Ich gehe mal davon aus das das bei der DBAG noch genauso ist. Mal abgesehen davon das auf dem Führerstand eines ICE 3 ausser einem höllisch unbequemen Notsitz gar kein Platz mehr ist....

Und vom Platz dahinter siehst du genau so gut. beim Dosto Steuerwagen und den ganzen Nahverhkehrstriebwagen ist der Führerstand heute nur noch für eine Person ausgelegt und entsprechend kleiner als früher. Ablehnungen können also auch Platzgründe haben.
Und sicher kann jede Privatbahn Führerstandsmitfahrten genauso genehmigen wie die DB.
Wer allerdings ohne Genehigung der Betriebsleitung der Bahn mitfährt ist tatsächlich eventuell nicht versichert und die Bahngesellschaft könnte den Lokführer zur Verantwortung ziehen wenn sie erfährt das betriebsfremde Personen ohne ihr Wissen sich im Führerstand aufhalten.
Das "eventuell" in der Versicherung bezieht sich auf die Haftung des Lokführers der "eigenmächtig" die Mitfahrt genehmigt hätte.
Die Bahngesellschaft kann die Haftung sicher auf ihren "Erfüllungsgehilfen" (= Lokführer) abwälzen.
Und wenn der Mitfahrer etwas "anstellt" haftet mit 99% der Lokführer mit.
PS:Ich bin mehrfach mit Bekannten die Lokführer sind auf dem Führerstand mitgefahren - vom Rangierdiesel über E 151 und 101 bis zum ICE3 war alles dabei. Mir ist allerdings klar was ich darf.
