BR 52
BR 52
...bin mal im Sommer mit meinem Schwager im schönen Mecklenburger Land
unterwegs gewesen - als am Horizont eine schmucke Dampflok auftauchte.
Sofort änderte sich unser Weg in Richtung Gleise - wo der Stahlkoloss auch
wenige Minuten Später zum stehen kam. Auf eine höfliche Nachfrage hin -
hat man uns sogar einige km mitfahren lassen.
Wenn man sich beim Anfahren nicht richtig festhält, liegt man schneller im
Kohletender als man "Hoppla" sagen kann
FOTOS:
http://img449.imageshack.us/img449/4343/dsc027792kj.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/4504/dsc027803yf.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/6283/dsc027819kj.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/9591/dsc027846fd.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/5863/dsc027856dz.jpg
Gruß !
Rick
unterwegs gewesen - als am Horizont eine schmucke Dampflok auftauchte.
Sofort änderte sich unser Weg in Richtung Gleise - wo der Stahlkoloss auch
wenige Minuten Später zum stehen kam. Auf eine höfliche Nachfrage hin -
hat man uns sogar einige km mitfahren lassen.
Wenn man sich beim Anfahren nicht richtig festhält, liegt man schneller im
Kohletender als man "Hoppla" sagen kann
FOTOS:
http://img449.imageshack.us/img449/4343/dsc027792kj.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/4504/dsc027803yf.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/6283/dsc027819kj.jpg
http://img449.imageshack.us/img449/9591/dsc027846fd.jpg
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Gruß !
Rick
- Hannes
- Forumane
- Beiträge: 1465
- Registriert: Freitag 13. Juni 2003, 14:58
- Wohnort: Schnaitheim
- Kontaktdaten:
Hallo,
früher war das genau so verboten wie heute, aber das stimmt schon, heute haben die Lokführer dann eher mehr Angst um den Job. Bei Museumsbahnen ist das aber ein bisschen anders, das sind ja alles Ehrenamtliche, auch wenn die auch nicht unbedingt ein Verfahren an den Hals bekommen wollen, da ist das dann doch ein bisschen anders. Und wenn das irgendwo auf dem Land ist, sieht das ja eh keiner, gibt ja kein ortsansässiges Personal mehr.
früher war das genau so verboten wie heute, aber das stimmt schon, heute haben die Lokführer dann eher mehr Angst um den Job. Bei Museumsbahnen ist das aber ein bisschen anders, das sind ja alles Ehrenamtliche, auch wenn die auch nicht unbedingt ein Verfahren an den Hals bekommen wollen, da ist das dann doch ein bisschen anders. Und wenn das irgendwo auf dem Land ist, sieht das ja eh keiner, gibt ja kein ortsansässiges Personal mehr.
Moin,
also, wenn man das Glück hatte, sollte man es nicht herumposaunen.
Siehe die Mitteilung von Hannes!
Wenn man es mitteilen möchte... dann ohne Ort und Zeitangabe und ohne
Bilder.
Bitte überlege in Zukunft, wen Du mit Deiner Mitteilung in Schwierigkeiten
bringen könntest.
Trotzdem freue ich mich für Dich.
also, wenn man das Glück hatte, sollte man es nicht herumposaunen.
Siehe die Mitteilung von Hannes!
Wenn man es mitteilen möchte... dann ohne Ort und Zeitangabe und ohne
Bilder.
Bitte überlege in Zukunft, wen Du mit Deiner Mitteilung in Schwierigkeiten
bringen könntest.
Trotzdem freue ich mich für Dich.
Gruß vom N-Bahner GüNNi
Surftipps: Polizeimuseum
Pressemitteilungen von Polizei, Feuerwehr und Zoll.
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Es handelt sich hierbei um den HeiNa-Ganzlin und wenn ich richtig informiert bin ist das deren eigene Strecke. Hier greifen also irgendwelche Vorschriften der DB-AG nicht.
Bei Privaten ist es eben ein wenig anders und in letzter Instanz entscheidet hier wohl immer noch der Lokführer ob er jemanden auf die Lok läßt oder nicht.
Bei Privaten ist es eben ein wenig anders und in letzter Instanz entscheidet hier wohl immer noch der Lokführer ob er jemanden auf die Lok läßt oder nicht.
Mit dieser Aussage wäre ich sehr vorsichtig, auch auf privat betriebenen Strecken gilt das Eisenbahngesetz, und das EBA (Eisenbahnbundesamt) kann bei Verstößen sehr ungemütlich werden, im übrigen ist es auch eine versicherungsrechtliche Angelegenheit, Du brauchst nur beim Absteigen von der Lok auszurutschen und Dir ein Knöchelchen demolieren und schon hat der Lokführer ein Problem.Anonymous hat geschrieben:Es handelt sich hierbei um den HeiNa-Ganzlin und wenn ich richtig informiert bin ist das deren eigene Strecke. Hier greifen also irgendwelche Vorschriften der DB-AG nicht.
Bei Privaten ist es eben ein wenig anders und in letzter Instanz entscheidet hier wohl immer noch der Lokführer ob er jemanden auf die Lok läßt oder nicht.
Gruß
Bernie-Bärchen
Falsch, das EBA ist nur für die DB-AG zuständig, für Privatbahnen und deren eigene ortsfesten Anlagen sind die entsprechenden Landesverkehrsbehörden zuständig.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz sagt nichts über betriebsfremde Personen aus:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
Somit ist es jedem Betreiber freigestellt, betriebsfremde Personen auf eigene Verantwortung auf Fahrzeuge zu lassen.
Wenn Du eine eigene Bahnstrecke mit Fahrzeugen besitzt, dann liegt die Entschiedung bei Dir, wem Du die Mitfahrt auf einem Deiner Fahrzeuge auf eigenes Risiko gestattest.
Das EBA interssiert sich für Deine Fahrzeuge nur, wenn Du auf Strecken des Bundes verkehren willst.
Achte mal bei Eintrittskarten zu privaten Bw-Festen usw auf das Kleingedruckte, da steht oft was von eigener Verantwortung und genauso wird es bei "thedoc" gewesen sein.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz sagt nichts über betriebsfremde Personen aus:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
Somit ist es jedem Betreiber freigestellt, betriebsfremde Personen auf eigene Verantwortung auf Fahrzeuge zu lassen.
Wenn Du eine eigene Bahnstrecke mit Fahrzeugen besitzt, dann liegt die Entschiedung bei Dir, wem Du die Mitfahrt auf einem Deiner Fahrzeuge auf eigenes Risiko gestattest.
Das EBA interssiert sich für Deine Fahrzeuge nur, wenn Du auf Strecken des Bundes verkehren willst.
Achte mal bei Eintrittskarten zu privaten Bw-Festen usw auf das Kleingedruckte, da steht oft was von eigener Verantwortung und genauso wird es bei "thedoc" gewesen sein.
- Peter Müller
- Forumane
- Beiträge: 4291
- Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:43
Ist es denn tatsächlich verboten, auf dem Fahrstand mitzufahren? Und gilt das auch für Triebwagen? Dort müssen (oder mussten zumindest oder hätten gemusst) die Lokführer doch teilweise Fahrkarten verkaufen und die Türen stehen oft weit auf.
Grüße, Peter
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
Ihr müsst die Frage anders stellen!!!
Wann darf ich auf dem Führerstand mitfahren?
Grundsätzlich verboten ist es definitiv nicht. Im guten alten Schienenbus und im Akku ETA 150 / 515 hat man ja auch beim Triebwagenführer sitzen dürfen. Ganz legal denn die Sitze waren ja da.
Klar ist aber auch: Der Führerstand einer Lok ist kein öffentlicher Teil des Zuges. Ein Raum der der Bedienung des zuges dient. Und betriebsfremde Personen haben dort eigentlich nichts verloren. Eigentlich, das ist das Zauberwort.
Ich bin in England schon auf dem Führerstand der Stanier 8F der Severn Valley Railroad mitgefahren. Ganz offiziell mit einer speziellen "Fahrkarte".
Selbst bei der DB kam man ganz offiziell auf den Führerstand.
Musste man schriftlich beantragen. War nicht billig. Glaube der Preis waren eine Fahrkarte 1. Klasse für die Strecke plus einem Entgeld für eine "Begleitperson" der Bahn. Da kam dann wirklich irgendein Lokführer mit.
Glaube du warst dann sogar versichert.
Das bedeutete natürlich das derjenige nicht berechtigt war den Zug zu steuern.
Ich gehe mal davon aus das das bei der DBAG noch genauso ist. Mal abgesehen davon das auf dem Führerstand eines ICE 3 ausser einem höllisch unbequemen Notsitz gar kein Platz mehr ist.... Und vom Platz dahinter siehst du genau so gut. beim Dosto Steuerwagen und den ganzen Nahverhkehrstriebwagen ist der Führerstand heute nur noch für eine Person ausgelegt und entsprechend kleiner als früher. Ablehnungen können also auch Platzgründe haben.
Und sicher kann jede Privatbahn Führerstandsmitfahrten genauso genehmigen wie die DB.
Wer allerdings ohne Genehigung der Betriebsleitung der Bahn mitfährt ist tatsächlich eventuell nicht versichert und die Bahngesellschaft könnte den Lokführer zur Verantwortung ziehen wenn sie erfährt das betriebsfremde Personen ohne ihr Wissen sich im Führerstand aufhalten.
Das "eventuell" in der Versicherung bezieht sich auf die Haftung des Lokführers der "eigenmächtig" die Mitfahrt genehmigt hätte.
Die Bahngesellschaft kann die Haftung sicher auf ihren "Erfüllungsgehilfen" (= Lokführer) abwälzen.
Und wenn der Mitfahrer etwas "anstellt" haftet mit 99% der Lokführer mit.
PS:Ich bin mehrfach mit Bekannten die Lokführer sind auf dem Führerstand mitgefahren - vom Rangierdiesel über E 151 und 101 bis zum ICE3 war alles dabei. Mir ist allerdings klar was ich darf.
Wann darf ich auf dem Führerstand mitfahren?
Grundsätzlich verboten ist es definitiv nicht. Im guten alten Schienenbus und im Akku ETA 150 / 515 hat man ja auch beim Triebwagenführer sitzen dürfen. Ganz legal denn die Sitze waren ja da.
Klar ist aber auch: Der Führerstand einer Lok ist kein öffentlicher Teil des Zuges. Ein Raum der der Bedienung des zuges dient. Und betriebsfremde Personen haben dort eigentlich nichts verloren. Eigentlich, das ist das Zauberwort.
Ich bin in England schon auf dem Führerstand der Stanier 8F der Severn Valley Railroad mitgefahren. Ganz offiziell mit einer speziellen "Fahrkarte".
Selbst bei der DB kam man ganz offiziell auf den Führerstand.
Musste man schriftlich beantragen. War nicht billig. Glaube der Preis waren eine Fahrkarte 1. Klasse für die Strecke plus einem Entgeld für eine "Begleitperson" der Bahn. Da kam dann wirklich irgendein Lokführer mit.
Glaube du warst dann sogar versichert.
Das bedeutete natürlich das derjenige nicht berechtigt war den Zug zu steuern.
Ich gehe mal davon aus das das bei der DBAG noch genauso ist. Mal abgesehen davon das auf dem Führerstand eines ICE 3 ausser einem höllisch unbequemen Notsitz gar kein Platz mehr ist.... Und vom Platz dahinter siehst du genau so gut. beim Dosto Steuerwagen und den ganzen Nahverhkehrstriebwagen ist der Führerstand heute nur noch für eine Person ausgelegt und entsprechend kleiner als früher. Ablehnungen können also auch Platzgründe haben.
Und sicher kann jede Privatbahn Führerstandsmitfahrten genauso genehmigen wie die DB.
Wer allerdings ohne Genehigung der Betriebsleitung der Bahn mitfährt ist tatsächlich eventuell nicht versichert und die Bahngesellschaft könnte den Lokführer zur Verantwortung ziehen wenn sie erfährt das betriebsfremde Personen ohne ihr Wissen sich im Führerstand aufhalten.
Das "eventuell" in der Versicherung bezieht sich auf die Haftung des Lokführers der "eigenmächtig" die Mitfahrt genehmigt hätte.
Die Bahngesellschaft kann die Haftung sicher auf ihren "Erfüllungsgehilfen" (= Lokführer) abwälzen.
Und wenn der Mitfahrer etwas "anstellt" haftet mit 99% der Lokführer mit.
PS:Ich bin mehrfach mit Bekannten die Lokführer sind auf dem Führerstand mitgefahren - vom Rangierdiesel über E 151 und 101 bis zum ICE3 war alles dabei. Mir ist allerdings klar was ich darf.