DB Signalstellung: Form-Hauptsignal mit Hauptsperrsignal ?

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acati62

DB Signalstellung: Form-Hauptsignal mit Hauptsperrsignal ?

Beitrag von acati62 » Sonntag 7. März 2010, 14:54

Hallo Leute,
ich beschäftige mich gerade mit Signalen in der Ep. III: auf Bahnhofsgleisen finden sich Ausfahrsignale; für Rangierfahrten zusätzlich Hauptsperrsignale. Sind auf dem Gleis Zugfahrten zugelassen - eben nicht nur Rangierfahrten - steht das Hauptspersignal direkt vor dem Form-Hauptsignal.
Mir ist nun nicht ganz klar, welche Stellungen die beiden Signale bei welchen Fahrten (Zugfahrt / Rangierfahrt) über die Signale hinaus zeigen müssen.
Wer kann helfen ?
Jochen

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Mehdornsbaggerfahrer No.1
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Re: DB Signalstellung: Form-Hauptsignal mit Hauptsperrsignal ?

Beitrag von Mehdornsbaggerfahrer No.1 » Sonntag 7. März 2010, 19:04

Moin,
Im DS / DV 301 wird Dir vielleicht helfen, es ist zwar nicht auf dem neusten Stand. Aber die Regeln für Deine Suche Stimmen noch.

Viel Spaß
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acati62

Re: DB Signalstellung: Form-Hauptsignal mit Hauptsperrsignal ?

Beitrag von acati62 » Montag 8. März 2010, 00:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Signalordnung fand ich unter: Hauptsperrsignalen in Stellung Sh1 folgenden Satz: "In Verbindung mit Signal Hp0 zeigt das Signal, dass das Haltegebot für Rangierfahrten aufgehoben ist."
Das müsste doch folgendes bedeuten:
1. Bei Sh0 und Hp0 ist weder eine Zugfahrt noch eine Rangierfahrt zulässig.
2. Bei Sh1 und Hp0 ist nur eine Rangierfahrt zulässig, auch über das (Hp0 zeigende) Hauptsignal hinaus. Eine Zugfahrt ist aber nicht zulässig.
Folgerung 3. Bei Sh1 und Hp1 bzw. Hp2 sind Zugfahrten zulässig.

Sehe ich das so richtig ?

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Bernie-Bärchen
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Re: DB Signalstellung: Form-Hauptsignal mit Hauptsperrsignal ?

Beitrag von Bernie-Bärchen » Montag 8. März 2010, 01:13

acati62 hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Signalordnung fand ich unter: Hauptsperrsignalen in Stellung Sh1 folgenden Satz: "In Verbindung mit Signal Hp0 zeigt das Signal, dass das Haltegebot für Rangierfahrten aufgehoben ist."
Das müsste doch folgendes bedeuten:
1. Bei Sh0 und Hp0 ist weder eine Zugfahrt noch eine Rangierfahrt zulässig.
2. Bei Sh1 und Hp0 ist nur eine Rangierfahrt zulässig, auch über das (Hp0 zeigende) Hauptsignal hinaus. Eine Zugfahrt ist aber nicht zulässig.
Folgerung 3. Bei Sh1 und Hp1 bzw. Hp2 sind Zugfahrten zulässig.

Sehe ich das so richtig ?
Die Signalbezeichnung "Sh0" gibt es nicht mehr, Zughalt und Rangierhalt sind "Hp0". Bei "Sh1" darf ich an dem Signal als Rangierfahrt vorbeifahren. Ein Signal kann nicht gleichzeitig einen Rangierhalt aufheben und eine Zugfahrt signaltechnisch ermöglichen.Das heiß also für eine Zugfahrt: Hp1 oder Hp2. Eine Sonderform ist die Ausfahrt aus Gruppengleisen. Dort kann eine Hauptsignal für eine Ausfahrt aus einem Gruppengleis gestellt werden. Dann allerdings zeigt dass, dem Gleis aus dem der Zug ausfahren soll, Rangiersignal "Sh1" und das dazugehörende Gruppenausfahrsignal, das ja irgendwo weiter weg vom Ausfahrgleis steht, "Hp1" bzw. "Hp2".

:wink: BB

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