das EBA gibt der DB AG folgende "Maßnahmen für kritische Witterungsverhältnisse" vor.
EBA
Vor alle die nicht den Link klicken hier der Text.
Quelle: EBAEBA hat geschrieben:Die DB Netz AG hat in einem Kundenbrief an alle Netzzugangsberechtigten angekündigt, dass sie „im Rahmen aufsichtsbehördlicher Vorgaben“ zum 15.07.2010 die betrieblichen Regeln zum Umgang mit gefahrdrohenden Witterungserscheinungen in neuer Form herausgibt, um gemeinsam besser auf Sturmereignisse reagieren und diese beherrschen zu können. Soweit die DB Netz AG damit gegenüber den Netznutzern das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Veranlasser der Änderungen präsentiert, ist dem entschieden entgegenzutreten.
Das EBA weist die Aussage der DB Netz AG zurück, dass es die angekündigten Regelungen in dieser Form gefordert hätte. Das EBA hat vielmehr die DB Netz AG angewiesen, selbst Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen bei kritischen Witterungsverhältnissen, vor allem in Verbindung mit Sturmschäden, entgegen zu wirken. Anlass hierfür war eine zunehmende Anzahl von Unfällen, bei denen Züge auf umgestürzte Bäume geprallt sind. Die bisher zur Beherrschung solcher Fälle bestehenden Vorschriften waren wegen zwischenzeitlicher organisatorischer Änderungen aus Sicht des EBA nicht mehr ausreichend. Das EBA hat per Bescheid die DB Netz AG angewiesen, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes selbst festzustellen, ob in einem Streckenbereich bei vorliegender Wetterwarnung eine kritische Situation besteht, und erst dann die Eisenbahnverkehrsunternehmen darüber zu unterrichten. Gegen den Bescheid hat die DB Netz AG nunmehr Klage erhoben.
Die DB Netz AG will hingegen bis auf die Weitergabe der vom Wetterdienst eingeholten Wetterwarnungen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen keine eigenen Maßnahmen durchführen. Stattdessen sollen die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet werden, bei Erhalt der Wetterwarnungen die Triebfahrzeugführer zu entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen aufzufordern. Das EBA hatte bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren die DB Netz AG darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise ohne eine Abstimmung mit den Netzzugangsberechtigten über weitere Details nicht zur Gefahrenabwehr geeignet ist. Die bereits vorliegenden Beschwerden der Eisenbahnverkehrsunternehmen bestätigen die Einschätzung des EBA, dass zur Gefahrenabwehr bei kritischen Witterungssituationen die vom EBA gegenüber der DB Netz AG angewiesenen Maßnahmen besser geeignet sind.
MFG
Thomas