Wenn die neuen Richtlinien die ab dem 01.07.2011 für den Transport von Heizöl (schwer) / Schweröl / Bunker C gelten und umgesetzt werden müssen, sind die Tage wohl gezählt.

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Rauchene Grüße vom Gleis
Thomas
dann wird halt ein kleiner Tankwagen mitgeführt, oder an Zwischenhalten deponiert.Eisenbahn-Bundesamt hat geschrieben:Hinweise:
Die betroffenen Zusatztender mit Ölvorratsbehältern fallen nicht unter die in Abschnitt 1.1.3 RID aufgeführten Freistellungen.
Reguläre Schlepptender mit Ölvorratsbehältern gehören zur Dampflok und sind mit dieser fest verbunden. Sie unterliegen deshalb gemäß 1.1.3.3 RID nicht den Vorschriften des RID.