Car System Frage

Für Diskussionen rund ums Car-System und bewegte H0-Autos
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Car System Frage

Beitrag von Gast » Dienstag 20. Januar 2004, 20:45

Habe die beiträge über Faller N modelle gelesen und habe eine kurze frage


Ich möchte meine HO Modellbahnanlage auflösen da ich aus beruflichen gründen keine zeit mehr dafür habe.

darum möchte ich die häuser,Loks,Wagen,und mein Faller Car bei ebay verkaufen aber hab gerade das Problem von bau187 entdeckt wegen dem Car System das er die Autos nicht umbauen und verkaufen darf

ich habe auf meiner Anlage ca. 20 Autos von Herpa Wiking und Brekina auf das Car System umgebaut also quasi Eigenbau darf ich die da überhaupt reinsetzen ohne dass ich Probleme mit den Autoherstellern oder Faller bekomme?

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Felix (der erste)
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Beitrag von Felix (der erste) » Dienstag 20. Januar 2004, 21:29

Klar darfst du das, würde ich sagen. Das ist ja vom Prinzip das selbe, als würdest du einen Krankenwagen mit Blinklichtern ausrüsten.

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Dankwardt
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Verboten

Beitrag von Dankwardt » Dienstag 20. Januar 2004, 23:01

Hallo

Ich habe es schriftlich:
Das Anbieten von umgebauten Herpafahrzeugen ist untersagt.
Was und wie umgebaut wird ist egal.
Auch eine veränderte Beschirftung wird nicht geduldet.

Deshalb baue ich nur Fahrzeug um, für die ich die schriftliche Erlaubnis habe. Ritze, Albedo, Merlin u.a.

Brekina und Wikking habe ich selber noch nicht angefragt.
Von Faller ist kein Einspruch zu erwarten. Mündliche Aussage.

Privat kannst Du machen was Du willst.
Gruß Siegmund
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
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Beitrag von Gast » Dienstag 20. Januar 2004, 23:48

also heißt das das ich die herpa modelle die ich habe sozusagen in die mülltone hauen kann

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Beitrag von Gast » Mittwoch 21. Januar 2004, 07:51

stelle sie ohne herrstellernamen rein nur sattelzug und bild keine aussage
machen wer die basis geliefert hat ob dann was nachkommt weis ich nicht
glaube aber nicht IST kein anwalt unter den forums lesern

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martin
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Re: Verboten

Beitrag von martin » Mittwoch 21. Januar 2004, 08:50

Dankwardt hat geschrieben:Hallo

Ich habe es schriftlich:
Das Anbieten von umgebauten Herpafahrzeugen ist untersagt.
Was und wie umgebaut wird ist egal.
Auch eine veränderte Beschirftung wird nicht geduldet.
Da würde mich mal näheres interessieren! Ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher rechtlichen Grundlage der private Verkauf eines modifizierten Modells untersagt werden kann. Von wem und in welchem Zusammenhang hast du das schriftlich? Könntest du evtl. den Wortlaut des Schreibens hier mal posten?
Martin (der Z-Bahner) Moderator am Stammtisch und in den Foto-Foren

Andi
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Beitrag von Andi » Mittwoch 21. Januar 2004, 08:59

Kann mir auch nur sehr schlecht vorstellen, dass es bei einem Privatverkauf Probleme geben könnte - zudem noch wenn die Fahrzeuge "gebraucht" sind!
Gruß Andi

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Beitrag von Christian Schoenwitz » Mittwoch 21. Januar 2004, 13:54

Bei e-bay sind ja auch fahrzeuge zu sehen die umgebaut wurden also denke ich das geht i.o.

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Beitrag von Gast » Mittwoch 21. Januar 2004, 22:56

ich werde es mal versuchen ohne angabe vom hersteller ich hoffe nur die kommen nicht gleich mit einer anzeige woher sollte mann das auch wissen das es nicht erlaubt ist obwohl ich sie privat verkaufe könnte es ja noch verstehen wenn sie was dagegen haben wenn man es gewerblich macht

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Dankwardt
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Verkaufsverbot

Beitrag von Dankwardt » Mittwoch 21. Januar 2004, 23:24

Hallo zusammen

Ihr müsst meinen Text auch wie ein Rechtsanwalt lesen.

Es steht die Lösung bereits darin.

Einige Ebay-Verkäufer machen sich strafbar, aber nicht alle.
Es gibt einen ganz feinen Unterschied.

Wer bietet ein Fahrzeug an?
Wie oft bietet er ein umgebautes Fahrzeug an?

Ohne meinen Anwalt sage ich nichts mehr

Denn das Recht und das "normale" Rechtsverständnis sind zwei verschiedene Sachen.
Gruß Siegmund
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