Kamera in Faller-Car
- N-Frank
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An dem Besitz einer Kamera ist nichts illegal - nur das Betreiben eines
nicht zugelassenen Funksenders, und um einen solchen handelt es sich
auch bei diesen Bildübertragungssystemen, ist illegal, zumal wenn er in einem für andere Anwendungen vorgesehenen Frequenzband arbeitet.
Näheres dazu kann sicher der Holger verbreiten....
nicht zugelassenen Funksenders, und um einen solchen handelt es sich
auch bei diesen Bildübertragungssystemen, ist illegal, zumal wenn er in einem für andere Anwendungen vorgesehenen Frequenzband arbeitet.
Näheres dazu kann sicher der Holger verbreiten....
Moin Moin aus
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( X ) Schwabach
(...) Sonstwo
N-Frank, der Mittlere der 3 N-Bahnsinnigen, ein Geburstagskind, MdDC
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Zum Thema "Wer prüft das nach?": In der Nähe von Flughäfen und Funknavigationsanlagen (in Europa also praktisch überall) ist die jeweilige Flugsicherung verständlicherweise sehr pingelig. Die merken ziemlich schnell, wenn jemand in deren Frequenzen rumsendet, und die Flugzeuge deswegen statt in Düsseldorf in Castrop-Rauxel landen (was bei internationalen Flügen nicht gut ist, weil es in C-R bestimmt keine Zollabfertigung gibt, evtl noch nicht mal einen Flughafen)...
Schikane ist das schon gar nicht, denn wer möchte schon einen Jumbo im Maßstab 1:1 im Wohnzimmer haben (und noch dazu schwer beschädigt)?
Daß da drakonische Strafen drohen ist also schon ganz richtig.
Schikane ist das schon gar nicht, denn wer möchte schon einen Jumbo im Maßstab 1:1 im Wohnzimmer haben (und noch dazu schwer beschädigt)?
Daß da drakonische Strafen drohen ist also schon ganz richtig.
Gruß
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil
Holger
Geburtstagskind, MdDC und Forenfossil
- Stephan Hertz
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Wir benutzen ein zugelassenes, schwächeres System... Das hat zwar lange nicht die Leistung und so gibt es mehr Aussetzter, aber dafür kommt auch nicht die Telekom vorbei (die haben Messwagen, mit denen sie nach nicht zugelassenen Sendern suchen).
Ich kann nur jedem dringend davon abraten, in diesem Bereich Unsinn zu machen, die Strafen und Schadensersatzansprücken können gewaltig sein!
Ich kann nur jedem dringend davon abraten, in diesem Bereich Unsinn zu machen, die Strafen und Schadensersatzansprücken können gewaltig sein!
Stephan
Miniatur Wunderland
Miniatur Wunderland
Hallo,
kann man denn so eine Kamera ohne FTZ Nummer zulassen? Dann wäre der Betrieb ja legal.
Sebastian
kann man denn so eine Kamera ohne FTZ Nummer zulassen? Dann wäre der Betrieb ja legal.
Sebastian
Videos rund um Car System und Funktionsmodellbau: https://www.plastikschnitzer.de
@Fh4n: Auch die Sender und Empfänger der üblichen RC-Komponenten haben selbstverständlich eine FTZ-Zulassung (gibt es für 27, 35, 40 und 433 MHz-Band).
@Sebastian: Eine Einzelgenehmigung (oder exakter ausgedrückt: eine Einzelprüfung/-abnahme) kannst du zwar theoretisch beantragen, praktisch ist das aber unbezahlbar (Prüflabor etc.) und bei Nutzung nicht freigegebener Frequenzbänder völlig aussichtslos.
@Sebastian: Eine Einzelgenehmigung (oder exakter ausgedrückt: eine Einzelprüfung/-abnahme) kannst du zwar theoretisch beantragen, praktisch ist das aber unbezahlbar (Prüflabor etc.) und bei Nutzung nicht freigegebener Frequenzbänder völlig aussichtslos.
Martin (der Z-Bahner) Moderator am Stammtisch und in den Foto-Foren
@Sebastian : Zumal du mit einer Kamera nicht weit kämst, für die Zulassungen werden mehrere Geräte benötigt.
Die Kosten einer Zulassung liegen im Bereich eines Einfamilienhauses..
Die Meßwagen der RegTP( ehemals Tele... ) sind regelmäßig unterwegs und machen auch Messungen ohne das ein Grund dafür vorliegt.
Also ist die Gefahr erwischt zu werden seeehr hoch.
Weiterhin ist zu beachten das man einige Geräte in D nicht besitzen darf.
In wieweit das auf die Kamera mit Sender zutrifft, weiß ich nicht.
Also ein in Bulgarien gekaufter Videosender darf noch lange nicht in D in Betrieb genommen werden.
Und der Satz : Das hab ich nicht gewusst... wird leider nicht aktzeptiert. Unwissenheit schützt ebend nicht vor Strafe..
@Arne : Sollte eigentlich in der Beschreibung stehen, oder aber im Datenblatt ( als PDF File ). Und deswegen ist das Ding bei C... auch wesentlich teurer als die Dinger bei Ebay
Grüße
Holger
Die Kosten einer Zulassung liegen im Bereich eines Einfamilienhauses..
Die Meßwagen der RegTP( ehemals Tele... ) sind regelmäßig unterwegs und machen auch Messungen ohne das ein Grund dafür vorliegt.
Also ist die Gefahr erwischt zu werden seeehr hoch.
Weiterhin ist zu beachten das man einige Geräte in D nicht besitzen darf.
In wieweit das auf die Kamera mit Sender zutrifft, weiß ich nicht.
Also ein in Bulgarien gekaufter Videosender darf noch lange nicht in D in Betrieb genommen werden.
Und der Satz : Das hab ich nicht gewusst... wird leider nicht aktzeptiert. Unwissenheit schützt ebend nicht vor Strafe..
@Arne : Sollte eigentlich in der Beschreibung stehen, oder aber im Datenblatt ( als PDF File ). Und deswegen ist das Ding bei C... auch wesentlich teurer als die Dinger bei Ebay
Grüße
Holger
Sorry Bua187pkw,
die N Brüder haben recht.... die Kamera zu besitzen ist nicht illegal, mit der Ausnahme es würde dran stehen :" Nur für den Export ".
Selbst dann ist der Besitz nicht illegal , wenn man die RegTP über den Besitz informiert ( Meldepflicht ). Betreiben dürfte man sie trotzdem nicht.
Sind jedoch Kamera und Sender untrennbar miteinander verbunden oder mit wenigen Handgriffen ( dehnbarer Begriff ) in Betrieb zu setzen , dann ist der Betrieb / Besitz strafbar.
Damit wärest du in der Lage eine nicht zugelassene Funkanwendung in einem nicht dafür zugelassenen Frequenzband durchzuführen.
Hast du dafür keine Genehmigung.....
Eine kleine Ausnahme bilden Funkamateure.... die betreiben Experimentalfunk... was nicht heisst das sie die Kamera in Betrieb setzen dürfen, lediglich der Besitz bleibt straffrei. Wird ein Funkamateur beim Betreiben dieses Senders " erwischt " so trifft ihn auch das Gesetz.
Gruss
Holger
die N Brüder haben recht.... die Kamera zu besitzen ist nicht illegal, mit der Ausnahme es würde dran stehen :" Nur für den Export ".
Selbst dann ist der Besitz nicht illegal , wenn man die RegTP über den Besitz informiert ( Meldepflicht ). Betreiben dürfte man sie trotzdem nicht.
Sind jedoch Kamera und Sender untrennbar miteinander verbunden oder mit wenigen Handgriffen ( dehnbarer Begriff ) in Betrieb zu setzen , dann ist der Betrieb / Besitz strafbar.
Damit wärest du in der Lage eine nicht zugelassene Funkanwendung in einem nicht dafür zugelassenen Frequenzband durchzuführen.
Hast du dafür keine Genehmigung.....
Eine kleine Ausnahme bilden Funkamateure.... die betreiben Experimentalfunk... was nicht heisst das sie die Kamera in Betrieb setzen dürfen, lediglich der Besitz bleibt straffrei. Wird ein Funkamateur beim Betreiben dieses Senders " erwischt " so trifft ihn auch das Gesetz.
Gruss
Holger