Lichter einer Feuerwehr Ländersache?
- Harry
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Lichter einer Feuerwehr Ländersache?
Moin Feuerwehr-Fachleute,
ich habe da eine Frage, vielleicht könnt Ihr sie beantworten: Bei den Nachforschungen zu meiner 1:87 RC-Feuerwehr bin ich irgendwann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Lichterführung einer Feuerwehr Ländersache und nicht Bundesangelegenheit ist.
Ist das richtig?
Danke und viele Grüsse
Harry
ich habe da eine Frage, vielleicht könnt Ihr sie beantworten: Bei den Nachforschungen zu meiner 1:87 RC-Feuerwehr bin ich irgendwann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Lichterführung einer Feuerwehr Ländersache und nicht Bundesangelegenheit ist.
Ist das richtig?
Danke und viele Grüsse
Harry
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Hallo zusammen
Die Straßenverkehrszulassungordnung mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen regelt das.
Das ändert sich sehr häufig und meine Ausgaben kann man inzwschen vergessen.
Außerdem gibt es Ausnahmeverordnungen.
Ein Feuerwehrwagen muss schwarze Felgen haben.
Durch eine Aunahmegenehmigung hat er doch weiße.
Ich vermute, durch die Ausnahmeverordnungen kann so allerhand möglich sein.
Die Straßenverkehrszulassungordnung mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen regelt das.
Das ändert sich sehr häufig und meine Ausgaben kann man inzwschen vergessen.
Außerdem gibt es Ausnahmeverordnungen.
Ein Feuerwehrwagen muss schwarze Felgen haben.
Durch eine Aunahmegenehmigung hat er doch weiße.
Ich vermute, durch die Ausnahmeverordnungen kann so allerhand möglich sein.
Gruß Siegmund
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
oder Steuerungen für Car-Systeme -> WIKI.DC-Car.de
oder bei www.modellautobahnen.de Seit 1.4.2004 nun 16 Jahre
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Hallo ihr Forumanen...
Ich gehöre einer Nordreihnwestfälischen Feuerwehr an und bei uns heißt es ganz salopp das wir den Brand nicht löschen sondern ihn eher erschrecken...
Bei uns hier( ff Gütersloh) besitzen meiner Kenntnis nach nur die RTW's Frontblitzer und Doppelblitzleuchten am Heck.
Alle anderen Fahrzeuge besitzen einfache Drehspiegelleuchten sodass bei uns diese ganzen fragen zum Lampen-Thema garnicht aufkommen.
Springlicht ist meines Wissens nach hier definitiv verboten!
In der Hoffnung etwas geholfen zu haben...
J.B.
Ich gehöre einer Nordreihnwestfälischen Feuerwehr an und bei uns heißt es ganz salopp das wir den Brand nicht löschen sondern ihn eher erschrecken...
Bei uns hier( ff Gütersloh) besitzen meiner Kenntnis nach nur die RTW's Frontblitzer und Doppelblitzleuchten am Heck.
Alle anderen Fahrzeuge besitzen einfache Drehspiegelleuchten sodass bei uns diese ganzen fragen zum Lampen-Thema garnicht aufkommen.
Springlicht ist meines Wissens nach hier definitiv verboten!
In der Hoffnung etwas geholfen zu haben...
J.B.
Hi Leute.
Ich bin bei einer Feuerwehr in Regensburg (Bayern) als Aktiver. Es gibt da mehrere Vorschriften:
- die Straßenverkehrsordnung (Bundeseinheitlich)
- die Feuerwehrdienstvorschriften (Länderabhänig)
- die Unfallverhütungsvorschriften (Länderabhänig)
Grundsätzlich ist zu sagen das die Zulassung der einzelnen Teile des Sondersignals durch die Straßenverkehrsordnung bestimmt wird, also Bundeseinheitlich ist. Aber Aufgrund der länderspezivischen Unterschiede in den anderen Verordnungen ist es möglich, dass sich die Beleuchtungen im Rahmen der TÜV-fähigkeit in den verschiedenen Bundesländern unterscheidet. Außerdem gibt es sogenannte "Kann"-bestimmungen. Eine Feuerwehr kann z.B. einen Lichtbalken oder ein Rundumlicht verbauen. Sogenannte Frontblitzer können angebaut werden, wobei hier zu sagen ist das diese nur "geduldet" sind und nicht explizied erlaubt. Prinzipiell ist das Gesetz des Bundes sehr weit ausgelegt, so dass es große Unterschiede bei verschiedenen Herstellern und Regionen gibt. (Viele Feuerwehren orientieren sich bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge an anderen Feuerwehren in der Umgebung). Letztendlich kann aber jede Form von Sondersignalen in jedem Bundesland fahren. Es müssen lediglich regionale Bestimmungen (Unfallverhütung und Feuerwehrdienstvorschrift) eingehalten werden.
Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Markus
Ich bin bei einer Feuerwehr in Regensburg (Bayern) als Aktiver. Es gibt da mehrere Vorschriften:
- die Straßenverkehrsordnung (Bundeseinheitlich)
- die Feuerwehrdienstvorschriften (Länderabhänig)
- die Unfallverhütungsvorschriften (Länderabhänig)
Grundsätzlich ist zu sagen das die Zulassung der einzelnen Teile des Sondersignals durch die Straßenverkehrsordnung bestimmt wird, also Bundeseinheitlich ist. Aber Aufgrund der länderspezivischen Unterschiede in den anderen Verordnungen ist es möglich, dass sich die Beleuchtungen im Rahmen der TÜV-fähigkeit in den verschiedenen Bundesländern unterscheidet. Außerdem gibt es sogenannte "Kann"-bestimmungen. Eine Feuerwehr kann z.B. einen Lichtbalken oder ein Rundumlicht verbauen. Sogenannte Frontblitzer können angebaut werden, wobei hier zu sagen ist das diese nur "geduldet" sind und nicht explizied erlaubt. Prinzipiell ist das Gesetz des Bundes sehr weit ausgelegt, so dass es große Unterschiede bei verschiedenen Herstellern und Regionen gibt. (Viele Feuerwehren orientieren sich bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge an anderen Feuerwehren in der Umgebung). Letztendlich kann aber jede Form von Sondersignalen in jedem Bundesland fahren. Es müssen lediglich regionale Bestimmungen (Unfallverhütung und Feuerwehrdienstvorschrift) eingehalten werden.
Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Markus
- Harry
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Vielen Dank für die Antworten, ich fasse zusammen:
Es gibt keine feste Regeln für die Lichterführung an einer Feuerwehr. Es ist alles möglich, weil es immer irgendwelche Sonderbestimmungen und Ausnahmegenehmigungen gibt.
Ein Fachmann (z.B. ein Feuerwehrmann) kann also sagen, was zulässig ist, weil er die passenden Fahrzeuge kennt.
Was dieser Fachmann nicht kann: sagen, was unzulässig ist. Denn nur weil er eine Beleuchtungsvariante nicht kennt, muss sie nicht unzulässig sein.
Das ist doch schon mal eine Erkenntnis, die mir weiterhilft.
Viele Grüsse
Harry
Es gibt keine feste Regeln für die Lichterführung an einer Feuerwehr. Es ist alles möglich, weil es immer irgendwelche Sonderbestimmungen und Ausnahmegenehmigungen gibt.
Ein Fachmann (z.B. ein Feuerwehrmann) kann also sagen, was zulässig ist, weil er die passenden Fahrzeuge kennt.
Was dieser Fachmann nicht kann: sagen, was unzulässig ist. Denn nur weil er eine Beleuchtungsvariante nicht kennt, muss sie nicht unzulässig sein.
Das ist doch schon mal eine Erkenntnis, die mir weiterhilft.
Viele Grüsse
Harry
Hallo,
Zusammenfassend: Bau`einfach ein, was gut aussieht...irgendwo in Deutschland gibt es so ein Fahrzeug garantiert
MfG
Sven
Kann so nicht stimmen, denn wir haben in unserer Feuerwehr ein HLF 20/16 (Baujahr 2005) mit Springlicht.Springlicht ist meines Wissens nach hier definitiv verboten!
Das hat unser HLF auch alles... Doppelblitzer vorn, LED-Blitzer am hinteren Aufbau und im HeckBei uns hier( ff Gütersloh) besitzen meiner Kenntnis nach nur die RTW's Frontblitzer und Doppelblitzleuchten am Heck.
Zusammenfassend: Bau`einfach ein, was gut aussieht...irgendwo in Deutschland gibt es so ein Fahrzeug garantiert
MfG
Sven
Im Saarland haben sogar PKWs des DRK (z.B. Peugeot 406, MB C-Klasse) Frontblitzer im Kühlergrill, diese PKW werden für medical transportation services (Organtransporte, Blutkonserven etc.) eingesetzt. Bei den Feuerwehren hier sind Frontblitzer Standard, diese wurden (Vorschrift?) sogar an über 30 Jahre alten Feuerwehrfahrzeugen nachgerüstet... Hier sind mittlerweile auch polierte Alu- oder Edelstahlfelgen auf Feuerwehrfahrzeugen erlaubt und werden auch verbaut....
Hallo Forum,
nach längerer Abwesenheit stöbere ich im MIWULA-Forum rum und treffe auf diesen thread.
@ Harry
ich glaube ich habe damals mit meiner Aussage, Springlichter sind verboten, in der PM für reichlich Verwirrung bei Dir gesorgt. Meine damalige Antwort bezog sich auf einen Artikel in der Brandschutz, wo drin stand, dass Springlicht ( Fernlicht nicht Frontblitzer ) laut TÜV verboten ist (habe die Ausgabe leider nicht mehr!). Wie du auch geschrieben hast fährt eine BF in deiner Umgebung mit Springlichter. Dies kann durchaus sein, solange nichts passiert wird keiner danach schreien, nur wenn etwas passiert, dann ist der Stress groß.
Die einen sagen, Triblitz dürfen nur gemeinsam blitzen, da eine Laufrichtung der Blitze zu einem Richtungshinweis für den Verkehr gilt. Auch hier ist es wieder Auslegungssache. Ich würde dir vorschlagen mal auf www.feuerwehr.de/forum im Archiv zu stöbern oder dort mal fragen. Dort sind einige Fahrzeugbeschaffer vertreten, die sich in der Materie wesentlich besser auskennen.
Beim Modellbau sind keine Grenzen gesetzt!
Leider bin ich mit meinen RC-Löschfahrzeug noch nicht weiter
Mfg
fireandice_I
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@ Harry
ich glaube ich habe damals mit meiner Aussage, Springlichter sind verboten, in der PM für reichlich Verwirrung bei Dir gesorgt. Meine damalige Antwort bezog sich auf einen Artikel in der Brandschutz, wo drin stand, dass Springlicht ( Fernlicht nicht Frontblitzer ) laut TÜV verboten ist (habe die Ausgabe leider nicht mehr!). Wie du auch geschrieben hast fährt eine BF in deiner Umgebung mit Springlichter. Dies kann durchaus sein, solange nichts passiert wird keiner danach schreien, nur wenn etwas passiert, dann ist der Stress groß.
Die einen sagen, Triblitz dürfen nur gemeinsam blitzen, da eine Laufrichtung der Blitze zu einem Richtungshinweis für den Verkehr gilt. Auch hier ist es wieder Auslegungssache. Ich würde dir vorschlagen mal auf www.feuerwehr.de/forum im Archiv zu stöbern oder dort mal fragen. Dort sind einige Fahrzeugbeschaffer vertreten, die sich in der Materie wesentlich besser auskennen.
Beim Modellbau sind keine Grenzen gesetzt!
Leider bin ich mit meinen RC-Löschfahrzeug noch nicht weiter
Das heisst aber auch nicht, dass es erlaubt ist. Viele Feuerwehren fahren mit Sachen an ihren Fahrzeugen herum, die nicht gestattet sind.Kann so nicht stimmen, denn wir haben in unserer Feuerwehr ein HLF 20/16 (Baujahr 2005) mit Springlicht.
Mfg
fireandice_I
Hallo Forum,
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@ Harry
ich glaube ich habe damals mit meiner Aussage, Springlichter sind verboten, in der PM für reichlich Verwirrung bei Dir gesorgt. Meine damalige Antwort bezog sich auf einen Artikel in der Brandschutz, wo drin stand, dass Springlicht ( Fernlicht nicht Frontblitzer ) laut TÜV verboten ist (habe die Ausgabe leider nicht mehr!). Wie du auch geschrieben hast fährt eine BF in deiner Umgebung mit Springlichter. Dies kann durchaus sein, solange nichts passiert wird keiner danach schreien, nur wenn etwas passiert, dann ist der Stress groß.
Die einen sagen, Triblitz dürfen nur gemeinsam blitzen, da eine Laufrichtung der Blitze zu einem Richtungshinweis für den Verkehr gilt. Auch hier ist es wieder Auslegungssache. Ich würde dir vorschlagen mal auf www.feuerwehr.de/forum im Archiv zu stöbern oder dort mal fragen. Dort sind einige Fahrzeugbeschaffer vertreten, die sich in der Materie wesentlich besser auskennen.
Beim Modellbau sind keine Grenzen gesetzt!
Leider bin ich mit meinen RC-Löschfahrzeug noch nicht weiter
Mfg
fireandice_I
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@ Harry
ich glaube ich habe damals mit meiner Aussage, Springlichter sind verboten, in der PM für reichlich Verwirrung bei Dir gesorgt. Meine damalige Antwort bezog sich auf einen Artikel in der Brandschutz, wo drin stand, dass Springlicht ( Fernlicht nicht Frontblitzer ) laut TÜV verboten ist (habe die Ausgabe leider nicht mehr!). Wie du auch geschrieben hast fährt eine BF in deiner Umgebung mit Springlichter. Dies kann durchaus sein, solange nichts passiert wird keiner danach schreien, nur wenn etwas passiert, dann ist der Stress groß.
Die einen sagen, Triblitz dürfen nur gemeinsam blitzen, da eine Laufrichtung der Blitze zu einem Richtungshinweis für den Verkehr gilt. Auch hier ist es wieder Auslegungssache. Ich würde dir vorschlagen mal auf www.feuerwehr.de/forum im Archiv zu stöbern oder dort mal fragen. Dort sind einige Fahrzeugbeschaffer vertreten, die sich in der Materie wesentlich besser auskennen.
Beim Modellbau sind keine Grenzen gesetzt!
Leider bin ich mit meinen RC-Löschfahrzeug noch nicht weiter
Das heisst aber auch nicht, dass es erlaubt ist. Viele Feuerwehren fahren mit Sachen an ihren Fahrzeugen herum, die nicht gestattet sind.Kann so nicht stimmen, denn wir haben in unserer Feuerwehr ein HLF 20/16 (Baujahr 2005) mit Springlicht.
Mfg
fireandice_I
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Das ist die für einen Modellbauer IDEALE Aussage, man kann bauen was man will. Das gefällt mir.fireandice_I hat geschrieben: ...Das heisst aber auch nicht, dass es erlaubt ist. Viele Feuerwehren fahren mit Sachen an ihren Fahrzeugen herum, die nicht gestattet sind.
Es geht übrigens nicht darum, etwas neues zu bauen, sondern in einem Zeitschriftenartikel zu meinem Modell die richtigen Aussagen zu machen.
Viele Grüsse
Harry
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Hallo Harry
Das wird zwar nicht weitere helfen, aber tröste Dich
Du haßt eine schwere Aufgabe vor Dir.
Als KFZ-Elektriker habe ich schon einige Sonderleuchten installiert.
Kaum hatte ich auf dem Fahrlehrerlehrgang die Straßenverkehrzulassungordung in den Kopf bekommen, wurde man mit den Ausnahmenverordnungen gequält.
Dann kam ich in die KFZ-Werkstatt als Eingangsprüfer und schon wieder sah alles irgendwie anders aus.
Mir sind noch 2 Fälle im Kopf.
Ein Müllwagen durfte keine 2 Rundumleuchte am Heck haben, obwohl die Vordere von hinten gar nicht zu sehen war.
Sie musste wieder abgebaut werden.
Heute fahren die bei uns alle mit 2 oder 3 Leuchten herum.
An einem Kranwagen sollte eine 2. Rundumleuchte installiert werden.
Ich meinte das darf nicht. Außerdem war die vordere Leuchte auch von hinten zu sehn. Falsch gedacht.
Das wurde ohne Beanstandungen eingetragen.
Vielleicht liegt das auch nur an dem Prüfer der die Eintragung machen muss.
Das wird zwar nicht weitere helfen, aber tröste Dich
Du haßt eine schwere Aufgabe vor Dir.
Als KFZ-Elektriker habe ich schon einige Sonderleuchten installiert.
Kaum hatte ich auf dem Fahrlehrerlehrgang die Straßenverkehrzulassungordung in den Kopf bekommen, wurde man mit den Ausnahmenverordnungen gequält.
Dann kam ich in die KFZ-Werkstatt als Eingangsprüfer und schon wieder sah alles irgendwie anders aus.
Mir sind noch 2 Fälle im Kopf.
Ein Müllwagen durfte keine 2 Rundumleuchte am Heck haben, obwohl die Vordere von hinten gar nicht zu sehen war.
Sie musste wieder abgebaut werden.
Heute fahren die bei uns alle mit 2 oder 3 Leuchten herum.
An einem Kranwagen sollte eine 2. Rundumleuchte installiert werden.
Ich meinte das darf nicht. Außerdem war die vordere Leuchte auch von hinten zu sehn. Falsch gedacht.
Das wurde ohne Beanstandungen eingetragen.
Vielleicht liegt das auch nur an dem Prüfer der die Eintragung machen muss.
Gruß Siegmund
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- Mr. E-Light
- Forumane
- Beiträge: 5609
- Registriert: Dienstag 24. Februar 2004, 16:17
Also zu den "Springlichtern" (wechselnd aufleuchtende Scheinwerfer) hatte ich unlängst gelesen, dass neue nicht mehr genehmigt werden, da sie den Gegenverkehr blenden und stören, die normalen Sicherungseinrichtungen in Deutschland (dazu gehören Straßenräumer = blaue/gelbe Frontblitzer (auch manchmal am Heck vorhanden)) würden eh ausreichen. Bereits vorhandene wurden mal per Sondererlaubnis zugelassen, die Betreiber werden aber gebeten, sie wieder zu entfernen (- doch wer macht das schon... ).
Gruß
Ralf
Gruß
Ralf