Zulässige Markennutzung durch Spielzeugmodellhersteller

Für Diskussionen rund ums Car-System und bewegte H0-Autos
Antworten
Benutzeravatar
Peter Müller
Forumane
Beiträge: 4291
Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:43

Zulässige Markennutzung durch Spielzeugmodellhersteller

Beitrag von Peter Müller » Sonntag 3. Juni 2007, 07:49

Hier wurde öfters mal davon berichtet, dass Spielzeugmodellhersteller sich ihre Modelle vom Hersteller des Originals "genehmigen" lassen müssen. Zufällig bin ich an folgendem Artikel vorbeigesurft und demnach wäre eine solche Praxis nicht mehr notwendig, wenn das Modell das Original unverfälscht wiedergibt:
EUGH "Opel Blitz" - Zulässige Markennutzung durch Spielzeugmodellhersteller

Automobilhersteller müssen nach einem aktuellen Urteil des EuGH vom 25.01.2007 die Nutzung ihres für Kfz eingetragenen Logos auf Spielzeugmodellen grundsätzlich hinnehmen.

Automobilhersteller, im vorliegenden Rechtsstreit die Adam Opel AG, müssen es hinnehmen, wenn Dritte ihre für Kraftfahrzeuge eingetragene Marke für ein Spielzeugmodell eines Fahrzeugs nutzen. Eine solche Nutzung dient nicht dazu, eine Angabe über ein Merkmal der genannten Modelle zu machen (EuGH, Urt. v. 25.01.2007, C - 48/05).

1. Die Klägerin, die Adam Opel AG, hatte sich 1990 das „Opel-Logo“ als Marke für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eintragen lassen. Die beklagte Firma Autec nutzte dieses Logo für ein von ihr hergestelltes funkferngesteuertes Miniaturmodell des Opel Astra V8 Coupé. Das „Opel-Logo“ war wie bei dem Original-Auto auf dem Kühlergrill angebracht.

Die Klägerin sah durch die Verwendung des „Opel-Logos“ ihre eingetragenen Markenrechte verletzt und verlangte von der Beklagten Unterlassung. Das mit der Sache befasste LG legte dem EuGH einige Fragen zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH entschied, dass die Markenrechte der Klägerin nicht verletzt sind.

2. Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Modellhersteller das Logo nicht für den Schutzbereich "Kraftfahrzeuge" benutzt (Rdz. 30 des Urt.). Demgegenüber werde die Marke für den Schutzbereich "Spielzeug" durch den Modellhersteller hingegen sogar in identischer Weise benutzt. Dies führt nach Auffassung des EuGH aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falles jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke, so dass dem Markeninhaber kein Schutz gegen diese Form der Benutzung zu gewähren sei.

Nach Feststellung des vorlegenden Gerichtes lege der Durchschnittsverbraucher nämlich besonderen Wert auf die absolute Originaltreue der Modelle nach dem realen Vorbild. Dies müsse dahingehend gewertet werden, dass - bei entsprechend originalgetreuem Nachbau - die Verkehrskreise auch nicht davon ausgehen, dass das Modell von dem Automobilhersteller selbst - vorliegend der Adam Opel AG - stammt. Daher sei die Hauptfunktion der Marke, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern (Herkunftsfunktion), hierdurch nicht beeinträchtigt (Rdz. 21-25 des Urt.). Der Käufer und Sammler der Modelle verstehe das Opel-Logo lediglich als Hinweis darauf, dass eine Nachbildung eines Fahrzeuges der Marke Opel im verkleinerten Maßstab vorliegt.

Die Klägerin hat somit unter diesem Aspekt keinen Unterlassungsanspruch in Bezug auf ihre eingetragene Marke. Ihre Rechte sind durch die Anbringung des „Opel-Logos“ auf den Spielzeugautos nicht verletzt. Denn die in Rede stehende Benutzung stellt nur einen Teil der originalgetreuen Nachbildung und der Vermarktung der verkleinerten Modelle dar. Sie dient hingegen nicht dazu, eine Angabe über ein Merkmal der genannten Modelle zu machen.

3. Der Markeninhaber kann in diesen Fällen aber möglicherweise dann Unterlassung der Nutzung verlangen, wenn der gute Ruf und die Wertschätzung der Marke durch die Art der Nutzung beeinträchtigt wird. Hier spricht der EuGH ergänzend den Schutz aus einer bekannten Marke gegen Rufbeeinträchtigung oder Ausnutzung der Wertschätzung an, auf den sich die Adam Opel AG ebenfalls berufen hatte.

Die Adam-Opel AG besitzt Bekanntheitsschutz bzgl. Ihres Logos für den Bereich "Kraftfahrzeuge". Unter diesem Aspekt ergibt sich nach Auffassung des EuGH eine Möglichkeit zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus der bekannten Marke, wenn die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt wird.

Der EuGH überlässt diese Feststellung als Tatsachenwertung dem vorlegenden Gericht. Es lässt sich dem Urteil jedoch entnehmen dass hier diejenigen Fälle in Betracht kommen können, in denen die Modellfahrzeuge eine schlechte Qualität aufweisen, nicht aktuell sind oder nicht originalgetreu nachgebildet werden (Rdz. 35 und 36 d. Urt.)

4. Im Ergebnis kommt somit ein Vorgehen gegen den Modellhersteller dann nicht in Betracht, wenn das Modell quasi die Realität im verleinerten Maßstab zutreffend und originalgetreu unter Nutzung der Marken wiedergibt. Ein Vorgehen ist jedoch dann denkbar, wenn - z.B. mangels Hinweises auf der Verpackung oder dem Produkt - nicht hinreichend klar wird, dass der Modellhersteller ein ganz anderes Unternehmen als der Markeninhaber ist, oder wenn aufgrund schlechter Ausführung oder mangelhafter Qualität des Modells auch der gute Ruf und der Wert der Marke des Originalherstellers beeinträchtigt wird.

Erscheinungsdatum: 01.02.2007
Quelle: CBH Rechtsanwälte
Grüße, Peter

Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.

Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.

Benutzeravatar
Dankwardt
Forumane
Beiträge: 1762
Registriert: Montag 27. Oktober 2003, 23:12
Wohnort: 40721 Hilden - 402 km von Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Dankwardt » Montag 4. Juni 2007, 23:55

Danke für den Eintrag.

Dadurch kann man 2500 Euro für einen Mercedes oder 2000 für einen MAN sparen.

Ob das so alles bestannt hat?

Als Folge könnte ich ein Modell bauen, das bei Herpa, oder einer anderen Firma, im Programm ist.

Ich bin mal gespannt, ob nun die Modelle mehrfach durch verschiedene Hersteller auf dem Markt erscheinen werden.
Gruß Siegmund
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
oder Steuerungen für Car-Systeme -> WIKI.DC-Car.de
oder bei www.modellautobahnen.de Seit 1.4.2004 nun 16 Jahre

Antworten