@ checker:
Zur Info: Das Bild darf nur veröffentlicht werden von der Person, die es gemacht hat, bzw. von den Rechteinhabern (hier die Lufthansa), oder von denen, denen die Veröffentlichung explizit gestattet wurde. Willst du auf dieses Bild hinweisen, darfst du den Link zu diesem Bild im Netz irgendwo posten, nicht aber das Bild selber. Und wenn schon, dann bitte wenigstens mit Hinweis darauf, wo das Bild her kommt (auch wenn das Posten des Bildes dann immer noch verboten bleibt)...
Übrigens, dass das Bild bei Google als Vorschaubildchen veröffentlicht ist, ist laut aktuellem Richterspruch hingegen kein Verstoß gegen das Urheberrecht - das nur mal so am Rande, die "Feinheiten" dazu findet man auch bestimmt im Netz geschrieben...
