Roco (neu) vs. Gewährleistung für Roco (alt)
- Stephan D.
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- Registriert: Sonntag 11. Januar 2004, 10:58
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Roco (neu) vs. Gewährleistung für Roco (alt)
Hallo!
Heute wieder eine Neuigkeit von der Fa. Modelleisenbahn GmbH.
Es geht um die Gewährleistungsansprüche von Kunden, welche Modelle der insolventen
Roco Modellspielwaren GmbH erworben haben und die nun vor Ablauf der gesetzlichen
Zeit wegen technischen Mängel o. Ä. defekt sind.
Nachdem die Modelleisenbahn GmbH, wie in dem Schreiben oben zu lesen ist, bisher diese
Gewährleistung für Artikel, welche noch von der Roco Modelleisenbahn GmbH geliefert
wurden, abgelehnt hatte, ist man nun in Hallein zu folgendem Entschluß gekommen:
1. Jeder Händler erhält von der Modelleisenbahn GmbH eine Gutschrift über 4%(!?)
des Warenwertes der Artikel welche im Zeitraum vom 01.01.2005 bis zur Anmeldung der
Insolvenz von der Roco Modellspielwaren GmbH an die Händler ausgeliefert wurden.
2. Mit dieser Summe sollen die Händler dann eventuelle Reklamationen / Gewährleistungs-
ansprüche von Kunden abdecken.
3. Jeder weitergehende Anspruch von Kunden oder Händlern (wenn die Summe nicht ausreicht)
ist nach der Zahlung der 4%-Gutschrift ausgeschlossen.
Zum Ersten sieht es doch recht erfreulich aus. Die neue Modelleisenbahn GmbH will die
Händler nicht auf Reklamationen / Gewährleistungsansprüchen sitzen lassen.
Zum Zweiten hat es für mich doch einen faden Nachgschmack. Was macht ein Händler,
in diesem Zeitraum wenig geliefert bekam, nun aber viele Ansprüche anzudecken hat?
Er muß den Rest aus der eigenen Tasche zahlen. Da wundert es mich wirklich nicht,
wenn sich da so mancher Händler von der Marke Roco (Modelleisenbahn GmbH) trennt.
Gruß
Stephan
Heute wieder eine Neuigkeit von der Fa. Modelleisenbahn GmbH.
Es geht um die Gewährleistungsansprüche von Kunden, welche Modelle der insolventen
Roco Modellspielwaren GmbH erworben haben und die nun vor Ablauf der gesetzlichen
Zeit wegen technischen Mängel o. Ä. defekt sind.
Nachdem die Modelleisenbahn GmbH, wie in dem Schreiben oben zu lesen ist, bisher diese
Gewährleistung für Artikel, welche noch von der Roco Modelleisenbahn GmbH geliefert
wurden, abgelehnt hatte, ist man nun in Hallein zu folgendem Entschluß gekommen:
1. Jeder Händler erhält von der Modelleisenbahn GmbH eine Gutschrift über 4%(!?)
des Warenwertes der Artikel welche im Zeitraum vom 01.01.2005 bis zur Anmeldung der
Insolvenz von der Roco Modellspielwaren GmbH an die Händler ausgeliefert wurden.
2. Mit dieser Summe sollen die Händler dann eventuelle Reklamationen / Gewährleistungs-
ansprüche von Kunden abdecken.
3. Jeder weitergehende Anspruch von Kunden oder Händlern (wenn die Summe nicht ausreicht)
ist nach der Zahlung der 4%-Gutschrift ausgeschlossen.
Zum Ersten sieht es doch recht erfreulich aus. Die neue Modelleisenbahn GmbH will die
Händler nicht auf Reklamationen / Gewährleistungsansprüchen sitzen lassen.
Zum Zweiten hat es für mich doch einen faden Nachgschmack. Was macht ein Händler,
in diesem Zeitraum wenig geliefert bekam, nun aber viele Ansprüche anzudecken hat?
Er muß den Rest aus der eigenen Tasche zahlen. Da wundert es mich wirklich nicht,
wenn sich da so mancher Händler von der Marke Roco (Modelleisenbahn GmbH) trennt.
Gruß
Stephan
H0: Wechselstrom + Gleichstrom
G: nur US (D&RGW)
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Na die von Modelleisenbahn (ex Roco) haben aber Vertrauen in die Roco Produkte. Waren die so schlecht daß es so viele Reklamationen gab?
Wenn die auf mehr als 4% aller Waren Reklamationen gehabt hätten wäre es kein Wunder daß sie insolvent geworden sind. Aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen.
Diese Aktion rechnet sich ja nur bei mehr als 4% zu erwartenden Reklamationen oder?
Wenn die auf mehr als 4% aller Waren Reklamationen gehabt hätten wäre es kein Wunder daß sie insolvent geworden sind. Aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen.
Diese Aktion rechnet sich ja nur bei mehr als 4% zu erwartenden Reklamationen oder?
- Stephan D.
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Hallo!
@ Michael:
Nein, die Preise werden definitiv nicht gesenkt. Dies hat die Modelleisenbahn GmbH von
Anfang an ausgeschlossen. Die Händler-EK und damit auch die UVP bleiben erhalten.
Lediglich einige Händler nehmen Roco aus ihrem Sortiment und verkaufen ihre Restbestände
zu günstigen Preisen aus.
@ Genius:
Nein, "die" von der Modelleisenbahn GmbH haben eben kein oder nur wenig Vertrauen in die
Produkte der Roco Modellspielwaren GmbH (Roco alt), denn es werden alle "alten" Artikel vor dem
Versand ausgepackt und überprüft. Die 4% Rückvergütung ist für die Fälle, bei denen Kunden mit
Reklamationen an Roco (alt)-Artikel zu ihren Händler kommen, damit der Händler dann entweder
den Kaufpreis mindern oder im schlimmsten Fall zurückerstatten kann. Die Modelleisenbahn GmbH
übernimmt nämlich keine Gewährleistungsansprüche für vor der Insolvenz gelieferte Ware
der Roco Modellspielwaren GmbH. Solche Ansprüche gehen voll zu Lasten von Roco (alt) und müssten
ggf. beim Insolvenzverwalter bzw. dem zuständigen Gericht angemeldet werden. Und ob man dann
etwas bekommt ist sehr fraglich.
Gruß
Stephan
@ Michael:
Nein, die Preise werden definitiv nicht gesenkt. Dies hat die Modelleisenbahn GmbH von
Anfang an ausgeschlossen. Die Händler-EK und damit auch die UVP bleiben erhalten.
Lediglich einige Händler nehmen Roco aus ihrem Sortiment und verkaufen ihre Restbestände
zu günstigen Preisen aus.
@ Genius:
Nein, "die" von der Modelleisenbahn GmbH haben eben kein oder nur wenig Vertrauen in die
Produkte der Roco Modellspielwaren GmbH (Roco alt), denn es werden alle "alten" Artikel vor dem
Versand ausgepackt und überprüft. Die 4% Rückvergütung ist für die Fälle, bei denen Kunden mit
Reklamationen an Roco (alt)-Artikel zu ihren Händler kommen, damit der Händler dann entweder
den Kaufpreis mindern oder im schlimmsten Fall zurückerstatten kann. Die Modelleisenbahn GmbH
übernimmt nämlich keine Gewährleistungsansprüche für vor der Insolvenz gelieferte Ware
der Roco Modellspielwaren GmbH. Solche Ansprüche gehen voll zu Lasten von Roco (alt) und müssten
ggf. beim Insolvenzverwalter bzw. dem zuständigen Gericht angemeldet werden. Und ob man dann
etwas bekommt ist sehr fraglich.
Gruß
Stephan
H0: Wechselstrom + Gleichstrom
G: nur US (D&RGW)
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