Frage zum Urheberrecht bei älterer Literatur

Für alle Diskussionen rund um den Landschaftsbau von Modellbauanlagen & Dioramen
Antworten
Benutzeravatar
kiruna
Forumane
Beiträge: 1103
Registriert: Dienstag 26. Juni 2007, 19:18
Wohnort: NRW / Ostwestfalen

Frage zum Urheberrecht bei älterer Literatur

Beitrag von kiruna » Sonntag 10. Februar 2008, 20:58

Hallo,

immer wieder kommen Fragen mit individuellen Problemen, z.B.
Gleispläne, Schattenbahnhofsteuerung, Kehrschleifen, usw.

In vielen Modellbahnzeitschriften werden von Zeit zu Zeit hierfür
Lösungen abgedruckt.

Wer nun daran denkt, diese Zeitschriftenbeiträge ins Forum zu stellen,
handelt mit Sicherheit nicht im Sinne des jeweiligen Herausgebers.

Solange eine Zeitschrift noch käuflich erhältlich ist, steht diesem
ja auch nichts im Weg.

Aber wie sieht es mit älteren Beiträgen aus, wenn Bücher oder Zeitschriften
schon mehrere Jahre alt sind, und beim Herausgeber nicht mehr nachbestellt
werden können.

Weiß jemand, wie die rechtliche Lage aussieht, ob diese Beiträge ins Forum
gestellt werden dürfen. Immerhin sollen sie nur als Hilfestellung dienen,
und nicht gewerblich genutzt werden.

Gruß, Thomas
märklin H0 - iTrain 4.x - MM+DCC
Ein Leben ohne Modellbahn ist wie Tofuwurst und alkoholfreies Bier!

Benutzeravatar
Harry
Forumane
Beiträge: 2913
Registriert: Dienstag 4. Februar 2003, 12:27
Wohnort: Mache gern Urlaub an der NordOstsee
Kontaktdaten:

Beitrag von Harry » Sonntag 10. Februar 2008, 21:26

Das Urheberrecht liegt immer beim Verfasser/Fotografen. Die einige immer sichere Methode ist, kein fremdes Material einzustellen, oder die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

Viele Grüße
Harry

Benutzeravatar
kiruna
Forumane
Beiträge: 1103
Registriert: Dienstag 26. Juni 2007, 19:18
Wohnort: NRW / Ostwestfalen

Keine Reaktion!

Beitrag von kiruna » Dienstag 19. Februar 2008, 14:26

Da mich die Frage doch sehr interessiert, wie ältere Beiträge aus Zeitschriften als Lösung für Hilfesuchende dienen können, falls die Hefte oder Bücher beim Verlag nicht mehr nachzubestellen sind, habe ich einmal versucht nachzufragen.

Scannen oder kopieren und eine Weitergabe an Andere ist nicht erlaubt.
Und jetzt?
Mit der Hand abschreiben und Bilder nachzeichnen?

Viele Märklin-spezifische Dinge werden von Zeit zu Zeit im Märklin-Magazin aufgegriffen und erklärt. Früher war es einmal möglich, Restbestände dieses Magazins noch viele Jahre nach dem Herausgabedatum nachzubestellen.

Dieser Zeitraum ist so sehr verkürzt worden, dass mittlerweile ältere Hefte nicht mehr zu bekommen sind.

Meine vorsichtige Anfrage per E-Mail beim MM-Verlag wurde bis heute nicht beantwortet.

Schade - macht aber nichts, da mich niemand dazu zwingt diese Zeitschrift weiterhin zu kaufen und zu lesen!

:twisted:

Eine Antwort, egal welche, wäre sehr anständig gewesen!

Gruß, Thomas
märklin H0 - iTrain 4.x - MM+DCC
Ein Leben ohne Modellbahn ist wie Tofuwurst und alkoholfreies Bier!

ThomasausBerlin
Forumane
Beiträge: 348
Registriert: Montag 4. Februar 2008, 16:36
Wohnort: Berlin

Beitrag von ThomasausBerlin » Dienstag 19. Februar 2008, 16:57

Auch nach dem neuen Urheberrechtsgesetz sind Privatkopien IMMER erlaubt, egal ob von elektronischen Medien (CD, DVD) oder Printmedien. Ein generelles Ausschlussverbot besteht nur, wenn Du aus dem MM etwas kopierst und es bei der MiBa unterbringst - oder in einem eigenen Buch verwendest, oder aber ohne Quellenangabe in`s Internet stellst bzw. als eigene Idee ausgibst. Die UNENTGELDLICHE Weitergabe an Freunde und Bekannte ist prinzipiell nach dem Gesetz auch erlaubt; solange zumindestens Du sicherstellen kannst, dass Deine Freunde und Bekannten sich an die Regeln halten und die weitergegebenen Dokumente NICHT unter eigenem Namen in irgendeiner Form veröffentlichen.

Benutzeravatar
kiruna
Forumane
Beiträge: 1103
Registriert: Dienstag 26. Juni 2007, 19:18
Wohnort: NRW / Ostwestfalen

Beitrag von kiruna » Dienstag 19. Februar 2008, 21:57

Mir geht es in der Angelegenheit nur darum, dass in diesem Forum einige Fragen gestellt wurden, die sich nur mit Worten schlecht erklären lassen.
Beim Thema Schattenbahnhofsteuerung oder Motorumbau an Märklinmodellen habe ich mich nicht getraut Bildmaterial in den Thread einzustellen.

Gruß, Thomas
märklin H0 - iTrain 4.x - MM+DCC
Ein Leben ohne Modellbahn ist wie Tofuwurst und alkoholfreies Bier!

Pfrapf

Beitrag von Pfrapf » Mittwoch 20. Februar 2008, 18:06

paar Anmerkungen:
Urheberrecht ist unveräußerlich und bleibt beim "Urheber", meist Verfasser, Zeichner, Fotograf.

Nutzungsrechte sind veräußerbar: meist steht im Impressum der Zeitschrift Formulierungen wie etwa: "Abdruck, auch in Teilen nur mit Zustimmung ...". D.h. auch wenn bei einzelnen Fotos etc. der eigentliche Urheber vermerkt ist, so darf das abgedruckte Foto nur dann weiterverwendet werden, wenn die Zustimmung des Abdruckers / Verlags vorliegt, da dieser die Nutzungsrechte (zumindest für diesen Abdruck) hatte.

In wissenschaftlichem Kontext oder bei der Erstellung von Lehrmaterial, darf im nicht wirtschaftlichen Umfeld Literatur zitiert werden, auch Bilder / Zeichnungen, mit Quellenangabe. Diesen Fall auf das Forum hier anzuwenden ist heikel.
Das Einstellen von gescannten / abfotografierten Unterlagen ins Netz (auch private Homepage) ist immer problematisch, auch wenn die Rechtsprechung hier nicht eindeutig ist, was die Einstellung von selbst AUFGEARBEITETEN Bildern aus alter Literatur, insbesondere vergriffenen Werken anbelangt. Eigentlich kann jemand nur dann auf die Beachtung der eigenen Nutzungsrechte pochen, solange er noch wirtschaftliche Interessen nachweisen kann. Also hier im Einzelfall abwägen, welche wirtschaftliche Interessen der original Herausgeber hat. Denn egal wie die Rechtslage (Recht und Auslegung) aussieht: wenn eine Firma sich jemanden im Bereich wirtschaftliche Schutzrechte vornehmen will, dann tut sie es: es sei denn sie ist kleiner als man selber.

Definitiv nicht geschützt sind die Informationen auf den Bildern: Ausweg ist also bei Schaubildern etc. einfach ein Transparentpapier drüber legen und durchzeichnen. Auch ist die Verwendung von Bildern und Zeichnungen als Grundlage für ein eigenes schöpferisches Werk erlaubt, solange die Bearbeitung eine gewisse "Höhe" erreicht: dann spricht man vom eigenen schöpferischen Werk und das Urheberrecht und somit die Verfügung über die Nutzungsrechte liegt bei einem selbst. Praktische Anwendung: scannt man ein Schaubild ein und versieht es mit Eignem z.B. weiteren Pfeilen und Anmerkungen / Erläuterungen, so ist das erlaubt: nett wäre dann jedoch eine Nennung etwa: Schaubild nach ...

Verwendet werden können im Prinzip auch Werbeunterlagen von Firmen (solange nicht Rechte Dritter belangt werden). Wenn man also ein Bild aus einem Warenkatalog ins Netz stellt und dies auch so drunter schreibt, kann der Herausgeber des Katalogs nichts sagen, zumindest nicht, wenn man dadurch für diesen Werbung macht. Praktisch: stellt man aus Werbematerial von vor 20 Jahren etwas ins Netz um in der Community dieses positiv darzustellen, so spricht nichts dagegen. (Achtung bei Webshops, Ebay etc. da gilt das NICHT!)

Alles was älter als 70 Jahre ist, ist prinzipiell frei verwendbar.

Problem mit nicht antwortenden Herausgebern auf die Bitte um Genehmigung des Abdrucks: trocken in Verzug setzen. bei der dritten Mail formulieren: "... da Sie mir auf meine beiden vorangegangenen Anfragen in dieser Sache nicht negativ Bescheid gegeben haben, gehe ich davon aus ... falls ich bis zum Tag X (mind. 2 Wochen, besser 4) nichts anderes höre ... dass Sie damit Einverstanden sind."

(Ich bin kein Anwalt, habe aber mit dieser Thematik häufig zu tun und dies ist keine Rechtsberatung)
Tschuldigung, war lang, aber gewerbliche Schutzrechte sind schwierig.

Antworten