Verfält eigentlich die garantie bei Märklin wenn man die locks auf macht?
*** Beitrag auf das Thema gekürzt ***
Märklin Garantie
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Zuletzt geändert von Stephan Hertz am Dienstag 29. März 2011, 06:31, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Irgendwie ist rot hier meine Farbe ... ;-)
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Re: Märklin Garantie
Hallo Marten!!
Nein die Garantie verfällt nicht.
Wie solltest du sonst die Lampen wechseln???
Gruß,
Yannic
Nein die Garantie verfällt nicht.
Wie solltest du sonst die Lampen wechseln???
Gruß,
Yannic
- HaNull
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Re: Märklin Garantie
Bei manchen Loks schon (z. B. Köf II), aber dann steht es dabei.Marten23 hat geschrieben:Verfällt eigentlich die Garantie bei Märklin, wenn man die Loks aufmacht?
Es wäre doch lächerlich, in der Anleitung den Wechsel von Glühlampen, Stromabnehmern, Bürsten und Haftreifen zu beschreiben, wenn dies zum Erlöschen der Garantie führen würde.
Garantie: freiwillige Leistung zu den Bedingungen von Märklin.
Die Gewährleistungsansprüche gegen den gewerblichen Verkäufer sind gesetzlich geregelt (wird oft umgangssprachlich "Garantie" genannt).
████████ Gruß aus NRW
████████ Thomas
████████ Multi-MISTler: 1. Siegburg (RSK) - 2. Köln rrh. - 3. Rheinbreitbach
████████ Thomas
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