Marten23 hat geschrieben:Verfällt eigentlich die Garantie bei Märklin, wenn man die Loks aufmacht?
Bei manchen Loks schon (z. B. Köf II), aber dann steht es dabei.
Es wäre doch lächerlich, in der Anleitung den Wechsel von Glühlampen, Stromabnehmern, Bürsten und Haftreifen zu beschreiben, wenn dies zum Erlöschen der Garantie führen würde.
Garantie: freiwillige Leistung zu den Bedingungen von Märklin.
Die Gewährleistungsansprüche gegen den gewerblichen Verkäufer sind gesetzlich geregelt (wird oft umgangssprachlich "Garantie" genannt).