Märklin Garantie

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Marten23

Märklin Garantie

Beitrag von Marten23 » Montag 28. März 2011, 18:40

Verfält eigentlich die garantie bei Märklin wenn man die locks auf macht?

*** Beitrag auf das Thema gekürzt ***
:admin:
Zuletzt geändert von Stephan Hertz am Dienstag 29. März 2011, 06:31, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Irgendwie ist rot hier meine Farbe ... ;-)

Zugfan

Re: Märklin Garantie

Beitrag von Zugfan » Montag 28. März 2011, 18:49

Hallo Marten!!

Nein die Garantie verfällt nicht.
Wie solltest du sonst die Lampen wechseln???

Gruß,

Yannic

Marten23

Re: Märklin Garantie

Beitrag von Marten23 » Montag 28. März 2011, 18:54

Danke Gut zu Wissen, Noch mal Danke. :jump: :jump: :jump:

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HaNull
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Re: Märklin Garantie

Beitrag von HaNull » Montag 28. März 2011, 18:59

Marten23 hat geschrieben:Verfällt eigentlich die Garantie bei Märklin, wenn man die Loks aufmacht?
Bei manchen Loks schon (z. B. Köf II), aber dann steht es dabei.

Es wäre doch lächerlich, in der Anleitung den Wechsel von Glühlampen, Stromabnehmern, Bürsten und Haftreifen zu beschreiben, wenn dies zum Erlöschen der Garantie führen würde.

Garantie: freiwillige Leistung zu den Bedingungen von Märklin.

Die Gewährleistungsansprüche gegen den gewerblichen Verkäufer sind gesetzlich geregelt (wird oft umgangssprachlich "Garantie" genannt).
████████   Gruß aus NRW
████████   Thomas
████████   Multi-MISTler: 1. Siegburg (RSK) - 2. Köln rrh. - 3. Rheinbreitbach

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