EBA erläßt neue Verfügung zum "sanden"

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Bernd W.
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EBA erläßt neue Verfügung zum "sanden"

Beitrag von Bernd W. » Mittwoch 2. Januar 2013, 15:54

Der Fluch der Technik, anders kann man dies wohl nicht beschreiben.

Muss ein Lokführer sanden um zum stehen zu kommen, darf er das jetzt nur noch, wenn er eine gewisse Anzahl an Achsen hat und nicht schneller als 25km/h fährt. Ansonsten könnte die Gleisbesetztmeldung irttümlich den Abschnitt als Frei anzeigen, obwohl der Zug dort noch steht.

Edit 1: Nach Hinweis von Stefan F. siehe unten, muss es natürlich "nicht langsamer als 25 km/h" heißen !

Wobei der Artikel der WAZ schon etwas reißerisch aufgemacht ist. Sieht man sich die EBA Verordnung an, klingt das weniger dramatisch.
Aber zumindest Dieseltriebzüge und das NRW Sorgenkind BR42x dürften davon betroffen sein. Willkommen im neuen Jahr mit Verspätungsgarantie :clown:
WAZ Online hat geschrieben: Die Deutsche Bahn hat sich schwerwiegende Probleme bei Bremsmanövern eingebrockt. Der Sand, der beim Bremsen eingesetzt wird, stört elektronischen Warnsingnale. Aus diesem Grund kam es bereits zu mehreren Unfällen. Das Eisenbahnbundesamt hat nun eine Änderung bei Bremsmanövern angeordnet.

Bei der Bahn gibt es auf eingleisigen Strecken gefährliche Sicherheitslücken. In mindestens sechs Fällen – zwei davon im Ruhrgebiet - ist es nach einer Untersuchung des Eisenbahnbundesamtes seit Oktober 2008 zu Unfällen oder Beinaheunfällen gekommen, weil das beim Bremsen von Loks und Triebwagen übliche Sandstreuen die Sicherheitstechnik auf eingleisigen Streckenabschnitten beeinträchtigt oder ganz außer Betrieb gesetzt hat.
ganzer Artikel der WAZ
Edit 2: die WAZ hat den Text auf ihrer Webseite geändert. Der oben als Zitat aufgeführte Text entspricht dem Ursprungstext der WAZ Webseite zum Zeitpunkt des Postings!

EBA Verfügung hat geschrieben: Allgemeinverfügung:
I. Den Triebfahrzeugführern ist für Zug- und Rangierfahrten,
• bei denen Fahrzeuge mit aktiven Sandstreueinrichtungen eingestellt sind und der gebildete
Fahrzeugverband insgesamt weniger als 9 Radsätze hat oder
• bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als 9 Radsätze vorhanden
sind,
eine Handlungsanweisung mit folgendem Inhalt zu erteilen:
1. Bei Geschwindigkeiten von 25 km/h oder weniger ist das Sanden zur Unterstützung eines
Bremsvorgangs oder zum Anhalten zu vermeiden. Die Bremsvorgänge sind deshalb bei
den oben genannten Zug- und Rangierfahrten entsprechend früher einzuleiten, z.B. in der
Art, dass die Geschwindigkeit rechtzeitig vor dem Anhaltepunkt auf die niedrigste mögliche
...
EBA Verfügung

02.01.2013 / 19:00 Uhr Edit1 und Edit2 hinzugefügt
Zuletzt geändert von Bernd W. am Mittwoch 2. Januar 2013, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Stefan mit F
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Re: EBA erläßt neue Verfügung zum "sanden"

Beitrag von Stefan mit F » Mittwoch 2. Januar 2013, 16:44

Moin Bernd,
Bernd W. hat geschrieben:Muss ein Lokführer sanden um zum stehen zu kommen, darf er das jetzt nur noch, wenn er eine gewisse Anzahl an Achsen hat und nicht schneller als 25km/h fährt.
Bernd W. hat geschrieben:
EBA Verfügung hat geschrieben:1. Bei Geschwindigkeiten von 25 km/h oder weniger ist das Sanden zur Unterstützung eines Bremsvorgangs oder zum Anhalten zu vermeiden.
kann es sein, dass Du da etwas durcheinander gebracht hast?
Du müsstest m.E. dein "nicht schneller" in ein "nicht langsamer" ändern. :wink:
Gruß aus 2⅙ Grad südlich und 2½ Grad westlich des MiWuLa
Stefan mit F

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Bernd W.
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Re: EBA erläßt neue Verfügung zum "sanden"

Beitrag von Bernd W. » Mittwoch 2. Januar 2013, 18:58

Stefan mit F hat geschrieben: ....
kann es sein, dass Du da etwas durcheinander gebracht hast?
Du müsstest m.E. dein "nicht schneller" in ein "nicht langsamer" ändern. :wink:
Ja, du hast du natürlich recht :!:

Aber wie ich gerade auf der Seite der WAZ gesehen habe, hat man den ursprünglichen Text gewaltig entschärft. Somit ist mein Zitat der WAZ der ursprüngliche Text zum Zeitpunkt des Postings.

Gruß Bernd

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