parke nicht auf unseren Wegen
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http://m.spiegel.de/panorama/bahnueberg ... 42594.html
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... n-100.html
Das war wohl nix mit der eingebauten Vorfahrt. Nur schade, dass hier wieder die Allgemeinheit (Versicherung) für die unentschuldbare Dummheit einzelner aufkommen muss. Zum Glück gab es keine Verletzten.
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... n-100.html
Das war wohl nix mit der eingebauten Vorfahrt. Nur schade, dass hier wieder die Allgemeinheit (Versicherung) für die unentschuldbare Dummheit einzelner aufkommen muss. Zum Glück gab es keine Verletzten.
- Stefan mit F
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Re: parke nicht auf unseren Wegen
Moin,
so etwas sollte meiner Meinung nach als grobe Fahrlässigkeit gelten und den Fahrer den Versicherungsschutz und somit unabhängig von einer eventuellen Vollkaskoversicherung nicht nur seinen eigenen Schaden sondern auch sämtliche Schäden Dritter kosten. Zudem würde ich seine Eignung zum Führen eines KFZ hinterfragen.
so etwas sollte meiner Meinung nach als grobe Fahrlässigkeit gelten und den Fahrer den Versicherungsschutz und somit unabhängig von einer eventuellen Vollkaskoversicherung nicht nur seinen eigenen Schaden sondern auch sämtliche Schäden Dritter kosten. Zudem würde ich seine Eignung zum Führen eines KFZ hinterfragen.
Gruß aus 2⅙ Grad südlich und 2½ Grad westlich des MiWuLa
Stefan mit F
Im August 2024 neu erschienen: KLIMA BULLSHIT BINGO von Jan Hegenberg
Ab 06.08.2024 bekommt man es in jeder kleinen Buchhandlung um die Ecke.
Stefan mit F
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- Bernd 123
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Re: parke nicht auf unseren Wegen
Moin,
sollte man nicht Auto fahren.
Bernd
sollte man nicht Auto fahren.
Bernd
Re: parke nicht auf unseren Wegen
Moin,
nun hat der aber Schwierigkeiten sein Hirn wieder aus dem Kofferraum zu holen.
(Das sind die Fahrer, die ihr Hirn vor der Abfahrt im Kofferraum deponieren)
nun hat der aber Schwierigkeiten sein Hirn wieder aus dem Kofferraum zu holen.
(Das sind die Fahrer, die ihr Hirn vor der Abfahrt im Kofferraum deponieren)
Gruß vom N-Bahner GüNNi
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Pressemitteilungen von Polizei, Feuerwehr und Zoll.
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- Datterich
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Parke nicht auf unseren Wegen
Nö, das ist gewaltig übertrieben und wäre erhebliche Platzverschwendung. Wozu denn Kofferraum für Hirn, wozu das Handschuhfach, wenn doch alles leicht und locker in dem Aschenbecher Platz findet -günni hat geschrieben:Das sind die Fahrer, die ihr Hirn vor der Abfahrt im Kofferraum deponieren
In den Kofferraum gehören bei solchen Menschen Selbstüberschätzung, Ignoranz, Egoismus und grenzenlose Dämlichkeit. Aber unbedingt vorher das Reserverad raus nehmen, sonst könnte der Platz dort nicht reichen.
Ja, es würde mehr Rettungsgassen geben und weniger Unfälle mit Verletzten und Toten.Stefan mit F hat geschrieben:Zudem würde ich seine Eignung zum Führen eines KFZ hinterfragen.
Mitleidsvolle Grüße an alle Idioten
Datterich
Hier trifft man manchmal Leute, die gar keinen Zug vertragen ...
Re: parke nicht auf unseren Wegen
Hallo,Feuer-wer hat geschrieben: ...
Nur schade, dass hier wieder die Allgemeinheit (Versicherung) für die unentschuldbare Dummheit einzelner aufkommen muss.
...
Nicht unbedingt. Bei grober Fahrlässigkeit und die sollte hier gebeben sein, denn der Fahrer wurde von Passanten auf die Züge hingewiesen. Zudem :
" Auf dem Bahnübergang besteht uneingeschränktes Haltverbot, ebenso bis 10 m davor, wenn dadurch die Sicht auf das Andreaskreuz verdeckt wird. Ansonsten gilt in geschlossenen Ortschaften 5 m vor Bahnübergängen und außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m davor das eingeschränkte Halteverbot."
Sie zahlt den Schaden der anderen und fordert dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurück. So geht die Versicherung wohl nur in Vorkasse
Und das ist auch gut so!
Gruß,
Bernd
Re: parke nicht auf unseren Wegen
Ich kann dir in diesem speziellen Fall versichern, dass es keinen Regress geben wird.
Allgemein ist bei "besseren" Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, dies gilt für KFZ genauso wie für die Hausratversicherung.
Allgemein ist bei "besseren" Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, dies gilt für KFZ genauso wie für die Hausratversicherung.
Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg hat geschrieben: A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-beiführen. Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche-rungsfalls einzuwenden. Der Verzicht gilt jedoch in folgenden Fällen nicht:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei oder
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversi-cherten Teile.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungs-falls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Datterich
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Parke nicht auf unseren Wegen
hmmm - ich bin da dennoch skeptisch, dass einige Versicherungen in derart sinnfreien Einzelfällen dann doch den Wunsch haben, solche Dummheiten auch mal vor Gericht zu bringen. Sonst hätten ja alle Idioten dieser Welt Narrenfreiheit und könnten nüchtern und unbekifft generell machen, was sie wollten. Die Konzernjuristen brauchen doch auch mal Beschäftigung. Oder sehe ich das grundsätzlich falsch?Feuer-wer hat geschrieben:... grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen ...
Freundliche Grüße an alle Versicherer
Datterich
Hier trifft man manchmal Leute, die gar keinen Zug vertragen ...
Re: parke nicht auf unseren Wegen
Moin,
ich könnte mir vorstellen, dass auf den Fahrzeugführer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §315 StGB erstattet wird.
ich könnte mir vorstellen, dass auf den Fahrzeugführer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §315 StGB erstattet wird.
Gruß vom N-Bahner GüNNi
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Re: parke nicht auf unseren Wegen
Die Grenze liegt beim sogenannten bedingten Vorsatz. Dieser hat den Nachteil, dass ihn im Strafverfahren der Stastsanwalt und im Zivilverfahren der Versicherer beweisen muss, was manchmal sehr schwer fällt.
Aber für diese Id...en zahlen wir doch alle gerne jedes Jahr höhere Prämien.
Schaut man sich die Raserszene an kann man genau erkennen, wo die Grenze liegt. Der Kudammraser letztens ist der erste und bisher einzige Fall, in dem ein Strafgericht auf Mord und damit (bedingten) Vorsatz erkannt hat, aber das Urteil ist ja bekanntermassen noch nicht rechtskräftig.
LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
Aber für diese Id...en zahlen wir doch alle gerne jedes Jahr höhere Prämien.
Schaut man sich die Raserszene an kann man genau erkennen, wo die Grenze liegt. Der Kudammraser letztens ist der erste und bisher einzige Fall, in dem ein Strafgericht auf Mord und damit (bedingten) Vorsatz erkannt hat, aber das Urteil ist ja bekanntermassen noch nicht rechtskräftig.
LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
- Bernd 123
- Bahnhofsjäger
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- Registriert: Donnerstag 16. Juni 2011, 11:49
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Re: parke nicht auf unseren Wegen
Moin,
aber nicht nur beim parken und rasen gibt's Idioten.
Ein besonders krasses Beispiel.
Dem würde ich eine Strafe aufbrummen, das ihm Hören und Sehen vergeht.
Bernd
aber nicht nur beim parken und rasen gibt's Idioten.
Ein besonders krasses Beispiel.
Dem würde ich eine Strafe aufbrummen, das ihm Hören und Sehen vergeht.
Bernd