parke nicht auf unseren Wegen

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Feuer-wer
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parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Feuer-wer » Montag 10. April 2017, 06:39

http://m.spiegel.de/panorama/bahnueberg ... 42594.html

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... n-100.html

Das war wohl nix mit der eingebauten Vorfahrt. Nur schade, dass hier wieder die Allgemeinheit (Versicherung) für die unentschuldbare Dummheit einzelner aufkommen muss. Zum Glück gab es keine Verletzten.

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Stefan mit F
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Stefan mit F » Montag 10. April 2017, 06:53

Moin,

so etwas sollte meiner Meinung nach als grobe Fahrlässigkeit gelten und den Fahrer den Versicherungsschutz und somit unabhängig von einer eventuellen Vollkaskoversicherung nicht nur seinen eigenen Schaden sondern auch sämtliche Schäden Dritter kosten. Zudem würde ich seine Eignung zum Führen eines KFZ hinterfragen.
Gruß aus 2⅙ Grad südlich und 2½ Grad westlich des MiWuLa
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Bernd 123
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Bernd 123 » Montag 10. April 2017, 09:02

Moin,
Unbenannt(1).png
Unbenannt(1).png (7.24 KiB) 1366 mal betrachtet
sollte man nicht Auto fahren.

Bernd
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von günni » Montag 10. April 2017, 10:35

Moin,
nun hat der aber Schwierigkeiten sein Hirn wieder aus dem Kofferraum zu holen.
(Das sind die Fahrer, die ihr Hirn vor der Abfahrt im Kofferraum deponieren)

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Datterich
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Parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Datterich » Montag 10. April 2017, 15:37

günni hat geschrieben:Das sind die Fahrer, die ihr Hirn vor der Abfahrt im Kofferraum deponieren
Nö, das ist gewaltig übertrieben und wäre erhebliche Platzverschwendung. Wozu denn Kofferraum für Hirn, wozu das Handschuhfach, wenn doch alles leicht und locker in dem Aschenbecher Platz findet - :professor2:

In den Kofferraum gehören bei solchen Menschen Selbstüberschätzung, Ignoranz, Egoismus und grenzenlose Dämlichkeit. Aber unbedingt vorher das Reserverad raus nehmen, sonst könnte der Platz dort nicht reichen.
Stefan mit F hat geschrieben:Zudem würde ich seine Eignung zum Führen eines KFZ hinterfragen.
Ja, es würde mehr Rettungsgassen geben und weniger Unfälle mit Verletzten und Toten.

Mitleidsvolle Grüße an alle Idioten
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Bernd W. » Donnerstag 13. April 2017, 19:48

Feuer-wer hat geschrieben: ...
Nur schade, dass hier wieder die Allgemeinheit (Versicherung) für die unentschuldbare Dummheit einzelner aufkommen muss.
...
Hallo,

Nicht unbedingt. Bei grober Fahrlässigkeit und die sollte hier gebeben sein, denn der Fahrer wurde von Passanten auf die Züge hingewiesen. Zudem :
" Auf dem Bahnübergang besteht uneingeschränktes Haltverbot, ebenso bis 10 m davor, wenn dadurch die Sicht auf das Andreaskreuz verdeckt wird. Ansonsten gilt in geschlossenen Ortschaften 5 m vor Bahnübergängen und außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m davor das eingeschränkte Halteverbot."

Sie zahlt den Schaden der anderen und fordert dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurück. So geht die Versicherung wohl nur in Vorkasse :wink:
Und das ist auch gut so!

Gruß,
Bernd

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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Feuer-wer » Freitag 14. April 2017, 07:26

Ich kann dir in diesem speziellen Fall versichern, dass es keinen Regress geben wird.

Allgemein ist bei "besseren" Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, dies gilt für KFZ genauso wie für die Hausratversicherung.
Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg hat geschrieben: A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-beiführen. Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche-rungsfalls einzuwenden. Der Verzicht gilt jedoch in folgenden Fällen nicht:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei oder
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversi-cherten Teile.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungs-falls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

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Parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Datterich » Dienstag 18. April 2017, 12:29

Feuer-wer hat geschrieben:... grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen ...
hmmm - ich bin da dennoch skeptisch, dass einige Versicherungen in derart sinnfreien Einzelfällen dann doch den Wunsch haben, solche Dummheiten auch mal vor Gericht zu bringen. Sonst hätten ja alle Idioten dieser Welt Narrenfreiheit und könnten nüchtern und unbekifft generell machen, was sie wollten. Die Konzernjuristen brauchen doch auch mal Beschäftigung. Oder sehe ich das grundsätzlich falsch?

Freundliche Grüße an alle Versicherer
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von günni » Dienstag 18. April 2017, 12:45

Moin,
ich könnte mir vorstellen, dass auf den Fahrzeugführer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §315 StGB erstattet wird.

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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Feuer-wer » Dienstag 18. April 2017, 12:45

Die Grenze liegt beim sogenannten bedingten Vorsatz. Dieser hat den Nachteil, dass ihn im Strafverfahren der Stastsanwalt und im Zivilverfahren der Versicherer beweisen muss, was manchmal sehr schwer fällt.

Aber für diese Id...en zahlen wir doch alle gerne jedes Jahr höhere Prämien.

Schaut man sich die Raserszene an kann man genau erkennen, wo die Grenze liegt. Der Kudammraser letztens ist der erste und bisher einzige Fall, in dem ein Strafgericht auf Mord und damit (bedingten) Vorsatz erkannt hat, aber das Urteil ist ja bekanntermassen noch nicht rechtskräftig.
LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

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Bernd 123
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Re: parke nicht auf unseren Wegen

Beitrag von Bernd 123 » Dienstag 18. April 2017, 13:46

Moin,

aber nicht nur beim parken und rasen gibt's Idioten.
Ein besonders krasses Beispiel.
Dem würde ich eine Strafe aufbrummen, das ihm Hören und Sehen vergeht.

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