WDR hat geschrieben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb um lukrative Verträge im Regionalverkehr gestärkt. Verkehrsverbünde dürfen millionenschwere S-Bahn-Verträge nicht mehr ohne Ausschreibung vergeben. Die Richter kippten mit ihrem Urteil am Dienstag (08.02.11) einen Vertrag des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit der Deutschen Bahn.
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Qualität ? Was kann man da noch verschlechtern ?WDR hat geschrieben: Anders als der VRR sah Brüggemann auch Gefahren für die Qualität des VRR-Angebots - zumindest zum Fahrplanwechsel im Mai. Dann drohe ein ausgedünntes Angebot im Regionalzugverkehr.
Nun könnte es ungemütlich werden für Abzocke der Bahn Töchter. Es kann nicht angehen das die Bahn in Bayern pro Personenzukilometer ca. 0,80€ bekommt in NRW aber ca. 8€.
Weiterer Ärger droht wegen den Durchleitungsgebühren für Bahnstrom, Einspeisungsvergütung für "Bremsstrom" sowie Trassenpreise.