Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

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HahNullMuehr
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Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von HahNullMuehr » Mittwoch 9. Februar 2011, 00:33

Hallo, Leute,

okay, nicht gerade mitten in Köln., aber doch in einem Wohnviertel rechtsrheinisch (Köln-Höhenhaus) kommt es seit geraumer Zeit immer wieder zu (Beinahe-)Unfällen zwischen dem Schienenverkehr und den Benutzern der Straße, wie der Kölner Stadtanzeiger heute online und in der Printausgabe (zum wiederholten Male) berichtet.

Wie weit kann denn die Sparsamkeit gehen?
Ist es wirklich so schwer, einen beschrankten Bahnübergang zu reparieren?
Und woher nimmt die Bahn diese unzuverlässigen Schrankenposten?

Kopfschüttelnde Grüße
Micha W. Muehr, Rösrath
Meine Bastelstunde gibt es auch auf YouTube.
Ich mach es lieber am Anfang exakt - und schluder später ein bisschen. Wenn ich schlampig anfange, krieg ich es am Ende nicht wieder genau.

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Maik Costard
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von Maik Costard » Mittwoch 9. Februar 2011, 11:21

Die Firma ist billig? Für zuverlässige Leute muss man wahrscheinlich mehr bezahlen.
Schönen Gruß
Maik
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HahNullMuehr
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von HahNullMuehr » Mittwoch 9. Februar 2011, 16:56

Jetzt machen sie die Güterzug-Strecke Köln-Wuppertal erstmal dicht.
Heute im Kölner Stadtanzeiger
Gruß
Micha W. Muehr, Rösrath
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Achim
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von Achim » Mittwoch 9. Februar 2011, 17:26

Die Deutsche Bahn wird die Güterzugstrecke zwischen Köln und Wuppertal so lange gesperrt lassen, bis „eine neue technische Lösung“ für den Bahnübergang Wupperweg in Höhenhaus installiert sei, so Bahn-Sprecher Jürgen Kugelmann.
Und da kommen die mit durch?
Sind wir schon so weit?

Keine Ahnung mehr haben was eine Indusi oder PZB ist.
Eine handbetriebene Schranke, was ist das denn?

Wann endlich tun sich die Bürger zusammen und schicken diese Dilettanten und ihre politschen Förderer in die unverdiente Pension?

Demnächst bekommen wir noch, wenn wir die Auskunftsseite der DB AG aufrufen, erstmal 5 Minuten Werbung zu sehen.
Wenn sie das dann nicht dürfen, dann liebe Bahnnutzer werden sie leider einige Logistikunternehmen in China und Australien nicht kaufen können und müssen zur Finanzierung ein paar Strecken bei Köln stillegen.

Schau mal hier Kugelmann. http://www.youtube.com/watch?v=hklENEK5 ... re=related

So geht das! Habt ihr das schon vergessen?
now butter by the fishes

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Feuerross
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von Feuerross » Mittwoch 9. Februar 2011, 17:35

Nicht in der Stadt, aber trotzdem gefährlich:
Hier hatte ich bereits einen Beitrag zu einem unbeschrankten Bahnübergang veröffentlicht:

http://forum.miniatur-wunderland.de/vor ... 25808.html

Feuerross
Meine Homepage mit Tipps, Videos und Bildern von meiner Modellbahn H0 und Bahnen im Maßstab 1:1 http://www.mumaspo.de.tl/
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Jörg Spitz
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von Jörg Spitz » Mittwoch 9. Februar 2011, 18:20

Hallo,
Haben denn ALLE die StVO §19 vergessen.

§ 19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem
Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet,
Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.
Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit
nähern. Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich
Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem
Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5. ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt.

Das gleiche Phänomen ist aber auch bei Ampelkreuzungen zu beobachten. Wenn mal eine Lichtzeichenanlage ausfällt, vergessen die meisten was sie jemals in der Fahrschule oder bei der Verkehrserziehung gelernt haben.(rechts vor links usw...) :shock:
Zuletzt geändert von Jörg Spitz am Mittwoch 9. Februar 2011, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg
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HaNull
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von HaNull » Mittwoch 9. Februar 2011, 20:45

Hallo!
HahNullMuehr hat geschrieben:Und woher nimmt die Bahn diese unzuverlässigen Schrankenposten?
Diese Frage ist berechtigt.

Ab November war dort noch eine andere Firma tätig, die den Übergang mit weiß-rotem Flatterband sicherte, sobald ein Zug kam.
Es gab dann Ärger, weil die Sicherungsposten nicht zur Arbeit kamen, sich aber auch nicht abmeldeten - und die Züge trotzdem fuhren.

Jetzt ist eine andere Firma im Einsatz, es wurde auch eine mobile Schrankenanlage installiert. Macht einen besseren Eindruck als das Flatterband.
Die Aussage, dass Züge nur fahren dürfen, wenn der Sicherungsposten die Anmeldung der Zugfahrt bestätigt hat, wurde durch den neuerlichen Zwischenfall allerdings unglaubwürdig.

Ich weiß nicht, ob diese Tätigkeit ausgeschrieben oder ausgekungelt wurde.
Anscheinend ein prima Job für Rheinländer ("Küste hück nit, küste morjen ...").
████████   Gruß aus NRW
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von günni » Mittwoch 9. Februar 2011, 20:48

Moin,
ja ja, der kölsche Klüngel. :clown:

Bernd W.
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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von Bernd W. » Mittwoch 9. Februar 2011, 21:36

Jörg Spitz hat geschrieben:Hallo,
Haben denn ALLE die StVO §19 vergessen.
@Jörg Spitz
Ja das vergessen viele, ich bin da auch schon öfter angehupt worden :twisted:

Nach § 19 I StVO, § 11 II EBO hat der Eisenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr. Dies war auch durch die entsprechenden Warnbaken und das jedenfalls auf der linken Seite deutlich erkennbare Andreaskreuz angezeigt (§ 19 I Nr. 1 StVO).
EBO $11
§11 EBO(12) hat geschrieben: (12)
Die Übersicht auf die Bahnstrecke ist vorhanden, wenn die Wegebenutzer bei richtigem Verhalten auf Grund der Sichtverhältnisse die Bahnstrecke so weit und in einem solchen Abstand übersehen können, daß sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Bahnübergang ungefährdet überqueren oder vor ihm anhalten können.
Nur früher hat die Bahn das Grün zurück geschnitten, heute steht man mit dem Auto an einigen Stellen schon fast auf den Gleisen um was zu sehen :twisted:

Somit gehört der Rückschnitt eigentlich doch zur Verkerhssicherungspflicht. Man muss als Autofahrer somit Sicht auf die Gleise haben wenn man vor dem Gleis steht und nicht erst auf dem Gleis.

Eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.
Urteil dazu
aus dem Urteil hat geschrieben: a) Die Bekl. zu 2) ist für die von Frau St befahrene Straße als Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig. Danach hat die Bekl. zu 2) für die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu sorgen und muß die Straße in einem verkehrssicheren Zustand erhalten. Dies umfaßt auch den Schutz der Benutzer vor Gefahren, die durch Straßenbäume oder in den Straßenraum ragenden Bewuchs verursacht werden können. Grundsätzlich sind daher die Sichtbeeinträchtigungen durch in den Straßenraum ragende Bäume zu verhindern bzw. zu beseitigen (BGH, NJW 1980, 2194ff.). Darüber hinaus gilt allgemein, daß aufgestellte Verkehrsschilder und Warneinrichtungen zum Schutze des Verkehrs für diesen stets deutlich sichtbar bleiben müssen, damit sie ihren Zweck erfüllen können. Die Bekl. zu 2) ist daher grundsätzlich gehalten, etwa sichtbehindernde Äste und Zweige zu entfernen (OLG Bamberg, VersR 1970, 910ff.).

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Re: Ungesicherter Bahnübergang - mitten in der Stadt

Beitrag von HaNull » Mittwoch 9. Februar 2011, 22:58

Die KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) hatten auch mal Probleme mit einem Bahnübergang.

Stellungnahme der KVB dazu: Andreaskreuz ist wie Stopp-Schild.
Vor dem Übergang war eine Haltestelle, die Bahnen fuhren also langsam und waren vorher zu sehen.
Die Autofahrer sehen: kein rotes Licht, Schranke oben - also freie Fahrt.

Der Übergang Wupperweg ist allerdings sehr unübersichtlich, da an beiden Seiten Lärmschutzwände stehen.
Die Züge fahren recht flott (wenn sie mal fahren dürfen).

Wenn die Schranken und die Sicherungsposten unzuverlässig sind, dann könnte man ja ein paar Spiegel aufhängen, vielleicht auch noch ein paar "Bahnen haben Vorrang"-Schilder.

Apropos: Wer am 1. März zum Stammtisch "Köln rechtsrheinisch" mit ÖPNV anreist, kann den berühmt-berüchtigten Bahnübergang Wupperweg per pedes erkunden.
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