Als das Gutachten mitten im Wahlkamp den Grünen übergeben wurde beteuerte Kretschmann selten eindeutig :der Spiegel hat geschrieben: .... S.45
Den juristischen Sprengsatz, der jeden weiteren Streit und auch das Volksbegehren obsolet machen könnte hat allerdings Kretschmann selbst ins Land geholt. Der Berliner Staatsrechtsprof. Hans Meyer, einer der führenden Spezialisten für Bund-Länder-Finanzen, kommt in einem 55-Seiten-Gutachten für die LAndetags Grünen zu dem Ergebnis, dass die ganzen Finanzierung für den Bahnhofsumbau gegen das Grundgesetz verstößt.
Mit "seltener Eindeutigkeit", so Meyer, verbiete die Verfassung den Ländern, Bahn-Projekte mitzufinanzieren. Es sei "kein Zweifel möglich", das die Aufgabe, den Stuttgarter Hbf umzubauen, "eindeutig dem Bund zuzuordnen ist". Da Bund und Länder ihre Aufgaben jeder für sich bezahlen müssen, könnten nicht einfach per Vertrag ein paar Mrd. aus der LAndeskasse an das Bundesunternehmen Bahn bezahlt werden.
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Geht es streng nach dem Grundgesetz, sind die umstrittenen Finanzierungsverträge für das Projekt wegen Verfassungsverstoßes unwirksam - das Land braucht nciht mal zu kündigen.
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"...Falls die Grünen die Wahl gewinnen werden sie die ZAhlungen sofort einstellen..."
Im Koaltitionsvertrag findet sich diesbezüglich nichts.
Die ersten Abschlagszahlungen der Bahn für die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen, an deren beschleunigten Ausbau auch Kretschmann ein Interesse hat, wurden "unter Vorbhalt" gezahlt
Ist leider noch nicht online zu finden.
Gruß Bernd