Nein Günni,
keine Gedankenübertragung. Aber der alte analoge Zugfunk ist abgeschaltet worden. Dafür wurde der digitale Zugfunk
(
GSMR )
als neuer Standard in Betrieb genommen. Somit ist für mich jeder Zug der in das GSMR-Netz eingebucht ist zu erreichen. Vorteil des digitalen Zugfunk ist unbestritten die gute Verständigung, der direkte Zugang zum Gesprächspartner, und die Möglichkeiten die der weitere Ausbau des Funknetzes noch bietet. Alle Zugfunkgespräche werden aufgezeichnet, das bietet enorme Sicherheit für beide Gesprächspartner. Ich habe nur noch ein Telefon und kann mit Hilfe eines Display und Direkt-Ruftasten mannigfaltige Gespräche führen und auch vermitteln.
Zu den Zugmeldungen:
Mit dem Aussterben der alten Technik stirbt auch die gute alte Zugmeldung. Heute übernehmen Zugnummerdrucker die Arbeit der Zugmelder. Das Prinzip ist aber das Gleiche: Es wird die Abfahrt eines Zuges von einer Zugmeldestelle angekündigt.
Auf einer zweigleisigen Strecke wird ein Zug lediglich abgemeldet. Auf einer eingleisigen Strecke wird ein Zug angeboten und, nach Annahme des Zuges durch den benachbarten Fahrdienstleiter, abgemeldet.
Eine Signalstörung hat mit dem eigentlichen Zugmeldeverfahren erst mal rein gar nichts zu tun. Das so genannte Rückmelden wird nur dann eingeführt wenn der Block vom Zug nicht freigemacht wurde. Ich habe als Fahrdienstleiter mehrere Möglichkeiten den vom Zug durchfahrenden Block frei zu bekommen. Das geht dem benachbarten Fahrdienstleiter erst mal gar nichts an. Er muss mir nach Aufforderung nur melden dass dieser Zug vollständig in seinem Bahnhof angekommen ist. Erst bei einer dauerhaften Störung muss ich zusätzliche Massnahmen ergreifen, also das Rückmelden.
Die von Euch angesprochene Erlaubnis wird auf Strecken mit
Zugleitbetrieb angewendet.
Liebe GuteLauneAbendGrüße

BB