Moin Maik,
Maik Costard hat geschrieben:... Ob das allerdings dem Signalbuch entspricht möchte ich lieber nicht wissen.
Schönen Gruß
Maik
Dort steht:
a)Spitzensignal Zg1a: Vorn am ersten Fahrzeug, wenn es ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht Spitzensignal).
b)Spitzensignal Zg1b: Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe.
§ 45(3)
Bei nach geschobenen Zügen trägt auch das Schiebetriebfahrzeug das Spitzensignal, sofern es nicht mit dem Zug gekuppelt ist.
§45 (4)
Die Nachtzeichen sind auch am Tage zu fühtren.
§45 (5)
Nebenfahrzeuge, an denen wegen ihrer niedriegen bauart das obere Licht des Signals Zg1 a nicht angebracht werden kann, führen das Signal Zg 1b.
Es kann ja auch die möglichkeit sein, das die beiden anderen Leuchtmittel defekt sind.

Da zu gibt es auch eine Vorschrift, die ich aber jetzt nicht suchen werde.
MFG
Thomas