Teledienste sind damit alle gängigen Unternehmenspräsentationen im Internet, aber auch Shops, Foren oder ähnliche Gestaltungen.(2) Teledienste (…) sind insbesondere
1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
(…)
5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
Auf solche Teledienste ist auch das Teledienstedatenschutzgesetz anwendbar. Nach diesem ist der Anbieter eines Teledienstes verpflichtet, den Nutzer auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hinzuweisen. § 4 I TDDSG lautet:
Die geforderte Erklärung zum Datenschutz findet Ihr hier: Hinweis zum Datenschutz.(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener (…) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. (…) Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
Solltet Ihr mit dem Hinweis nicht einverstanden sein, dann könnt Ihr in Eurem Profil im ersten Absatz Euren Account löschen.
Und nein, ich werde diesen Wahnsinn jetzt nicht soweit unterstützen, das ich Euch Eure Accounts lösche und sich jeder neu anmelden darf (diese vorgehensweise hätte sicherlich die größte Rechtssicherheit für uns, aber ...)