Droht nun allen Foren das Aus?
- Stephan Hertz
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Droht nun allen Foren das Aus?
05.12.2005 15:49
Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
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Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar ** Online-Labereien ** betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
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Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar ** Online-Labereien ** betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Zuletzt geändert von Stephan Hertz am Donnerstag 7. Dezember 2006, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Stephan
Miniatur Wunderland
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- Datterich
- Forumane
- Beiträge: 9751
- Registriert: Montag 9. Februar 2004, 14:21
- Wohnort: 100 km südlich Speicherstadt
Droht nun allen Foren das Aus?
Immer mit der Ruhe! Da ist ja wohl
Gelassene Grüße aus Darmstadt
Datterich
_________________
... der auch diese juristische Seifenblase nicht fürchtet
- 1) noch nichts rechtskräftig ... also abwarten und Tee trinken
2) betrifft es hier das heise-Forum und nicht allgemein alle Foren bundesweit
3) gäbe es ja noch die Briefkastenfirma auf den Salmonellen, die das Forum betriebe
4) setzt sich gewiss europäisches Recht mittelfristig durch - gut so
5) lassen sich "Spielregeln" und Zwangsregistrierung einbauen, die eine Haftung auf den Autoren übertragen
Gelassene Grüße aus Darmstadt
Datterich
_________________
... der auch diese juristische Seifenblase nicht fürchtet
Hier der Link zu dem entsprechenden Artikel bei Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 70,00.html
Man beachte den letzten Absatz:
ich würde also nicht das Ganze umgehend als "juristische Seifenblase" abtun ...
Man beachte den letzten Absatz:
Ich glaube diese beiden Herren sind wohl hinreichend bekanntBesondere Pikanterie erhält die Sache durch den anwaltlichen Vertreter von Universal Boards: es handelt sich um den Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der sich in Internet-Branchenkreisen eines recht zweifelhaften Ansehens erfreut. Er arbeitete unter anderem für das als "Abmahn-Kanzlei" bekanntgewordene Anwaltsbüro Freiherr von Gravenreuth & Syndikus.
ich würde also nicht das Ganze umgehend als "juristische Seifenblase" abtun ...
Martin (der Z-Bahner) Moderator am Stammtisch und in den Foto-Foren
-
- Forumane
- Beiträge: 1964
- Registriert: Montag 6. Januar 2003, 09:27
Ich werd' ja nicht mehr
Hafte ich jetzt auch für den Inhalt von Büchern, die bei mir im Regal stehen, oder wie? Das wäre das selbe nochmal in grün - also was dermassen Schwachsinniges habe ich ja lange nicht gehört...!
Wo liegt denn das Problem, dass der Autor nicht für seinen eigenen Senf haften kann - wieso haften plötzlich die Betreiber des Forums? Begreif' ich nicht! Jetzt wird es aber bunt...
Bis dann:
Simon aus Tarp (der für diesen Beitrag ja wohl selber haftet)
Hafte ich jetzt auch für den Inhalt von Büchern, die bei mir im Regal stehen, oder wie? Das wäre das selbe nochmal in grün - also was dermassen Schwachsinniges habe ich ja lange nicht gehört...!
Wo liegt denn das Problem, dass der Autor nicht für seinen eigenen Senf haften kann - wieso haften plötzlich die Betreiber des Forums? Begreif' ich nicht! Jetzt wird es aber bunt...
Bis dann:
Simon aus Tarp (der für diesen Beitrag ja wohl selber haftet)
Zumindest könnt edas sehr schnell das Ende für einen "Gast"-Zugang sein, bzw. für die Möglichkeit als Gast Postings zu verfassen, ein Nur-Lesender-Gast dürfte wohl kein Problem sein.Simon aus Tarp hat geschrieben:...Wo liegt denn das Problem, dass der Autor nicht für seinen eigenen Senf haften kann...
Martin (der Z-Bahner) Moderator am Stammtisch und in den Foto-Foren
@Martin,
ja, die Herren sind bekannt.
Ende des Gastzugangs? Von mir aus gerne!
Dann müßten m. E. sich Forenuser mit überprüfbaren persönlichen Daten, die
nicht veröffentlicht werden, registrieren. D. h. Schreiben wie bisher mit NN,
aber bei Rechtsverstößen kann der Autor haftbar gemacht werden.
Somit dürfte bei entspr. Hinweis der Forenbetreiber aus dem Schneider sein.
ja, die Herren sind bekannt.
Ende des Gastzugangs? Von mir aus gerne!
Dann müßten m. E. sich Forenuser mit überprüfbaren persönlichen Daten, die
nicht veröffentlicht werden, registrieren. D. h. Schreiben wie bisher mit NN,
aber bei Rechtsverstößen kann der Autor haftbar gemacht werden.
Somit dürfte bei entspr. Hinweis der Forenbetreiber aus dem Schneider sein.
Gruß vom N-Bahner GüNNi
Surftipps: Polizeimuseum
Pressemitteilungen von Polizei, Feuerwehr und Zoll.
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- JRaeck
- Forumane
- Beiträge: 337
- Registriert: Samstag 24. Mai 2003, 15:23
- Wohnort: Wickede (Ruhr)
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BTW: http://www.r-archiv.de/modules.php?name ... e&sid=2164
Mehr auch unter http://board.gulli.com/thread/465297-ha ... gen-heise/
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Eine Verallgemeinerung des Urteils würde nichts weiteres aussagen - als:
„Wer aus gewerblichen, gewinnorientierten Gründen ein presseähnliches Produkt im Internet anbietet, den Lesern die Möglichkeit eröffnet redaktionelle Beiträge direkt zu kommentieren und aus der Erfahrung weiß, dass diese seine Leser – bei bestimmten Berichten – zu rechtswidrigen Handlungen neigen – hat eine erhöhte Haftung gegenüber dem Verletzten – Wiederholungen der Verletzungshandlungen zu vermeiden.“
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Heise haftet - auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge in dem speziellen Fall – nicht generell – Eine Auswirkungen des Urteils auf andere Foren – erscheint im Moment – nicht gegeben zu sein.
- Christoph Köhler
- Forumane
- Beiträge: 2523
- Registriert: Montag 20. Juni 2005, 20:55
- Wohnort: Kürten