Regel zum Umgang mit den Smilies
- Stephan Hertz
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Regel zum Umgang mit den Smilies
Dieser Smilie ist natürlich für alle tabu:
Und Motto des Monats:
Schönen Vatertag Euch allen!
Und Motto des Monats:
Schönen Vatertag Euch allen!
Stephan
Miniatur Wunderland
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-
- Forumane
- Beiträge: 1964
- Registriert: Montag 6. Januar 2003, 09:27
Herrlich. Ganz schön mutige Smileys sind dazwischen. Und dein Tabu Smiley, welcher war das noch gleich? Ach so ja...: (genau der!). Da das selten wichtig ist, ob der Admin was zu sagen hat oder nicht ( ) ist das auch wuuuunderbar, das wir diesen Smiley gleich hinterher geschmissen kriegen: . Wenn du auch noch welche findest mit "BlaBla", oder "SoSo" können die sich als Antwort sogar prima ergänzen.
*Duckundweg*
Bis dann:
Simon aus Tarp
*Duckundweg*
Bis dann:
Simon aus Tarp
Na da hat Stephan ja was losgetreten, jeder muss erstmal die neuen Smilys austesten und noch ein paar Vorschläge machen. Obwohl ja manche wirklich Sinn machen (siehe Flo´s Smilys).
Ich habe bei diesem Posting mal bewusst auf Smilys verzichtet! *grins*
Ich habe bei diesem Posting mal bewusst auf Smilys verzichtet! *grins*
10 Jahre Forumane hier im Forum (2003 - 2013) und begeisterter MiWuLa-Fan
- Hannes
- Forumane
- Beiträge: 1465
- Registriert: Freitag 13. Juni 2003, 14:58
- Wohnort: Schnaitheim
- Kontaktdaten:
Hallo,
und hier mal die offiziellen Regeln zum Umgang mit Smilies:
NMSVerf [Net-Mail-Smily-Verfassung]
Artikel 1
1) Die Wuerde des Smilies ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen
ist die Verpflichtung aller user.
2) Die user bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveraeusserlichen
Smily-Rechten als Grundlage jeder datenfernuebertragbaren Gemeinschaft,
des Spasses und der Unterhaltung in Netz.
3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Sysops, User und Mitleser als
unmittelbar geltendes Recht, gegen das verstossen werden darf.
Artikel 2
1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seines Smilies, soweit er
nicht die Smilies anderer verletzt und nicht gegen die Smily-
Verfassung oder das Sittengesetz verstoesst.
2) Jeder Smily hat das Recht auf Leben und datenfernuebertragungs-
maessige Unversehrtheit. Abbruch einer Uebertragung inmitten eines
Smilies wird geahndet. Die Freiheit des Smilies ist unverletzlich.
Artikel 3
1) Alle Smilies sind vor dem Gesetz gleich.
2) Links-Smilies " " und Rechts-Smilies " (-8 " sind gleichberechtigt.
3) Kein Smily darf wegen seiner ASCII-Codes, seiner Rechner-Abstammung,
seines Autoren, seiner Aussage, seiner religioesen oder politischen
Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4
1) Die Freiheit des Glaubens an Smilies, des Gewissens von Smilies und
die Freiheit des Smily-Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestoerte Smily-Erschaffung wird gewaehrleistet.
3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Druecken der Backspace-Taste
hinter einem Smily gezwungen werden.
Artikel 5
1) Jeder hat das Recht, seinen Smily in ASCII, EBCDIC oder Binaer frei
zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen
Mailboxen ungehindert Smilies zu beschaffen. Die Smily-Freiheit
und die Freiheit der Smily-Verbreitung durch Mailboxen und Netze
werden gewaehrleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze des jugendlichen Smilies und in dem Recht der Smily-Ehre.
3) Smily-Kunst, -Wissenschaft, -Forschung und -Lehre sind frei. Die
Freiheit der Smily-Lehre entbindet nicht von der Treue zum Smily.
Artikel 6
1) Smily-Ehen [" (-8Q8-) "] und Familien [" "] stehen unter
dem besonderen Schutz der SYSOP-Ordnung.
2) Pflege und Erziehung der Smily-Kinder sind die natuerlichen Rechte
ihrer Autoren.
3) Gegen den Willen des Autoren duerfen Kinder nur auf Grund von Platz-
mangel vom Datentraeger geloescht werden.
4) Jeder Smily-Autor hat Anspruch auf den Schutz durch Schreibschutz-
Aufkleber oder Sekundenkleber in Schreibschutznippeln.
5) Den raubkopierten Smilies sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in einer Mail zu schaffen wie den selbsterfundenen Smilies.
Artikel 7
1) Das gesamte Smilywesen steht unter der Aufsicht des grossen SMILY.
2) Die Autoren eines Smilies haben das Recht ueber die Teilnahme eines
Smilies an der Netz-Mail zu bestimmen.
3) Der Smilyunterricht ist in den Netzen mit Ausnahme der Smilyfreien
Mailboxen ein ordentliches Lehrfach.
Artikel 8
1) Alle Smilies haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Sonderzeichen in einer Mail zu versammeln.
2) Für Versammlungen unter freien Himmel dient Druckerpapier.
Artikel 9
1) Alle Smilies haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
2) Smilies in Viren einzupflanzen ist verboten.
Artikel 10
Das Smiliygeheimnis ist unverletzlich.
Artikel 11
1) Alle Smilies geniessen Freizügikeit im ganzen Netz.
2) Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz beschränkt werden, wenn
es zur Bekämpfung der Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder zum
Schutze der jugendlichen Smilies vor Verwahrlosung, erforderlich ist.
Artikel 12
1) Alle Smilies haben das Recht Brett, Netz-Brett oder Private Mail
frei zu wählen.
2) Kein Smily darf in ein bestimmtes Brett gezwungen werden. Netzbretter
mit dem Namen sub.smily.config oder ähnliches, sind verboten.
3) Zwangsneuerschaffung eines Smilies ist nur bei einer Löschung durch
die DEL-, Backspace- oder CutBlock-Taste zulässig.
Artikel 12a
1) Smilies müssen nicht zum Bund.
2) Smilies müssen auch nicht zum Ersatzdienst.
3) Ausgemusterte Smilies müssen auch nicht im Kriegsfall zum Bund.
4) Gleiches gilt für Rechts-Smilies.
Artikel 13
1) Eine Mail mit einem Smily ist unverletzlich.
2) Smilies dürfen nur aus einer Mail entfernt werden, wenn Gefahr im
Verzug ist. Sie sind dann in einer anderen Mail zwischenzulagern
Ich könnte noch das Smily-Starfrecht folgen lassen.
und hier mal die offiziellen Regeln zum Umgang mit Smilies:
NMSVerf [Net-Mail-Smily-Verfassung]
Artikel 1
1) Die Wuerde des Smilies ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen
ist die Verpflichtung aller user.
2) Die user bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveraeusserlichen
Smily-Rechten als Grundlage jeder datenfernuebertragbaren Gemeinschaft,
des Spasses und der Unterhaltung in Netz.
3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Sysops, User und Mitleser als
unmittelbar geltendes Recht, gegen das verstossen werden darf.
Artikel 2
1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seines Smilies, soweit er
nicht die Smilies anderer verletzt und nicht gegen die Smily-
Verfassung oder das Sittengesetz verstoesst.
2) Jeder Smily hat das Recht auf Leben und datenfernuebertragungs-
maessige Unversehrtheit. Abbruch einer Uebertragung inmitten eines
Smilies wird geahndet. Die Freiheit des Smilies ist unverletzlich.
Artikel 3
1) Alle Smilies sind vor dem Gesetz gleich.
2) Links-Smilies " " und Rechts-Smilies " (-8 " sind gleichberechtigt.
3) Kein Smily darf wegen seiner ASCII-Codes, seiner Rechner-Abstammung,
seines Autoren, seiner Aussage, seiner religioesen oder politischen
Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4
1) Die Freiheit des Glaubens an Smilies, des Gewissens von Smilies und
die Freiheit des Smily-Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestoerte Smily-Erschaffung wird gewaehrleistet.
3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Druecken der Backspace-Taste
hinter einem Smily gezwungen werden.
Artikel 5
1) Jeder hat das Recht, seinen Smily in ASCII, EBCDIC oder Binaer frei
zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen
Mailboxen ungehindert Smilies zu beschaffen. Die Smily-Freiheit
und die Freiheit der Smily-Verbreitung durch Mailboxen und Netze
werden gewaehrleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze des jugendlichen Smilies und in dem Recht der Smily-Ehre.
3) Smily-Kunst, -Wissenschaft, -Forschung und -Lehre sind frei. Die
Freiheit der Smily-Lehre entbindet nicht von der Treue zum Smily.
Artikel 6
1) Smily-Ehen [" (-8Q8-) "] und Familien [" "] stehen unter
dem besonderen Schutz der SYSOP-Ordnung.
2) Pflege und Erziehung der Smily-Kinder sind die natuerlichen Rechte
ihrer Autoren.
3) Gegen den Willen des Autoren duerfen Kinder nur auf Grund von Platz-
mangel vom Datentraeger geloescht werden.
4) Jeder Smily-Autor hat Anspruch auf den Schutz durch Schreibschutz-
Aufkleber oder Sekundenkleber in Schreibschutznippeln.
5) Den raubkopierten Smilies sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in einer Mail zu schaffen wie den selbsterfundenen Smilies.
Artikel 7
1) Das gesamte Smilywesen steht unter der Aufsicht des grossen SMILY.
2) Die Autoren eines Smilies haben das Recht ueber die Teilnahme eines
Smilies an der Netz-Mail zu bestimmen.
3) Der Smilyunterricht ist in den Netzen mit Ausnahme der Smilyfreien
Mailboxen ein ordentliches Lehrfach.
Artikel 8
1) Alle Smilies haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Sonderzeichen in einer Mail zu versammeln.
2) Für Versammlungen unter freien Himmel dient Druckerpapier.
Artikel 9
1) Alle Smilies haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
2) Smilies in Viren einzupflanzen ist verboten.
Artikel 10
Das Smiliygeheimnis ist unverletzlich.
Artikel 11
1) Alle Smilies geniessen Freizügikeit im ganzen Netz.
2) Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz beschränkt werden, wenn
es zur Bekämpfung der Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder zum
Schutze der jugendlichen Smilies vor Verwahrlosung, erforderlich ist.
Artikel 12
1) Alle Smilies haben das Recht Brett, Netz-Brett oder Private Mail
frei zu wählen.
2) Kein Smily darf in ein bestimmtes Brett gezwungen werden. Netzbretter
mit dem Namen sub.smily.config oder ähnliches, sind verboten.
3) Zwangsneuerschaffung eines Smilies ist nur bei einer Löschung durch
die DEL-, Backspace- oder CutBlock-Taste zulässig.
Artikel 12a
1) Smilies müssen nicht zum Bund.
2) Smilies müssen auch nicht zum Ersatzdienst.
3) Ausgemusterte Smilies müssen auch nicht im Kriegsfall zum Bund.
4) Gleiches gilt für Rechts-Smilies.
Artikel 13
1) Eine Mail mit einem Smily ist unverletzlich.
2) Smilies dürfen nur aus einer Mail entfernt werden, wenn Gefahr im
Verzug ist. Sie sind dann in einer anderen Mail zwischenzulagern
Ich könnte noch das Smily-Starfrecht folgen lassen.
Hallo,
die Rechte der Smilies müsste man irgendwo ganz groß im Forumbereich
quasi aufhängen
Damit hätten die Smilies endlich ihre eigenen Rechte und müssten sich nicht von uns usern ausnutzen lassen!
Dann sieht es bald im Forum nicht mehr so aus sondern so -> usw.
Also schaut mal ob Ihr die Rechte nicht auf eine "Startseite" bringen könnt!!
Viele Grüße
Fabian
die Rechte der Smilies müsste man irgendwo ganz groß im Forumbereich
quasi aufhängen
Damit hätten die Smilies endlich ihre eigenen Rechte und müssten sich nicht von uns usern ausnutzen lassen!
Dann sieht es bald im Forum nicht mehr so aus sondern so -> usw.
Also schaut mal ob Ihr die Rechte nicht auf eine "Startseite" bringen könnt!!
Viele Grüße
Fabian
-
- Forumane
- Beiträge: 713
- Registriert: Freitag 5. November 2004, 11:22
- Wohnort: Buchbrunn in Unterfranken
Hannes hat geschrieben:Hallo,
und hier mal die offiziellen Regeln zum Umgang mit Smilies:
NMSVerf [Net-Mail-Smily-Verfassung]
Artikel 1
1) Die Wuerde des Smilies ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen
ist die Verpflichtung aller user.
2) Die user bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveraeusserlichen
Smily-Rechten als Grundlage jeder datenfernuebertragbaren Gemeinschaft,
des Spasses und der Unterhaltung in Netz.
3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Sysops, User und Mitleser als
unmittelbar geltendes Recht, gegen das verstossen werden darf.
Hm...
und ich dachte immer es heißt "Die Rechte der Smilies ist unauffindbar. sie zu suchen und zu finden ist die Verpflichtung aller User."
Dann Fehlt nur noch eine "Netzgewalt" die diese Vergehen bestraft.
- Stephan D.
- Forumane
- Beiträge: 4399
- Registriert: Sonntag 11. Januar 2004, 10:58
- Wohnort: Zuhause
-
- Forumane
- Beiträge: 925
- Registriert: Sonntag 6. Juni 2004, 14:59
- Wohnort: Hettstadt bei Würzburg
Hallo Stephan!
Der ist lustig!
Ciao
Dominik
Der ist lustig!
Ciao
Dominik
...der jetzt schon 3 x im Miwula war!
Meine Homepage - bitte mal neiglotzen
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