Moin Thomas,
der springende Punkt ist: Die Besucher werden nicht in Geimpfte ("montags") und Ungeimpfte ("dienstags") aufgeteilt, sondern es gibt spezielle Tage nur für Geimpfte. An allen anderen Tagen wird gar nicht unterschieden, ob jemand geimpft ist. Damit findet auch keine wirkliche Diskriminierung statt. An "Geimpft"-Tagen muss jeder Besucher nachweisen, dass er / sie geimpft ist, an allen anderen Tagen wird das nicht erfasst.
Vielleicht auch erstmal nur einen Tag in der Woche. Dann wird pro Woche immer ein Tag geblockt (in Woche 1 der Montag, in Woche 2 der Dienstag usw.) an dem man nur kommen darf, wenn man seine mindestens 4 Wochen zurückliegende Impfung nachweisen kann.
Je größer die Quote der Geimpften ist, desto mehr Tage werden ausschließlich für Geimpfte geöffnet.
Sonderfälle wie "die ungeimpfte Person X ist nur einen Tag in Hamburg und fliegt dann zurück nach Australien" sind eher unwahrscheinlich, denn mit welcher Airline wird eine ungeimpfte Person dann noch interkontinental fliegen können - und fast alle anderen ungeimpften Hamburg-Besucher können bei sorgfältiger Planung sicherstellen, dass sie den MiWuLa-Besuch an einem "Tag für alle Besucher" einplanen.
Da ist die Diskriminierung dass man als ungeimpfte Person weniger potenzielle Besuchstage zur Auswahl hat, vernachlässigbar in Relation zu der Option "MiWuLa geht pleite".
Wenn nun in einer Familie erst 3 von 4 Familienangehörigen geimpft sind, muss die Familie eben einen Tag wählen, der nicht auf Geimpfte beschränkt ist. Ebenso, wenn der 65-jährige geimpfte Rentner mit seiner 63-jährigen noch nicht geimpften Frau oder seinem 15-jährigen ungeimpften Enkel das MiWuLa besuchen möchte.
Solange es kein gänzliches Betretungsverbot des MiWuLa für Ungeimpfte gibt (und das wird es niemals geben) sondern es tageweise abwechselnd möglich ist, sehe ich darin keine unverhältnismäßige Hürde. Ob ein Konzertveranstalter oder Kinobetreiber das Recht haben könnte, alle Ungeimpften bis auf weiteres dauerhaft auszuschließen, ist eine andere Frage, die sicherlich von Juristen geklärt werden wird. Diese Frage hat für das MiWuLa keine praktische Relevanz.
Jetzt bleibt erstmal noch abzuwarten, was Studien ergeben, wie hoch die Übertragungswahrscheinlichkeit des Virus zwischen zwei Geimpften ist, nicht dass sich das Virus in einem engen Raum voller Geimpfter doch noch nennenswert ausbreiten kann und die Geimpften anschließend zu Hause ihre ungeimpften Familienmitglieder oder Arbeitskollegen anstecken. Nach dem was ich bisher gehört habe, ist das Risiko eher gering, aber auch ein geringeres Risiko könnte ohne Masken und ohne Abstand in einem voll ausgelasteten Haus zu einem großen Risiko werden.
Wenn beispielsweise mit AstraZeneca Geimpfte zwar einen fast 100%-igen Schutz vor einem schweren Verlauf aber nur einen 70%-igen Schutz vor einer Ansteckung haben, dann würden sich 1000 gleichzeitige geimpfte MiWuLa-Besucher ohne Abstand uns Maske zwar nicht gegenseitig gesundheitlich gefährden, könnten aber noch Überträger sein.
Falls die Datenlage jedoch ergibt, dass selbst mit AstraZeneca nur eine nicht ansteckende Infektion möglich ist, weil der Impfstoff die über Mund und Nase ausgesonderte Viruslast auf beinahe 0 runterdrückt, dann wären für ausschließlich Geimpfte tatsächlich Besuche ohne jegliche Beschränkung möglich, ohne dass von diesen Geimpften nach einem Besuch eine Gefahr für ungeimpfte Kontaktpersonen ausgeht.
Vielleicht darf man ja irgendwann mal mit 2 von 7 "Geimpft-Tagen" mit 50% statt 25% Auslastung starten und das ganze dann sukzessive ausweiten.
Bis es soweit ist, hoffe ich auf schnell verfügbare aussagekräftige Studien und nicht zu sehr eiernde "Eierköpfe", in deren Haut ich nicht stecken möchte.
Um nochmal auf die Meinungsfrage zurückzukommen: Wir reden bei den Besuchsbeschränkungen für Ungeimpfte über einen begrenzten Zeitraum von vielleicht 1-2 Jahren. Es ist in meinen Augen ethisch nicht vertretbar, für die Dauer dieser 1-2 Jahre mehr als nötig Unternehmen in weitere wirtschaftliche Krisen zu stürzen und die Rechte von Geimpften ohne Sachgrund weiterhin zu beschränken, nur damit sich Ungeimpfte nicht diskriminiert fühlen. Solange man dabei Augenmaß behält und man als Ungeimpfter weiterhin mehrere Besuchstage pro Woche zur Auswahl hat, sehe ich darin kein Problem und ich hoffe, dass das der Gesetzgeber / die Politik und eine eventuell vorhandene Amada von Abmahnanwälten genauso sieht.