Jeder 10:e(oder was auch immer) Minute musste also alle KFZ weg von die Strassen verduften. Das wäre ein wirklich grosse Herausforderung für die Progammierer von das CS Steuerung !Wikipedia hat geschrieben:Ein Nachtfahrverbot existiert bereits In der Schweiz seit den 30er Jahren. Für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt ein ganzjähriges Nachtfahrverbot, d.h. es besteht zwischen 22.00 und 5.00 ein generelles Fahrverbot.
LKWs in der Schweiz: Ich habe erfahren, dass ...
LKWs in der Schweiz: Ich habe erfahren, dass ...
Zufällig habe ich erfahren, dass es nicht so einfach gewesen wäre ein realitätsnahes CarSystem in die Schweiz einzuführen
Mit freundlichen Grüßen - Qrt
"Wenigstens einmal muss es vorgekommen sein"
PS:Das Q ist der 17. Buchstabe des lateinischen Alphabets.
http://www.decodeunicode.org/de/u+0051
"Wenigstens einmal muss es vorgekommen sein"
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- Jörg Spitz
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Um den Faden weiterzuspinnen.
Müssten dann nicht alle 7 Tage die LKW in Knuffingen auch von der Strasse verschwinden? Denn auch in Deutschland besteht zwischen Samstag 24:00 Uhr und Sonntag 22:00 Uhr ein LKW-Fahrverbot.
Also lassen wir die Kirche im Dorf und erfreuen uns an der schönen Modellanlage.
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg Spitz
Müssten dann nicht alle 7 Tage die LKW in Knuffingen auch von der Strasse verschwinden? Denn auch in Deutschland besteht zwischen Samstag 24:00 Uhr und Sonntag 22:00 Uhr ein LKW-Fahrverbot.
Also lassen wir die Kirche im Dorf und erfreuen uns an der schönen Modellanlage.
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg Spitz
- Peter Müller
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Wenn ein Auto nur Nachts fährt (Coca-Cola-Truck), dann ist es bestimmt nicht so schwierig, Autos nur am Tage fahren zu lassen. Vielleicht nur ein Byte in der Database neu belegen? Außerdem beginnt im Winter die dunkle Tageszeit schon um 17:00 Uhr und da ist noch keine Nacht.
Grüße, Peter
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.
Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.
- domreuter
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Sonntagsfahrverbot
Hallo Jörg,
das generelle Sonntagsfahrverbot für LKW in Deutschland beschränkt sich auf die Autobahnen. Aller anderen Straßen dürfen, sofern für sie nicht ein explizites zusätzliches Fahrverbote für bestimmte Zeiten und Fahrzeuge verhängt wird, uneingeschränkt befahren werden
Grüße aus Rhein-Main
Dominik
das generelle Sonntagsfahrverbot für LKW in Deutschland beschränkt sich auf die Autobahnen. Aller anderen Straßen dürfen, sofern für sie nicht ein explizites zusätzliches Fahrverbote für bestimmte Zeiten und Fahrzeuge verhängt wird, uneingeschränkt befahren werden
Grüße aus Rhein-Main
Dominik
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Re: Sonntagsfahrverbot
Hallo domreuter,
Mehr dazu unter dem folgendem Link.
http://www.das-kfz-portal.de/strassenve ... par30.html
Ganz stimmt deine Aussage nicht, das angesprochene Fahrverbot bezieht sich auf LKW´s mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr von 7,5 to. auf allen Straßen.domreuter hat geschrieben:Hallo Jörg,
das generelle Sonntagsfahrverbot für LKW in Deutschland beschränkt sich auf die Autobahnen. Aller anderen Straßen dürfen, sofern für sie nicht ein explizites zusätzliches Fahrverbote für bestimmte Zeiten und Fahrzeuge verhängt wird, uneingeschränkt befahren werden
Grüße aus Rhein-Main
Dominik
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1. BR 103 Killer im Forum
Teilnehmer am 5. Geb. und 10. Geb. MiWuLa, :mfm: 4.,5.,6.,7.,
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- Jörg Spitz
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Als LKW Fahrer muss Ich dem widersprechen !!
Das generelle Fahrverbot bezieht sich auf LKW über 3,5 t mit Anhänger und LKW über7,5t ohne Anhänger. Demzufolge dürfen auch keine Fahrzeuge mit LKW zulassung wie PickUp oder Sprinter wenn sie einen Anhänger ziehen fahren.
Auch stimmt die These mit den Autobahnen nicht es gilt für Alle Strassen.
Dieses gilt an allen Sonn- und Bundeseinheitlichen Feiertagen.
mfg Jörg
Das generelle Fahrverbot bezieht sich auf LKW über 3,5 t mit Anhänger und LKW über7,5t ohne Anhänger. Demzufolge dürfen auch keine Fahrzeuge mit LKW zulassung wie PickUp oder Sprinter wenn sie einen Anhänger ziehen fahren.
Auch stimmt die These mit den Autobahnen nicht es gilt für Alle Strassen.
Dieses gilt an allen Sonn- und Bundeseinheitlichen Feiertagen.
mfg Jörg
Au contraire, ma frere: Als das Knuffingen CS Rechnergesteuert ist ist das völlig möglich und wurde vielleicht auch Geld sparen wenn die LKWs jede 7:te Nachtsimulation stehen bleiden und überhaupt nicht auf der Autobahn sind sondern ins "unterirdische Garage fahren und Tanken. Dazu macht mann eine Miniszene mit einige Polizisten welche "Verbrecher" halten und wegscleppen oder sowas.Jörg Spitz hat geschrieben:Müssten dann nicht alle 7 Tage die LKW in Knuffingen auch von der Strasse verschwinden? Denn auch in Deutschland besteht zwischen Samstag 24:00 Uhr und Sonntag 22:00 Uhr ein LKW-Fahrverbot.
Also lassen wir die Kirche im Dorf und erfreuen uns an der schönen Modellanlage.
Mit freundlichen Grüßen - Qrt
"Wenigstens einmal muss es vorgekommen sein"
PS:Das Q ist der 17. Buchstabe des lateinischen Alphabets.
http://www.decodeunicode.org/de/u+0051
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- kiruna
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...besteht zwischen Samstag 24:00 Uhr und Sonntag 22:00 Uhr ein LKW-Fahrverbot...
einige wenige LKw's fahren trotzdem:
1. LKW's mit Ausnahmegenehmigung
2. LKW's, deren Firmen/ Fahrer sich nicht an das Fahrverbot halten
Gruß, Thomas
einige wenige LKw's fahren trotzdem:
1. LKW's mit Ausnahmegenehmigung
2. LKW's, deren Firmen/ Fahrer sich nicht an das Fahrverbot halten
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Ein Leben ohne Modellbahn ist wie Tofuwurst und alkoholfreies Bier!
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- Gerrit Braun
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Also es wäre recht einfach in die Steuerungssoftware mit aufzunehmen, aber meine Erfahrung seigt mir:
Es würde einge Male diese Beschwerde geben: "... nur beim CarSystem gab es immer wieder mal Probleme, da fürher regelmäßig nachts mal keine LKWs..."
Die Besucher würden es vielfach nicht verstehen/bemerken.
Viele Grüße
Gerrit
Es würde einge Male diese Beschwerde geben: "... nur beim CarSystem gab es immer wieder mal Probleme, da fürher regelmäßig nachts mal keine LKWs..."
Die Besucher würden es vielfach nicht verstehen/bemerken.
Viele Grüße
Gerrit
Sicher Gerrit. Deswegen auch mein Vorschlag mit die Polizisten.
Also: Nicht keiner aber wesentlich weniger LKWs auf die Autobahn und sie werden von die Polizisten auf Halt gebremst und von das Autobahn hinausgeflogen.
Also: Nicht keiner aber wesentlich weniger LKWs auf die Autobahn und sie werden von die Polizisten auf Halt gebremst und von das Autobahn hinausgeflogen.
Mit freundlichen Grüßen - Qrt
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- domreuter
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Dann hab ich das wohl verwechselt - die LKW, die ich fahre, dürfen sowieso immer: Blau und Disco-Beleuchtung auf dem Dach, und es sind laut Fahrzeugschein noch nicht mal LKW, sondern Einsatzfahrzeuge Katastrophenschutz
Es muss die Ferienreiseverordnung gewesen sein, mit der ich das Verwechselt habe, die gilt nämlich nur auf bestimmten Autobahnen. Erinnere mich an eine Geschichte meines Fahrlehrers, der mit einem LKW-zugelassenen VW-Bus von der Autobahn auf die Landstraße verbannt wurde, weil er einen Anhänger dabei hatte. War dann wohl samstags, nicht sonntags. Kuriose Gesetzeslücke dabei: Sattelzugmaschinen mit Anhänger dürfen fahren
Grüße
Dominik
Es muss die Ferienreiseverordnung gewesen sein, mit der ich das Verwechselt habe, die gilt nämlich nur auf bestimmten Autobahnen. Erinnere mich an eine Geschichte meines Fahrlehrers, der mit einem LKW-zugelassenen VW-Bus von der Autobahn auf die Landstraße verbannt wurde, weil er einen Anhänger dabei hatte. War dann wohl samstags, nicht sonntags. Kuriose Gesetzeslücke dabei: Sattelzugmaschinen mit Anhänger dürfen fahren
Grüße
Dominik
Man hat nur soviel Stress wie man sich machen lässt.
Das jetzt nachträglich in der Schweiz einzubauen dürfte sehr schwer werden. Du musst auch berücksichtigen, dass die Fahrzeuge eine Menge Platz im "Hintergrund" brauchen - für Ladestation usw. Und man muss sich täglich drum kümmern und das ist viel Arbeit, die Sorgfältig gemacht werden muss.Qrt hat geschrieben:Sicher Gerrit. Deswegen auch mein Vorschlag mit die Polizisten.
Also: Nicht keiner aber wesentlich weniger LKWs auf die Autobahn und sie werden von die Polizisten auf Halt gebremst und von das Autobahn hinausgeflogen.
Das ist denke ich auch mit ein Grund, warum die Ladestation von Flughafen und Knuffingen zusammengelegt wurden und daraus ein ganzer Raum gemacht wurde.
Nein, Ssilk, darum handelt dieser Thread wirklich nicht. Zudem ist mein letzter Beitrag nur ein schwachsinniger Vorschlag der Transitverkehr mit LKWs in Knuffingen zu verwickeln.
Haftungsausschluss hat geschrieben:Ich bin zwar kein Sprachkundiger und habe noch immer Probleme mit der deutsche Grammatik, jedoch bin ich wohl recht wenn ich denke das ich mit der Satz "...es nicht so einfach gewesen wäre..." , das Präteritum, das Imperfekt also die Vergangenheit ausgedrückt haben ????
Ich wollte hier nur ein par Fakten mit euch teilen welche ich im Internet gefunden habe. Ich konnte das Thema im "Signatur-Tests & sonstiger Unsinn" Forum eingestellt haben aber es gilt trotz dem um Verhältninssse in der Schweiz welche für mich nicht früher bekannt war.
Es hat mich erfreut das meine kleine Forschungsergebnisse mehr Fakten hervorgebracht haben und ich habe demzufolge einige (nicht todesernst gemeinte ) Ideen für Knuffingen hier geschrieben.
Ich habe auf keinerlei Weise hier versucht die "CS in der Schweiz oder nicht" Diskussion nocheinmal zu Anfangen.
Diese Diskussion ist mausetot und soll auch so sein.
Zuletzt geändert von Qrt am Mittwoch 28. November 2007, 00:41, insgesamt 2-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen - Qrt
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PS:Das Q ist der 17. Buchstabe des lateinischen Alphabets.
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- Datterich
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LKWs in der Schweiz
Qrt hat hier ganz klar die Schweiz angesprochen - und da gibt es sowieso wohl nur Postbusse, die selbstverständlich auch am Wochenende fahren. Und der Stau dort auf der Autobahn fährt ja nicht ...Gerrit Braun hat geschrieben:Also es wäre recht einfach in die Steuerungssoftware mit aufzunehmen, ...
Etwas OT: Woran erkennt man denn in allen Bauabschnitten den Wochentag bzw. Sonntag überhaupt? Gearbeitet wird dort an jedem Tag - geheiratet wird dort auch an jedem Tag - Fußballspiele finden auch an jedem Tag statt - also was solls?
Freundliche Grüße aus Darmstadt
Datterich
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- Maik Costard
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Hallo Dominik, auch das mit den LKW mit Sattelaufliegern ist nicht ganz richtig. Die gesetzliche Ausnahmeregelung betrifft in dem von Dir angesprochenen Fall alle im kombinierten Ladungsverkehr eingesetzten Fahrzeuge. Das heißt, alle LKW, die mit Containern, Wechselpritschen und Aufliegern unterwegs sind und diese auf Schiff, Zug, Flugzeug oder andere LKW übergehen oder übergehen sollen, sind von beschränkten Fahrverboten ausgenommen. Da wurde ich mal bei meiner Berufkraftfahrerprüfung nach gefragt. Es ist also gar nicht so einfach zu sagen, ob jemand fahren darf oder nicht. Und dann kommen noch die Sondergenehmigungen..
Schönen Gruß
Maik
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- domreuter
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Hallo Maik,
ja, die Sonderregelungen für Kombiverkehr kenne ich auch. Ich sprach aber nicht von Aufliegern, sondern von (Sattel)zugmaschinen mit Anhänger. Diese sind nämlich (zumindest laut Fahrschulausbildung Klasse CE von 2004) nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen.
Gruß
Dominik
ja, die Sonderregelungen für Kombiverkehr kenne ich auch. Ich sprach aber nicht von Aufliegern, sondern von (Sattel)zugmaschinen mit Anhänger. Diese sind nämlich (zumindest laut Fahrschulausbildung Klasse CE von 2004) nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen.
Gruß
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- Maik Costard
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Was war denn das für ein Fahrlehrer? Wenn Die wirklich ausgenommen sein würden, dann würden sie ja auch das rigoros ausnutzen, das sie fahren können, wann sie wollen. Man darf ja nicht einmal mit einem Caddy am Sonntag mit Anhänger fahren. Man darf aber mit einer Sattelzugmaschine OHNE Anhänger am Sonntag fahren, wenn sie nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt.
Schönen Gruß
Maik
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- Jörg Spitz
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Meine volle Zustimmung
Wenn dem so wäre dann hätten die Holländer und Skandinavier keine Sondergenemigungen sonder solche Kombinationen.
Vom Sonn und Feiertagsfahrverbot sind nur Zugmaschinen bis 7,49t ausgenommen.
Denn diese können NICHT für den Gütertransport verwendet werden.
Ein Sattelzug besteht aus Sattelzugmaschine und Auflieger. Wenn eine Pritsche montiert wird ist das Fahrzeug automatisch im Fahrverbot mit drin.
Aber welche SZM von heute wiegt leer noch 7,49t?
Viele Grüße vom Südschwarzwald
Jörg
Wenn dem so wäre dann hätten die Holländer und Skandinavier keine Sondergenemigungen sonder solche Kombinationen.
Vom Sonn und Feiertagsfahrverbot sind nur Zugmaschinen bis 7,49t ausgenommen.
Denn diese können NICHT für den Gütertransport verwendet werden.
Ein Sattelzug besteht aus Sattelzugmaschine und Auflieger. Wenn eine Pritsche montiert wird ist das Fahrzeug automatisch im Fahrverbot mit drin.
Aber welche SZM von heute wiegt leer noch 7,49t?
Viele Grüße vom Südschwarzwald
Jörg
Re: LKWs in der Schweiz
Wobei, wenn man das mal konsequent zu Ende denkt, dann kommt etwas interessantes heraus:Gearbeitet wird dort an jedem Tag - geheiratet wird dort auch an jedem Tag - Fußballspiele finden auch an jedem Tag statt - also was solls?
Angenommen man würde tatsächlich so etwas wie Wochentage einführen. Beispielsweise wie bei den Sims: Da gibt es zwei Tage (oder waren es 3?) Werktage und einen Tag Wochenende.
Also wäre jeder dritte oder vierte Tag ein Wochenende, das heißt also also ungefähr jede Stunde 1x Wochenende. Das wäre eine ziemlich praktische Einteilung, kann sich jeder merken.
Am Anfang könnten die Unterschiede zwischen Wochenende und Werktagen nur marginal sein. Beispielsweise könnte man leichte Unterschiede beim "Wetter" machen. Vielleicht dass das Licht am Wochenende noch etwas strahlender ist... mehr Morgenröte? Und Montag früh ist immer Mistwetter.
Später könnte das wirklich komplex werden, zum Beispiel beim Fußballspielen: Während der Nacht dreht sich die entsprechende Platte einfach um 180 Grad. Oder so... unter der Woche ist es nur Training und am Wochenende wirds ernst.
Ja, da könnte man schon einiges machen mit einem Wochenrythmus.