Car System Start Set 161512

Für Diskussionen rund ums Car-System und bewegte H0-Autos
chrissi95
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Beitrag von chrissi95 » Montag 12. Januar 2009, 20:26

Was? Ansonsten für die Kabel der Innenraumbeleuchtung/Frontlichter verwenden????

Das ^^ würde ich eher nicht machen, da man das Häuschen dann nicht mehr klappen oder öffnen kann (oder nur mit Zerstörung)...
Lieber untendrunter her... Dann sieht man nichts und es ist auch praktischer!
Schleißlich kriegst du den Koffer sonst auch nicht mehr los...
www.modelldorf-bergheim.de.tl

Gaaaanz neu^^ nicht mehr so langweilig ;)

Bitte unbedingt draufgehen!!

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Sebastian
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Beitrag von Sebastian » Montag 12. Januar 2009, 22:35

Also ich würde deswegen auch nicht groß rumheulen, Faller wird sicher schon gemerkt haben das dabei nicht alles so optimal gelaufen ist. Grad wenn man den LKW eh irgendwann zwecks Ausbau verändert oder dabei als Lehrstück vollends zerschrottet, dann tuts auch nicht so weh wie bei einem 100% 1A Modell.
Videos rund um Car System und Funktionsmodellbau: https://www.plastikschnitzer.de

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Kai Eichstädt
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Beitrag von Kai Eichstädt » Montag 12. Januar 2009, 23:37

Moin,
H0Egon hat geschrieben:Garnicht erst den Weg über den Händler gehen, das kostet nur Zeit und nerven
rein rechtlich ist der erste Zuständige der Händler, denn der hat dein Geld bekommen, damit er dir fehlerfreie Ware aushändigt!

Gruß
Kai

Timmy29

Beitrag von Timmy29 » Dienstag 13. Januar 2009, 00:16

Sebastian hat geschrieben:Also ich würde deswegen auch nicht groß rumheulen, Faller wird sicher schon gemerkt haben das dabei nicht alles so optimal gelaufen ist. Grad wenn man den LKW eh irgendwann zwecks Ausbau verändert oder dabei als Lehrstück vollends zerschrottet, dann tuts auch nicht so weh wie bei einem 100% 1A Modell.
Sehe ich genauso :wink:


PS:Das Set hat ja keine 100€ gekostet :D

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Dankwardt
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Beitrag von Dankwardt » Dienstag 13. Januar 2009, 08:48

Ich finde das toll, wie leicht der Versandhandel sich bei euch aus seiner Pflicht drücken kann.

Und einfach Porto zahlt Empfänger? Ich würde solche "Backsteine" nicht annehmen.
Was ist, wenn das Teil auf dem Postweg verschwindet?

Schießlich sind bei mir im letzen Jahr auch 4 Pakete nicht angekommen.
Egal welche Gesellschaft.

Das beste ware eine Lieferung, bei der nach 8 Wochen die Einzelteile von einem offen Paket ankamen. DHL hat das schon irgenwie im Griff.

Bei andeen Lieferung sind die Modelle zerfallen.
Für den Versand müssen die doch noch besser verpackt werden.
Gruß Siegmund
Schon in der modellbau-wiki.de oder Forum.DC-Car.de gesucht?
oder Steuerungen für Car-Systeme -> WIKI.DC-Car.de
oder bei www.modellautobahnen.de Seit 1.4.2004 nun 16 Jahre

Timmy29

Beitrag von Timmy29 » Dienstag 13. Januar 2009, 17:39

@Dankwardt

Heutzutage kann man sich echt nicht meht 100%ig darauf verlassen ob eine Paket angekommt.

Ich hab schon oft was über verschwundene Sendungen gesehen und irgendwie hatte keiner Schuld...Komisch.

Rapido

Beitrag von Rapido » Dienstag 13. Januar 2009, 17:51

Bei der Post ist es so wie beim Fluggepäcke: Es lässt sich nicht verhindern, dass ein gewisser Prozentsatz verloren geht oder beschädigt wird.
Gegen letzteres hilft: alles gut einpacken, so viel Polsterung wie möglich in das Packet stecken.

Gruß,
Pascal

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Kai Eichstädt
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Beitrag von Kai Eichstädt » Mittwoch 14. Januar 2009, 00:28

Moin,
Dankwardt hat geschrieben:Und einfach Porto zahlt Empfänger?
gem. Fernabsatzgesetz der Händler, wenn der Warenwert > 40 Euro ist. Aber sinnvoll ist es in jedem Fall, sich erst einmal mit dem Händler in Verbindung setzen, da der nicht unbedingt gezwungen ist, ein nicht erwartetes unfreies Paket anzunehmen...

Gruß
Kai

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Beitrag von domreuter » Mittwoch 14. Januar 2009, 12:00

Moin Kai,

nicht verwechseln - die 40€-Grenze gilt nur bei Widerruf des Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen wegen Nichtgefallens. Bei Mängelrügen bin ich mir nicht 100% sicher, meine aber, da muss der Verkäufer immer für die Versandkosten aufkommen. Auf jeden Fall ist die gesetzliche Regelung da von Warenwert unabhängig.

Viele Versandhändler - wie z.B. mein bevorzugter Flugzeughändler aus Berlin - schicken mit jeder Sendung gleich einen Retourenschein mit, den Du nur auf das Paket kleben musst, und das ganze ist frankiert.

Grüße

Dominik
Man hat nur soviel Stress wie man sich machen lässt.

Timmy29

Beitrag von Timmy29 » Mittwoch 14. Januar 2009, 20:41

Zum Trans Speed LKW gibt es einen passenden Anhänger mit der selben Aufschrift.

Bild

Weiß vielleicht jemand wo man den bekommt?

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Beitrag von sebithoma310 » Mittwoch 14. Januar 2009, 21:35

Immer mal bei Ebay gucken,
Da habe ich schon viele passende anhänger für FCS-7,5tonner gesehen.

Gruß

Sebi
Gerrit + Freddy sind die Größten!
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Kai Eichstädt
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Beitrag von Kai Eichstädt » Donnerstag 15. Januar 2009, 14:35

Moin Dominik,
domreuter hat geschrieben:nicht verwechseln - die 40€-Grenze gilt nur bei Widerruf des Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen wegen Nichtgefallens.
stimmt, da hast du recht.
domreuter hat geschrieben:Bei Mängelrügen bin ich mir nicht 100% sicher, meine aber, da muss der Verkäufer immer für die Versandkosten aufkommen. Auf jeden Fall ist die gesetzliche Regelung da von Warenwert unabhängig.
Googlen brachte da auch keine Aufhellung...
Ist nicht zufällig ein Anwalt da, der sich im BGB besser auskennt?

Gruß
Kai

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Maik Costard
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Beitrag von Maik Costard » Donnerstag 15. Januar 2009, 16:16

Die Anhänger kann man sich auch selbst machen. Einfach den Koffer eines zweiten Modells auf ein Anhängerfahrgestell aufklipsen, schon hat man den Anhänger der Wahl.
Schönen Gruß
Maik
Die blaue Schrift sind Links zum draufklicken

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Beitrag von domreuter » Freitag 16. Januar 2009, 13:03

Hallo Kai,

Google hat dann doch noch etwas hergeben:

§437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
[...]
§439 BGB Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
[...]
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Auch die Versandkosten für die Lieferung neuer Ware als Ersatz fällt sicherlich unter Abs. 2. Über die Kosten der Rückgewähr gemäß Abs. 4 (nach meinem "Hobbyjuristenverstand" die Rücksendung) schweigt sich das BGB zwar aus, aber die Einsendung zur Reparatur gehört mit Sicherheit erst mal zu den Kosten und Aufwendungen gemäß Abs. 2, die der Verkäufer zu tragen hat. Ich glaube kaum, dass die gängige Rechtsprechung dann im Nachhinein abweichend von Abs. 2 die Kosten der Rückgewähr dem Käufer auferlegt. (Auch die §§ 346 bis 348 enthalten keine Regelungen zu Versandkosten.)

Mehr juristische Winkelzüge gibt es vielleicht noch von Joachim (Soko)...

Grüße

Dominik
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Beitrag von chrissi95 » Sonntag 25. Januar 2009, 13:41

Der Anhänger... ja wirklich eine gute Frage! ;)
Meistens ist es so, dass Faller die LKWs, Busse, Autos usw. von einem Hersteller kauft (herpa, Busch, Wiking, etc.) und dazu gehört eigentlich auch ein passender Anhänger (zumindest bei vielen Modellen.) Das merkt man, wenn man sich die herpa-Seite mal genau anguckt. Das lustige daran: Faller liefert in der Tat die Hänger gar nicht erst mit! Das heißt: Man kann ihn zwar kriegen, aber evt. ist er auch schon vergriffen. Da es sich ja auch um ein älteres Modell handelt, kannst du darauf wetten, dass der Hänger kaum zu kriegen ist.
Oder du kaufst dir einen andern HERPA (!!!!)-LKW (Atego, Scania...) mit 2 Achse und baust bei dir das Führerhaus aus und setzt es (also das neue) wieder rein. Denn meistens haben die Herpa-LKWs einen passenden Hänger.
Zugegeben finde ich das Trans-Speed auch nicht schön. Genau so werde ich es auch tun...
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