Kein Licht, - warum?
- Felix (der erste)
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- Registriert: Mittwoch 25. Dezember 2002, 19:27
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Wenn es letztes Jahr gewesen wäre, könntest du garantiert noch die Garantie zu Rate ziehen.
Da du ja die Lok auch schon länger hasst kann ich ausschließen, dass es Probleme mit der Bedienung sind.
Ich würd vielleicht mal einfach zum Händler gehen und das Ding ihm unter die Nase halten.
Normalerweise haben die auch eine Teststrecke.
Da kann er sich das gleich vor Ort anschauen und seine Meinung sagen.
Da du ja die Lok auch schon länger hasst kann ich ausschließen, dass es Probleme mit der Bedienung sind.
Ich würd vielleicht mal einfach zum Händler gehen und das Ding ihm unter die Nase halten.
Normalerweise haben die auch eine Teststrecke.
Da kann er sich das gleich vor Ort anschauen und seine Meinung sagen.
- Felix (der erste)
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Hallo
Gewährleistung ist der vom Gesetztgeber vorgeschriebene Zeitraum (hier 2 Jahre) indem die Ware in Falle eines Schadens, der nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht herbeigeführt, oder durch natürlichen Verschleiß, bedingt ist, kostenlos repariert werden muß, dazu hat er mehrmalige Gelegenheit (keine vorgeschriebene Anzahl der Reperaturversuche) danach kann man eine Wandlung verlagen, nach mehrmaliger Wandlung ohne Erfolg kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Ursprungspreis zurückverlagen (in Bar).
Garantie dagegen ist eine freiwillige Zugabe des Herstellers die ab Ende der Gewährleistung dazugegeben wird.
das bedeutet, wenn folgendes in den Unterlagen steht:
Garantie 1 Jahr (nach Gewährleistung)
dann beudetet das real 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr Garantie = 3 Jahre
Gewährleistung ist der vom Gesetztgeber vorgeschriebene Zeitraum (hier 2 Jahre) indem die Ware in Falle eines Schadens, der nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht herbeigeführt, oder durch natürlichen Verschleiß, bedingt ist, kostenlos repariert werden muß, dazu hat er mehrmalige Gelegenheit (keine vorgeschriebene Anzahl der Reperaturversuche) danach kann man eine Wandlung verlagen, nach mehrmaliger Wandlung ohne Erfolg kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und den gesamten Ursprungspreis zurückverlagen (in Bar).
Garantie dagegen ist eine freiwillige Zugabe des Herstellers die ab Ende der Gewährleistung dazugegeben wird.
das bedeutet, wenn folgendes in den Unterlagen steht:
Garantie 1 Jahr (nach Gewährleistung)
dann beudetet das real 2 Jahre Gewährleistung + 1 Jahr Garantie = 3 Jahre