Hallo;Mr. E-Light hat geschrieben: ...Und was die private Absicherung von Unfällen angeht: Es gibt Bundesländer wo die Absicherung eine rein hoheitliche Aufgabe ist - sprich, das darf nur die Polizei, z.B. in Ba-Wü. Nicht mal die Feuerwehr dürfte das hier, ihr wird es aber im Zuge der Amtshilfe oft gewährt, da meist nicht genug Polizei vor Ort ist. Private dürfen das aber nur in absoluten Ausnahmefällen und auch nur so lange, bis eben die Polizei angekommen ist und übernimmt. Als Privater (egal ob ehrenamtlich im Rettungsdienst oder einer anderen "Blaulicht-Hilfsorganisation" tätig) geht mit Blaulicht gar nichts (und das ist auch gut so)! Und Gelblicht auch nur bedingt...
Nun muß ich doch mal was klarstellen.
Zur Absicherung einer Gefahrenstelle ist jeder, egal ob Privatperson, Hilfsorganisation, etc. welche zuerst an eine Unfallstelle kommt per Gesetz verpflichtet !!!
(Mit dem ihm legal zur Verfügung stehenden Mitteln.)
Die Regelung des Verkehrs wiederum ist in BW eine Hoheitliche Aufgabe der Polizei welche aber sehr oft im Zuge der Amtshilfe an die Feuerwehr oder eine andere Hilfsorganisation übertragen wird.
Die Feuerwehr z.B. darf bei Unfällen, Bränden etc. eine Strasse im Zuge der Gefahrenabwehr Voll sperren. Diese Sperrung wird in der Regel nach Beendigung der Rettungsarbeiten durch die Polizei wieder aufgehoben.
Das Posting ist zwar etwas Off-Topic geraten, doch es geistern leider immer noch Halbwahrheiten im Netz herum.