16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

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Bernd W.
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Bernd W. » Sonntag 31. Januar 2010, 15:09

meckisteam hat geschrieben:Moin Dirk !

Das gibt es natürlich gerade bei Jugendlichen öfter mal das man mit etwas knapp Geld unterwegs ist. Wenn die Bahn noch (wie es früher gewesen ist) einen beheizten Wartesaal in jedem Bahnhof hätte wäre ja nichts dagegen einzuwenden die Jugendliche aus dem Zug zu setzen. Sie hätte dann ja im warmen Wartesaal auf ihre Mutter warten können. Das war aber hier nicht der Fall. Außerdem wurde gegen eine ganz klare Dienstanweisung verstoßen. Ob die Jugendliche alles das vorher wusste ist dabei unerheblich.

VG, Holger
Das ist aus meiner Sicht der falsche Denkansatz.
Es gibt druchaus Minderjährige und auch Erwachsene die sind in diesem Fahrkartendickicht überfordert und lösen falsche Tickets oder vergessen mal etwas.
Hier im Ruhrpott muss man vor dem Bahnsteig ein U-Bahn Ticket lösen und abstempeln. In Hmaburg gibt es nix zum Abstempeln. Wenn jetzt ein Hamburger hier U-Bahn fährt, ein Ticket kauft und glaubt er wäre seiner Pflicht nachgekommen und dann kommt ein eine Fahrkartenkontrolle. Was passiert dann wohl :?:

Es gibt aber eine ganze Menge von Zeigenossen und dazu gehört diese Göre wohl offensichtlich auch, die wissen ganz genau was sie machen müssen um durchs Netz zu schlüpfen. Und 5,10€ mehr Taschengeld sind doch auch was. Ich habe den Bericht im TV gesehen. Diese Dame machte NICHT den Eindruck, das sie nicht genau wusste was sie dort tat.

Und wenn es dann Kinder sind, dann kommt der Aufschrei der Öffentlichkeit.
Und falls es dann mal wirklich Kinder gibt, die NICHT wissen wie das läuft, dann sind das die Dummen und die sind dann wirklich fertig.

Eine gute Sache hat das jetzt. Diese "Dame" wird in Zukunft mit der Masche nicht mehr durchkommen. Die wird dann von der Bahnpolizei zu Mamma in die Kaserne gefahren :mrgreen: oder lieber gleich ihr Ticket in Berlin lösen und nicht mehr pokern :lol:

Früher hätte man deswegen übrigens kein Wort verloren. Pech gehabt hieß es dann... Aber da hat man auch mal einen Nassen Schwamm in den Nacken bekommen. Ohne das der Lehrer Angst haben musste, danach von Anwälten überrollt zu werden :wink:

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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von meckisteam » Sonntag 31. Januar 2010, 15:39

Es gibt aber eine ganze Menge von Zeigenossen und dazu gehört diese Göre wohl offensichtlich auch, die wissen ganz genau was sie machen müssen um durchs Netz zu schlüpfen. Und 5,10€ mehr Taschengeld sind doch auch was. Ich habe den Bericht im TV gesehen. Diese Dame machte NICHT den Eindruck, das sie nicht genau wusste was sie dort tat.
Natürlich gebe ich dir Recht. Aber es ist nicht Sache einer ZuB das zu beurteilen und sich über geltende Vorschriften hinwegzusetzen.
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von günni » Sonntag 31. Januar 2010, 17:51

Moin,
ich lese gerade das Schwarzbuch Deutsche Bahn. Sehr interessant, was da geschrieben steht.
Auch geistig Behinderte werden des Zuges verwiesen.

Bernd W.
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Bernd W. » Montag 1. Februar 2010, 22:12

Hier noch mal ein Bericht :

http://www.bild.de/BILD/news/2010/01/31 ... -bahn.html

Am besten ist der Spruch der kleinen :
„Na ja“, sagt Jennifer, „ich trinke gar keinen Rotwein. Und eine Monatskarte für die Bahn wäre mir schon lieber gewesen.“ :clown:

Und hier dann noch mal ein paar Fakten ( Zitat aus anderem Forum ) :
Ach ja, der "ausführliche, sachliche Bericht im 'SPIEGEL'", wie bei DSO geschrieben wurde. Da gibt es Ungereimtheiten ohne Ende:

1.: >>> Bei minus 18 Grad wurde Jennifer in Brandenburg aus dem Zug gewiesen. <<<
Das ist falsch, der "Fahrtausschluß" fand im Land Brandenburg, konkret in Königs Wusterhausen, statt.

2.: >>> Das Mädchen hatte angeblich den falschen Fahrschein gelöst. <<< (letzter Satz im ersten Absatz)
Hier widerspricht sich der Artikel selbst. Weiter unten steht nämlich, daß die Fahrkarte im Zug gekauft wurde.

3.: >>> Doch die Schaffnerin verlangt - für Jennifer überraschend - 7,20 Euro. Nach Angaben der Deutschen Bahn ist dies der korrekte Preis - der sogenannte "Bordpreis". <<< (letzter Satz im vierten Absatz und erster Satz im fünften Absatz)
Der korrekte Preis beträgt 7,60 Euro, nämlich 5,10 Euro zuzüglich 2,50 Bordzuschlag. Nachzulesen im VBB-Tarif. Ob die DB das falsch übermittelt hat oder es falsch aufgenommen wurde, ist derzeit nicht ermittelbar.

4.: >>> Am Dienstagabend hat Jennifer in ihrem kleinen, schwarzen Portemonnaie jedenfalls noch exakt 5,30 Euro. "Ich sagte ihr, das sei mein ganzes Geld", erzählt die 16-Jährige. Die Schaffnerin habe erwidert: "Ich stelle dir einen Fahrschein aus, damit kannst du bis Wusterhausen fahren, aber dort musst du dann aussteigen." <<<
Sachlich korrekt. Eine Fahrkarte Berlin ABC kostet 2,80 Euro zuzüglich der 2,50 sind 5,30 Euro. Berlin Alexanderplatz liegt in Berlin A und Königs Wusterhausen liegt in Berlin C.

5.: >>> Julia Reischl hörte am anderen Ende der Leitung, wie die Zugtür aufkracht und wieder zuschnappt. <<<

Die RE 2 (Rathenow - Cottbus) verkehrt mit Doppelstock-Einzelwagen der Bauart DBpza. Da kann keine Einstiegstür "aufkrachen und wieder zuschnappen"... Hier ist ein Bild der Wagen der RE 2.

6.: >>> Es ist 21.45 Uhr, minus 18 Grad, laut Deutschem Wetterdienst die bisher kälteste Nacht dieses Januars - und stockfinster. <<<
Der Bahnhof in Königs Wusterhausen liegt mitten im Ort und nicht irgendwo abseits. Um 21.45 Uhr wird es auch nicht stockfinster sein. Ob man in Hamburg weiß, wo Königs Wusterhausen liegt?

7.: >>> Dem widerspricht die Deutsche Bahn. "Das lässt sich ganz klar widerlegen", sagt ein Sprecher der Unternehmens. In Schulungen und Rundschreiben sei wiederholt darauf hingewiesen worden, dass Minderjährige selbst im Zweifelsfall nicht aus dem Zug zu weisen seien. <<<
Schulungen und Rundschreiben... Ich habe weder das eine noch das andere bekommen - und ich hätte gern mal wieder eine Tarifschulung.

8.: >>> Der aktuelle Fall sei ein Skandal, sagte Hartmut Buyken, Sprecher des Bundesverbandes Pro-Bahn. "Das war nun wirklich niemand, der mit aller Gewalt schwarzfahren wollte, sondern der aus Versehen einen falschen Fahrschein gelöst hat." <<<
Pro Bahn hat auch keine Ahnung. Weiter oben steht schon der Widerspruch, daß einerseits von einem versehentlichen Fehlkauf ausgegangen wird und andererseits wird erklärt, daß die Fahrkarte im Zug gekauft wurde. Aber Hauptsache man kann in die gleiche Kerbe schlagen.

Ein wirklich "sehr sachlicher" Artikel. Ohne Worte.
Zitat ENDE

Es gibt in dem Forum noch andere Beiträge. Dort sind fast nur Bahnmitarbeiter.

Wie wäre es denn, wenn die KLEINE selber ausgestiegen ist und nun eine Ausrede finden musste... Heißt, die Schaffnerin HAT SIE GAR NICHT RAUSGEWORFEN....

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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von günni » Montag 1. Februar 2010, 22:24

Moin,
wie sagt man:"Frau drehte Mann durch den Fleischwolf,Bild sprach zuerst mit der Frikadelle."
Das Foto auf dem Bild-Link ist ein typisches "Bild-Foto".
Mit anderen Worten, der Fotograf wollte einen Zug im Hintergrund haben, egal welcher es ist.

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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Mehdornsbaggerfahrer No.1 » Dienstag 9. Februar 2010, 19:23

Moin,
nicht nur bei der Bahn geschehen Fehler, auch andere EVU´s machen Fehler.
Vogtland Bahn

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MFG
Thomas
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von günni » Dienstag 9. Februar 2010, 19:59

Moin,
fehlende, oder nicht funktionierende Fahrkarten-Automaten sind bei der DB normal. (Siehe Schwarzbuch)

Ironiemodus an:
ggf. mit dem Taxi zum nächsten Bahnhof fahren und dort auf einen Fahrkarten-Automaten hoffen.
Ironiemodus aus.

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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Jörg Spitz » Dienstag 9. Februar 2010, 23:40

Hallo
Hier ein Auszug aus den eigenen Beförderungsbedingungen der DB AG:
§ 9
Fahrausweise
(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis
versehen sein.
(2) Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.
(3) Der Reisende ist verpflichtet,
a) Fahrausweise und sonstige Karten (z. B. Zuschlags-, Übergangs-, Umwegkarten) entsprechend
der Beförderungsstrecke zu entwerten und sich sofort von der Entwertung zu überzeugen, sofern
der Tarif eine Entwertung vor Betreten des Bahnsteigs oder bei Betreten des Zuges vorschreibt;
b) Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des Bahnsteigs
einschließlich der Zu- und Abgänge aufzubewahren;
c) Fahrausweise und sonstige Karten dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen;
d) bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt
der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter
oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.


Ich vermute das die DB AG nicht nur "Wartungsrückstände" bei ihren Züge hat, sondern auch ein RIESEN Schulungsdefizit ihres Personals. :evil:
Doch was müssen wir uns noch alles auf Kosten des PERSONALABBAU-WAHNSINNS gefallen lassen???

Ich kann dazu nur noch SERVICEWÜSTE-DEUTSCHLAND sagen.
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg
Teilnehmer am 6., 7., 8. und 10. Jubi MFM

Bernd W.
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Bernd W. » Mittwoch 10. Februar 2010, 15:26

Jörg Spitz hat geschrieben:Hallo
Hier ein Auszug aus den eigenen Beförderungsbedingungen der DB AG:
§ 9
Fahrausweise
(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis
versehen sein.
(2) Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.
(3) Der Reisende ist verpflichtet,
a) Fahrausweise und sonstige Karten (z. B. Zuschlags-, Übergangs-, Umwegkarten) entsprechend
der Beförderungsstrecke zu entwerten und sich sofort von der Entwertung zu überzeugen, sofern
der Tarif eine Entwertung vor Betreten des Bahnsteigs oder bei Betreten des Zuges vorschreibt;
b) Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des Bahnsteigs
einschließlich der Zu- und Abgänge aufzubewahren;
c) Fahrausweise und sonstige Karten dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen;
d) bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt
der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter
oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.


Ich vermute das die DB AG nicht nur "Wartungsrückstände" bei ihren Züge hat, sondern auch ein RIESEN Schulungsdefizit ihres Personals. :evil:
Doch was müssen wir uns noch alles auf Kosten des PERSONALABBAU-WAHNSINNS gefallen lassen???

Ich kann dazu nur noch SERVICEWÜSTE-DEUTSCHLAND sagen.
Volle Zustimung :!:
Wobei in einem Bahnerforum zu lesen war, das nur unter 16 jährige NICHT des Zuges verwiesen werden dürfen :?:

Aber selbst wenn man sich an diese obigen Regeln hält, heißt das noch lange nicht, das man auch als Fahrgast erwünscht ist :shock:
Wie der WDR heute berichtete, wurde eine Kindergruppe so um die 12 Jahre, auf einem Bahnsteig stehen gelassen, der keinen Fahrkartenautomaten hat.
Widersprüchlich ist nur wieder die Aussage, das die Kinder zum Lokführer gerufen wurden und er sie dann nicht mit nehmen wollte. Die Kinder sagten, sie wären zum Lokführer gegangen und wollten einen Fahrschein kaufen.

Aber egal, wenn kein Automat am Haltepunkt vorhanden ist und hierbei handelte es sich sogar um einen Bedarfshaltepunkt, kann man im Zug den Fahrschein lösen und das Zugpersonal muss dieses auch machen.

Ich kann mir aber ernsthaft nicht vorstellen, das diese Leute vorsätzlich und mutwillig gegen Dienstvorschriften verstoßen.
Ich vermute, da gibt es zwei Wahrheiten. Die für Kunden und die für Angestellte der ehemaligen Staatsbahn :shock: :wink:

Es war und ist teilweise so, das Busfahrer und Schaffner keine Geldscheine über 20DM jetzt wohl 20€ annehmen müssen. Fand man keine Fahrgäste die wechseln konnten, musste man aussteigen.

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Jörg Spitz
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Re: 16-Jährige bei Eiseskälte des Zuges verwiesen

Beitrag von Jörg Spitz » Mittwoch 10. Februar 2010, 17:57

Hallo Bernd
Als ehemaliger Linienbusfahrer kann Ich diese Aussage bestätigen.
Das mit der 20€ Schein Regelung ist korrekt. Diese Vorschrift ist hauptsächlich so gemeint das man nicht schon bei den ersten Fahrscheinenverkäufen einer Schicht sein ganzes Wechselgeld "verbraten" mußte.
Doch im Laufe einer Schicht wurden von dieser Dienstanweisung KEINEN Gebrauch mehr gemacht, wenn genügend Wechselgeld vorhanden war.
Doch während meiner Dienstzeit war Mir kein Fall bekannt, wo davon Gebrauch gemacht wurde. (Bereich SBG Südbadenbus)
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg
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