ok, noch mal ganz langsam. Du selbst hattest weiter oben geschrieben: "Wenn von einer Dunkelschaltung eines Signals die Rede ist, so gilt dieses Signal als betrieblich abgeschaltet, es gilt nicht für den Fahrweg". Jetzt ist es plötzlich nicht betrieblich abgeschaltet sondern es liegt eine Signalstörung vor?Bernie-Bärchen hat geschrieben:
Ob direkt am Mast des Hauptsignals oder direkt davor ist vollkommen egal.
Ist es dunkel liegt eine Signalstörung vor, es ist NICHT betrieblich abgeschaltet. Ein Vorsignal hat immer die gleiche Stellung wie das zugehörige Hauptsignal anzuzeigen.
Das Schalten eines Kennlicht ist keine betriebliche Dunkel-oder Abschaltung.
Dazu möchte ich aus Stefan Carstens, Signale, Band 2, VGB 2006 zitieren:
"Lichtvorsignale werden nach den gleichen Kriterien wie Formsignale aufgestellt. Dabei werden allerdings Lichtvorsignale, die am Standort eines Hauptsignals stehen (z.B. Ausfahrvorsignale, Vorsignale zu Blocksignalen), nicht vor dem Hauptsignal aufgestellt, sondern am gleichen Mast angebracht wie das Hauptsignal.
Solange das Hauptsignal auf Hp 0 oder Hp 00 steht, sind sie dunkel (nicht zu verwechseln mit "abgeschaltet". Betrieblich abgeschaltete Signale zeigen ein weißes Kennlicht). Erst wenn das Hauptsignal Hp 1 oder Hp 2 anzeigt, leuchtet auch das Vorsignal auf. Diese Schaltung bietet den Vorteil, dass keine unnötigen Signalbilder erscheinen, denn die Stellung des folgenden Hauptsignals ist für den Lokführer belanglos, solange er an dem ersten Hauptsignal nicht vorbeifahren darf".
Gruß,
Carsten
Edith hat noch ein "dieses" und ein "f" spendiert.