Für Diskussionen rund ums Car-System und bewegte H0-Autos
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Robert
Beitrag
von Robert » Sonntag 18. Januar 2004, 20:43
Gerrit Braun hat geschrieben:
Du darfst es nur nicht kommerziell nutzen, sprich vertreiben oder selbst für eine Ausstellungsanlage verwenden.
Der Punkt mit dem "nicht für eine Austellungsanlage verwenden", ist der absolut fix,
oder ginge es unter Erfüllung bestimmter Bedingungen
(wie ein großes Schild "Ladestation nach dem MIWULA-Prinzip", oder ähnliche Auflagen).
Grüße aus Wien,
Robert
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decoolegangsta
Beitrag
von decoolegangsta » Samstag 24. Januar 2004, 16:32
@ Robert
Das glaube ich nicht.
Du müsstest das warscheinlich mit denen dann absprechen dies es auch patentieren oder schützen lassen haben wie in diesem Fall das MiWuLa.
(Wenn das überhaupt möglich ist!)