Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Komische Diskussion hier ... alle reden irgendwelche Sachen und keiner weiß wirklich, was Sache ist ...
Mal eine konkrete Beispielfrage:
Ich habe auf meiner Anlage den Bausatz eines Kaufhauses eines US-amerikanischen Herstellers stehen. Damit er "typisch deutsch" aussieht, habe ich aus dem Internet das Firmenlogo von Peek & Cloppenburg runtergeladen, im Computer auf die passende Größe skaliert, ausgedruckt und an die Ladenfront geklebt. Das Ergebnis sieht so aus:
http://www.777kb.com/vimg/Ruhrgebiet___ ... nburg1.JPG
Mache ich mich mit der Veröffentlichung eines solchen Bildes bereits strafbar, indem ich hier ein 08/15-Firmenlogo veröffentliche? Müsste ich hierfür extra bei Peek & Cloppenburg anfragen? Da taucht gleich die nächste Frage auf: Muss das Miwula für dieses Foto
http://www.miniatur-wunderland.de/filea ... rhafen.jpg
extra eine Lizenz erwerben dafür, dass hier z. B. das NYK-Logo auf einem Container prangt? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn ich in einer Stadt ein Foto mache, ist es doch gar nicht vermeidbar, dass da irgendwelcbe Geschäfte-Logos mit drauf sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Bild dann nicht im Internet oder sonstwo veröffentlicht werden darf.
Dass man nicht einfach hingehen kann, eine größere Serie Herpa-LKW's umzubauen und dann als Herpa-Modelle gewinnbringend verkaufen, das leuchtet mir ja sofort ein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Foto mit einem Firmenlogo drin nicht veröffentlichen darf.
Vielleicht kennt sich hier einer ja gut aus und klärt mich/uns hier auf.
Andreas Weise
Mal eine konkrete Beispielfrage:
Ich habe auf meiner Anlage den Bausatz eines Kaufhauses eines US-amerikanischen Herstellers stehen. Damit er "typisch deutsch" aussieht, habe ich aus dem Internet das Firmenlogo von Peek & Cloppenburg runtergeladen, im Computer auf die passende Größe skaliert, ausgedruckt und an die Ladenfront geklebt. Das Ergebnis sieht so aus:
http://www.777kb.com/vimg/Ruhrgebiet___ ... nburg1.JPG
Mache ich mich mit der Veröffentlichung eines solchen Bildes bereits strafbar, indem ich hier ein 08/15-Firmenlogo veröffentliche? Müsste ich hierfür extra bei Peek & Cloppenburg anfragen? Da taucht gleich die nächste Frage auf: Muss das Miwula für dieses Foto
http://www.miniatur-wunderland.de/filea ... rhafen.jpg
extra eine Lizenz erwerben dafür, dass hier z. B. das NYK-Logo auf einem Container prangt? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn ich in einer Stadt ein Foto mache, ist es doch gar nicht vermeidbar, dass da irgendwelcbe Geschäfte-Logos mit drauf sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Bild dann nicht im Internet oder sonstwo veröffentlicht werden darf.
Dass man nicht einfach hingehen kann, eine größere Serie Herpa-LKW's umzubauen und dann als Herpa-Modelle gewinnbringend verkaufen, das leuchtet mir ja sofort ein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Foto mit einem Firmenlogo drin nicht veröffentlichen darf.
Vielleicht kennt sich hier einer ja gut aus und klärt mich/uns hier auf.
Andreas Weise
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
also ich würde dir raten deine Modelle einfach so umzubauen wie es dir gefällt.Du musst ja nicht gleich zum Hersteller rennen und sagen:"Guck mal was ich da mit eurem Modell gemacht hab".Häng es einfach nicht an die große Glocke.Wenn du überhaupt keinen Ärger haben willst, dann lass die umgebauten Modelle nur bei dir zu Hause fahren, denn ich glaube nicht, dass dein Nachbar dich rund um die Uhr beschattet und deswegen eine Anzeige macht.
- meckisteam
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Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Nein, es handelt sich um ein Bild einer Modell-Darstellung. Solang du diese Modell-Darstellung für dich selber anfertigst kannst du das Signet verwenden. Allerdings dürftest du z.B. kein Kleinserien-Modellgebäude rausbringen wo dieses Signet verwendet wird. Sobald du das verkaufst machst du dich strafbar.Andreas Weise hat geschrieben:Komische Diskussion hier ... alle reden irgendwelche Sachen und keiner weiß wirklich, was Sache ist ...
Mal eine konkrete Beispielfrage:
Ich habe auf meiner Anlage den Bausatz eines Kaufhauses eines US-amerikanischen Herstellers stehen. Damit er "typisch deutsch" aussieht, habe ich aus dem Internet das Firmenlogo von Peek & Cloppenburg runtergeladen, im Computer auf die passende Größe skaliert, ausgedruckt und an die Ladenfront geklebt. Das Ergebnis sieht so aus:
http://www.777kb.com/vimg/Ruhrgebiet___ ... nburg1.JPG
Mache ich mich mit der Veröffentlichung eines solchen Bildes bereits strafbar, indem ich hier ein 08/15-Firmenlogo veröffentliche? Müsste ich hierfür extra bei Peek & Cloppenburg anfragen?
Wenn dir nun allerdings dein Modell so toll findest das du das Logo gerne als Avantar hier im Forum verwenden möchtest ... das wäre nun wieder strafbar.
Hierbei hat ja der Hersteller der Modell-Container bereits eine Lizenzgebühr für die Verwendung des Logos bezahlt. Ein Foto eines solchen Modells ist natürlich auf keinen Fall strafbar. Genauso darfst du ja einen echten Container fotografieren und das Bild veröffentlichen. Natürlich darfst du auch (für deine eigene Modellbahn) Container mit dem Logo einer Container-Linie selbst beschriften. Allerdings dürftest du sie dann nach Auflösung deiner Sammlung nichtmal bei eBay verkaufen da du sie dann in Umlauf bringst.Da taucht gleich die nächste Frage auf: Muss das Miwula für dieses Foto
http://www.miniatur-wunderland.de/filea ... rhafen.jpg
extra eine Lizenz erwerben dafür, dass hier z. B. das NYK-Logo auf einem Container prangt? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn ich in einer Stadt ein Foto mache, ist es doch gar nicht vermeidbar, dass da irgendwelcbe Geschäfte-Logos mit drauf sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Bild dann nicht im Internet oder sonstwo veröffentlicht werden darf.
Denkfehler : Natürlich darfst du Modelle umbauen und dann verkaufen. Wenn du z.B. eine fiktive Spedition gründest, jede Menge Modelle so umbaust und die Welt der Modellbahner damit beglückst darfst du das durchaus. Kein Modell-Hersteller wird sauer sein das du denen hilfst die Modelle zu verkaufen. Allerdings dürftest du in deinen Verkaufsanzeigen nicht das Logo des Modellherstellers ohne dessen Genehmigung verwenden.Dass man nicht einfach hingehen kann, eine größere Serie Herpa-LKW's umzubauen und dann als Herpa-Modelle gewinnbringend verkaufen, das leuchtet mir ja sofort ein.
Wenn du aber die Modelle so umbaust das sie eine wirklich vorhandene Spedition darstellen darfst du das nicht ohne deren Genehmigung. Und dann werden garantiert Lizenzgebühren fällig.
Solang das Firmenlogo nicht bestimmender Bestandteil des Bildes ist darfst du das Bild auch veröffentlichen. Allerdings gibt es auch da wieder Ausnahmen. Das DB ICE-Logo ist zum Beispiel so weitgehend geschützt das jede gewerbliche Aufnahme eines ICE-Zuges problematisch ist. Aber sowas sind bislang Ausnahmen.Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Foto mit einem Firmenlogo drin nicht veröffentlichen darf.
Vieles rund um Meckisteam und Köln : http://meckiweb.blogspot.com/
Mein Hobby-Blog : https://schiffsmodell.blogspot.de/
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Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Das ist ja doof..
Zuletzt geändert von H0_TS am Montag 13. September 2010, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
- Jörg Spitz
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Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Hallo Torben
Das war auch früher schon so denn das Urheberrecht gibt es schon sehr lange.
Nur gab es früher halt noch kein Internet wo JEDER Hansel alles so einfach veröffentlichen konnte. Da musste man noch Bücher oder Zeitschriften drucken lassen und spätestens dem Redakteur, Lektor oder Korrekturleser in den Verlagen sind dann solche Dinge wie geschützte Fotos oder Warenzeichen aufgefallen und wurden korrigiert BEVOR diese dann veröffentlicht wurden.
Das war auch früher schon so denn das Urheberrecht gibt es schon sehr lange.
Nur gab es früher halt noch kein Internet wo JEDER Hansel alles so einfach veröffentlichen konnte. Da musste man noch Bücher oder Zeitschriften drucken lassen und spätestens dem Redakteur, Lektor oder Korrekturleser in den Verlagen sind dann solche Dinge wie geschützte Fotos oder Warenzeichen aufgefallen und wurden korrigiert BEVOR diese dann veröffentlicht wurden.
Viele Grüße aus dem Südschwarzwald
Jörg
Teilnehmer am 6., 7., 8. und 10. Jubi MFM
Jörg
Teilnehmer am 6., 7., 8. und 10. Jubi MFM
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Ich stelle mir immer häufiger die Frage, ob unter den aktuellen Gegebenheiten, dass jeder im Internet selber was veröffentlichen kann, das Urheberrecht in seiner jetzigen Form überhaupt noch zeitgemäß ist. Ich bin ja auch als DJ aktiv, und aus der Musik-Ecke kommen bei mir ständig neue Meldungen zum Thema Urheberrecht rein. Dasselbe gilt für die ganze IT-Branche.
Ich plädiere dafür, dass man das ganze Urheberrechtsgesetz von vorne bis hinten reformiert und an die aktuellen Gegebenheiten anpasst. Ich fände da die oft diskutierte "Kulturflatrate" eine gute Lösung, also dass man geschützte Dinge wie Lieder, Filme, Texte, Bilder, Logos usw. beliebig verwenden und verwerten kann und dafür eine Pauschalgebühr abdrücken muss.
Ich plädiere dafür, dass man das ganze Urheberrechtsgesetz von vorne bis hinten reformiert und an die aktuellen Gegebenheiten anpasst. Ich fände da die oft diskutierte "Kulturflatrate" eine gute Lösung, also dass man geschützte Dinge wie Lieder, Filme, Texte, Bilder, Logos usw. beliebig verwenden und verwerten kann und dafür eine Pauschalgebühr abdrücken muss.
- Mr. E-Light
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Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Wie soll das mit der "Pauschalgebühr" denn überhaupt funktionieren? Für Gewerbler aller Art mag das ja noch gehen, insbesondere wenn sie viel Gebrauch von solchen geschützten Sachen machen - aber was soll denn ein kleiner Privatmensch tun? Soll der auch für Sachen ordentlich was abdrücken, die er nie benutzen wird???
Gruß
Ralf
Ralf
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Ich sehe es so, dass auch der Privatmensch derzeit schon an allen Ecken und Enden geschützte Inhalte konsumiert, z. B. Youtube-Videos, die MP3-Sammlung auf der Festplatte, gebrannte CD's, über Foren verlinkte Texte usw. usf., jedoch dabei an die jeweiligen Urheber derzeit kein Geld fließt, was formaljuristisch illegal ist. Hierdurch machen sich Millionen Internetnutzer strafbar, oftmals völlig unbewusst. Von daher fände ich es eine gute Idee, wenn man über eine Pauschalabgabe das Kopieren digitaler Daten legalisiert und finanziert.
Das Hauptproblem der "Kulturflatrate" ist jedoch die gerechte Verteilung. Man könnte theoretisch zwar messen, welche Datei wie oft heruntergeladen wird und die Einnahmen entsprechend verteilen. Das Problem: Da kostenlose Downloads jedoch keine mit Kosten verbundene Entscheidung darstellen, sind sie völlig ungeeignet zur Messung der Nutzung. Man könnte nämlich Inhalte herunterladen, die man nie konsumiert. Das System wäre extrem anfällig für Missbrauch: Man könnte z. B. seine eigenen Werke massenhaft herunterladen, oder Dateien stark bewerben, die dann offensichtlich unbrauchbares Material enthalten, nur um durch die Klicks an Geld zu kommen. Mehr zum Thema liefert z. B. dieser Artikel - sehr lang, aber sehr informativ..
Ich hoffe sehr, dass in den kommenden Jahren ein paar schlaue Köpfe eine Lösung für dieses Problem finden. Es ist m. E. nicht erstrebenswert, dass sich Millionen von Bürgern strafbar machen, weil sie irgendein Firmenlogo auf der Modellbahn anbringen, ein Musikvideo auf Youtube hochladen, eine gekaufte DVD kopieren, ihre MP3-Sammlung auf ihr Handy schaufeln oder ein im Internet gefundenes Foto an Freunde weitermailen. Diese ganzen Tätigkeiten sind einfach alltäglich geworden, weil es die moderne Technik alles ermöglicht. Ich möchte eine Welt, in der man auch die neuesten technologischen Entwicklungen uneingeschränkt nutzen kann. Ein Schritt zurück in die "Steinzeit" ist hingegen der bei Windows ab der XP-Version existierende Produktaktivierungs-Code.
Andreas Weise
Das Hauptproblem der "Kulturflatrate" ist jedoch die gerechte Verteilung. Man könnte theoretisch zwar messen, welche Datei wie oft heruntergeladen wird und die Einnahmen entsprechend verteilen. Das Problem: Da kostenlose Downloads jedoch keine mit Kosten verbundene Entscheidung darstellen, sind sie völlig ungeeignet zur Messung der Nutzung. Man könnte nämlich Inhalte herunterladen, die man nie konsumiert. Das System wäre extrem anfällig für Missbrauch: Man könnte z. B. seine eigenen Werke massenhaft herunterladen, oder Dateien stark bewerben, die dann offensichtlich unbrauchbares Material enthalten, nur um durch die Klicks an Geld zu kommen. Mehr zum Thema liefert z. B. dieser Artikel - sehr lang, aber sehr informativ..
Ich hoffe sehr, dass in den kommenden Jahren ein paar schlaue Köpfe eine Lösung für dieses Problem finden. Es ist m. E. nicht erstrebenswert, dass sich Millionen von Bürgern strafbar machen, weil sie irgendein Firmenlogo auf der Modellbahn anbringen, ein Musikvideo auf Youtube hochladen, eine gekaufte DVD kopieren, ihre MP3-Sammlung auf ihr Handy schaufeln oder ein im Internet gefundenes Foto an Freunde weitermailen. Diese ganzen Tätigkeiten sind einfach alltäglich geworden, weil es die moderne Technik alles ermöglicht. Ich möchte eine Welt, in der man auch die neuesten technologischen Entwicklungen uneingeschränkt nutzen kann. Ein Schritt zurück in die "Steinzeit" ist hingegen der bei Windows ab der XP-Version existierende Produktaktivierungs-Code.
Andreas Weise
- Mr. E-Light
- Forumane
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- Registriert: Dienstag 24. Februar 2004, 16:17
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Ich sehe einfach die Schwierigkeit, dass sowas schlicht nicht durchführbar/ausführbar ist (rein technisch und organisatorisch).
Im Prinzip wäre das einer pauschalen Steuer gleichzusetzen, die jeder Bürger zu entrichten hätte. Nur gibt es genug Leute, die nichts mit Urheberrechtsverletzungen zu tun haben, sollen die dann auch zahlen? Und wie erhebt man Steuern bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine Einkommenssteuern zahlen (da lässt sich sowas bekanntlich am besten gleich mit einziehen)?
Nö, die Idee ist zwar im Prinzip interessant und irgendwo auch löblich, die Durchführbarkeit halte ich aber für unmöglich.
Im Prinzip wäre das einer pauschalen Steuer gleichzusetzen, die jeder Bürger zu entrichten hätte. Nur gibt es genug Leute, die nichts mit Urheberrechtsverletzungen zu tun haben, sollen die dann auch zahlen? Und wie erhebt man Steuern bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine Einkommenssteuern zahlen (da lässt sich sowas bekanntlich am besten gleich mit einziehen)?
Nö, die Idee ist zwar im Prinzip interessant und irgendwo auch löblich, die Durchführbarkeit halte ich aber für unmöglich.
Gruß
Ralf
Ralf
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Hallo
das Thema hat was, auch wenns nichts neues ist, läd es doch immerwieder zum diskutieren und am Ende schimpfen ein
Irgendwo stand es hier schonmal, dass wo kein Kläger da kein Richter
Obgleich solch ein Thema in einem Forum erst einige Logo und Rechteinhaber auf die Idee einer Abmahnung gebracht haben wird
Gab ja auch schon einige recht rechtskundige Auskünfte dazu hier, prinzipiell ist es aber einfach so das man mit dem Zeug was man kauft machen kann was man will, solange man es für sich tut und gern auf Garantieansprüche verzichten kann.
Wenn man aus einem Material was gänzlich neues macht, ohne das am Ende erkennbar ist, aus was man das gemacht hat und man es auch keinem auf die Nase bindet, seh ich da hingegen kein Problem.
Container kann man selber bauen (im übrigen gibts die Schriftzüge dafür auch zu kaufen) und wer will am Ende auf einem Bild erkennen von welchem Hersteller der Container letztendlich war.
Genauso verhält es sich doch auch mit allem anderen was man Umbaut und wer vermag da schon immer zu sagen was da genau die Basis war?
Wenn keiner fragt, muss auch der Bild machende nicht antworten
Ansonsten ist das wahrscheinlich ohnehin weniger Kritisch zu sehen, wenn ich ein Herpa Auto kaufe und da LEDs einbaue, wird die das nicht interessieren, warum auch, die haben ihr Geld und da ist es egal ob man nen Bild davon in nem Forum postet.
Kritisch wirds immer dann wenn man ihnen in die Gewinnschiene fährt oder irgendwie geschäftsschädigend einwirkt.
Gibts das Herpa Auto schon mit Licht und man will ne günstige Alternative mit nem unbeleuchteten darstellen, kann unter Umständen sogar schon der Text dazu ganz ohne Bild reichen für ne Abmahnung. Wenn man sein selbst beleuchtetes Auto verkauft, kann einem eigentlich auch keiner was, warum auch? man hat dafür bezahlt und damit ist gut. Will man damit in Produktion wird man sich ohnehin mit dem Hersteller unterhalten wollen, wird ja dann billiger. Ansonsten dürfte auch keiner gebrauchte und gealterte Loks/Wagen etc. verkaufen.
Und absolute Vorsicht bei Berichten zu bestimmten Produkten, wenn man sachlich bleibt (und das ist ein weiter Begriff) muss nix passieren, aber sobald einem hersteller was nicht gefällt an dem Bericht und er sich in seinem Geschäft beeinträchtigt fühlt, reicht das schon als Abmahnungsgrundlage.
Um zu den 2 Post vor mir noch was zu sagen, klar ist es für die Hersteller ärgerlich wenn sie durch Raubkopien, etc. ihre Existenzgrundlage verlieren, aber genau aus diesem Grund passen die MoBa Hersteller eher auf, das nichts von Fernost kopiert wird, als uns kleinen Modellfriemlern das Leben schwer zu machen Bin gegen eine einheitliche Copyrightsteuer, was soll das bringen? Ich find auch nicht dass das überholt ist was gilt.
Die eigentlichen 2 Probleme sind zum einen die eigenwillige Interpretation von einigen Anwälten bzw. den Gerichten die solch Sachen überhaupt dann zulassen und zum anderen, die etwas arglosen Menschen, die sich in der anonymität des WWW ohnehin schon lange keinen Kopf mehr machen, was sie da eigentlich tun, warum sie es tun und was das für Konsequenzen hat.
Einfaches Beispiel, wenn früher wer im Urlaub war und Bilder geschossen hat und mich durch Zufall mit fotografiert hat, hat mich maximal im Freundes/Bekanntenkreis rumgezeigt. Heut zu Tage, landet man bei StudiVZ, Facebook, Myfriends, Friendscout, Wer-kennt-wen, usw. usw. will ich das die da ungefragt mein Bild im WWW veröffentlichen?
Oder irgendwelche schnell geschossenen Videos auf Youtube veröffentlichen?
Will das sonst einer hier?
Das einfachste wäre schon, USer XYZ geht auf ein kleines MoBa treffen, knippst paar Bilder von ner Anfängeranlage und stellt sie hier rein und zerreist sich sein "maul" darüber, alle anderen machen mit und dann schaut klein Timmi, durch zufall mal hier vorbei und sieht das, oder seine Kollegen ausm Verein.
Mal abgesehen vom Eindruck den das hinterlässt, würd ich das auch so nicht schön finden.
Meiner Meinung nach ist CopyRight, also keineswegs überflüssig, wenn man was ändern sollte, dann allenfalls die interpretation der Gesetze und wie man damit umgeht.
freundliche Grüße
PS: meinetwegen könnt ihr den text sonst wohin kopieren, ich übertrag das Copyright ans MiWuLa
das Thema hat was, auch wenns nichts neues ist, läd es doch immerwieder zum diskutieren und am Ende schimpfen ein
Irgendwo stand es hier schonmal, dass wo kein Kläger da kein Richter
Obgleich solch ein Thema in einem Forum erst einige Logo und Rechteinhaber auf die Idee einer Abmahnung gebracht haben wird
Gab ja auch schon einige recht rechtskundige Auskünfte dazu hier, prinzipiell ist es aber einfach so das man mit dem Zeug was man kauft machen kann was man will, solange man es für sich tut und gern auf Garantieansprüche verzichten kann.
Wenn man aus einem Material was gänzlich neues macht, ohne das am Ende erkennbar ist, aus was man das gemacht hat und man es auch keinem auf die Nase bindet, seh ich da hingegen kein Problem.
Container kann man selber bauen (im übrigen gibts die Schriftzüge dafür auch zu kaufen) und wer will am Ende auf einem Bild erkennen von welchem Hersteller der Container letztendlich war.
Genauso verhält es sich doch auch mit allem anderen was man Umbaut und wer vermag da schon immer zu sagen was da genau die Basis war?
Wenn keiner fragt, muss auch der Bild machende nicht antworten
Ansonsten ist das wahrscheinlich ohnehin weniger Kritisch zu sehen, wenn ich ein Herpa Auto kaufe und da LEDs einbaue, wird die das nicht interessieren, warum auch, die haben ihr Geld und da ist es egal ob man nen Bild davon in nem Forum postet.
Kritisch wirds immer dann wenn man ihnen in die Gewinnschiene fährt oder irgendwie geschäftsschädigend einwirkt.
Gibts das Herpa Auto schon mit Licht und man will ne günstige Alternative mit nem unbeleuchteten darstellen, kann unter Umständen sogar schon der Text dazu ganz ohne Bild reichen für ne Abmahnung. Wenn man sein selbst beleuchtetes Auto verkauft, kann einem eigentlich auch keiner was, warum auch? man hat dafür bezahlt und damit ist gut. Will man damit in Produktion wird man sich ohnehin mit dem Hersteller unterhalten wollen, wird ja dann billiger. Ansonsten dürfte auch keiner gebrauchte und gealterte Loks/Wagen etc. verkaufen.
Und absolute Vorsicht bei Berichten zu bestimmten Produkten, wenn man sachlich bleibt (und das ist ein weiter Begriff) muss nix passieren, aber sobald einem hersteller was nicht gefällt an dem Bericht und er sich in seinem Geschäft beeinträchtigt fühlt, reicht das schon als Abmahnungsgrundlage.
Um zu den 2 Post vor mir noch was zu sagen, klar ist es für die Hersteller ärgerlich wenn sie durch Raubkopien, etc. ihre Existenzgrundlage verlieren, aber genau aus diesem Grund passen die MoBa Hersteller eher auf, das nichts von Fernost kopiert wird, als uns kleinen Modellfriemlern das Leben schwer zu machen Bin gegen eine einheitliche Copyrightsteuer, was soll das bringen? Ich find auch nicht dass das überholt ist was gilt.
Die eigentlichen 2 Probleme sind zum einen die eigenwillige Interpretation von einigen Anwälten bzw. den Gerichten die solch Sachen überhaupt dann zulassen und zum anderen, die etwas arglosen Menschen, die sich in der anonymität des WWW ohnehin schon lange keinen Kopf mehr machen, was sie da eigentlich tun, warum sie es tun und was das für Konsequenzen hat.
Einfaches Beispiel, wenn früher wer im Urlaub war und Bilder geschossen hat und mich durch Zufall mit fotografiert hat, hat mich maximal im Freundes/Bekanntenkreis rumgezeigt. Heut zu Tage, landet man bei StudiVZ, Facebook, Myfriends, Friendscout, Wer-kennt-wen, usw. usw. will ich das die da ungefragt mein Bild im WWW veröffentlichen?
Oder irgendwelche schnell geschossenen Videos auf Youtube veröffentlichen?
Will das sonst einer hier?
Das einfachste wäre schon, USer XYZ geht auf ein kleines MoBa treffen, knippst paar Bilder von ner Anfängeranlage und stellt sie hier rein und zerreist sich sein "maul" darüber, alle anderen machen mit und dann schaut klein Timmi, durch zufall mal hier vorbei und sieht das, oder seine Kollegen ausm Verein.
Mal abgesehen vom Eindruck den das hinterlässt, würd ich das auch so nicht schön finden.
Meiner Meinung nach ist CopyRight, also keineswegs überflüssig, wenn man was ändern sollte, dann allenfalls die interpretation der Gesetze und wie man damit umgeht.
freundliche Grüße
PS: meinetwegen könnt ihr den text sonst wohin kopieren, ich übertrag das Copyright ans MiWuLa
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Hallo liebe Forumsgemeinschaft,
lange Rede kurzer Sinn, ich selber bin "gewerblicher Modellbauer" und werde sowohl den Link zu diesem Beitrag als auch ein ofizielles Anschreiben an diverse Modellbauhersteller versenden, um doch mal Karheit in diese Angelegenheit zu bringen.
Mit Genehmigung der einzelnen Hersteller werde ich dann die Antworten hier preisgeben.
Kann jedoch ein wenig Zeit ins Land gehen.
Bis dahin liebe Grüße
Euer Feuerwehrmann
lange Rede kurzer Sinn, ich selber bin "gewerblicher Modellbauer" und werde sowohl den Link zu diesem Beitrag als auch ein ofizielles Anschreiben an diverse Modellbauhersteller versenden, um doch mal Karheit in diese Angelegenheit zu bringen.
Mit Genehmigung der einzelnen Hersteller werde ich dann die Antworten hier preisgeben.
Kann jedoch ein wenig Zeit ins Land gehen.
Bis dahin liebe Grüße
Euer Feuerwehrmann
- Mr. E-Light
- Forumane
- Beiträge: 5626
- Registriert: Dienstag 24. Februar 2004, 16:17
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Hi Sven (?),
nette Idee!
Aber achte darauf, dass sich im Laufe der Diskussion das Thema abgewandelt hat - meine ursprüngliche Frage war da ein klein wenig anders, als es die Diskussion nun darstellt...
nette Idee!
Aber achte darauf, dass sich im Laufe der Diskussion das Thema abgewandelt hat - meine ursprüngliche Frage war da ein klein wenig anders, als es die Diskussion nun darstellt...
Gruß
Ralf
Ralf
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
so,wen es interessiert, hier die erste Reaktion, von der Firma Busch:
Sehr geehrter Herr S.....,
zunächst einmal freuen wir uns, wenn unsere Artikel verwendet werden. Generell haben wir gegen private Umbauten überhaupt nichts - ganz im Gegenteil. Für gewerbliche Umbauten gibt es rechtlich die unterschiedlichsten Auffassungen. Letztendlich ist aufzupassen, dass nicht die Rechte Dritter, die ggf. eine andere Auffassung als wir haben, verletzt werden. So haben wir z.B. Lizenzen für Mercedes-Benz-Fahrzeuge - die Modelle müssen mit Mercedes abgestimmt werden, was bei gewerblichen Umbauten nicht machbar ist. Ansonsten erhalten Sie hier unsere Meinung:
1. Darf ich Ihre Modelle gewerblich umbauen? JA
2. Wenn ja, in welchem Umfang? Die Frage verstehe ich nicht - das Modell kann beliebig umgebaut werden.
3. Wie muss die Bezeichnung der umgebauten Modelle erfolgen (muss das Ursprungsmodell z.B. genannt sein etc)?
Das Ursprungsmodell muss nicht (kann aber) genannt werden. Es darf aber keinesfalls der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem umgebauten Modell um ein Original-Busch-Modell handelt. Wird das umgebaute Modell in einer Original-Busch-Packung weiterveräußert, muss auf die Umbauten, ggf. Drucke, Farblackierungen usw. explizit hingewiesen werden!
4. Dürfen Fotos/ Videos der umgebauten Modelle im Internet veröffentlicht werden? JA
5. Ist eine direkte Belieferung unter Umgehung des Fachhandels durch Sie möglich? NEIN
6. Welche rechtlichen Schritte müssen Beachtung finden (Urheberrecht, Markenbezeichnungen, Copyright etc)? siehe oben.
Gerne können Sie unsere Meinung auch veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vallen
********************************************
Busch GmbH & Co. KG
Heidelberger Str. 26
D-68519 Viernheim
Telefon: 06204 - 6007 14
Telefax: 06204 - 6007 19
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxx
Sitz der Gesellschaft: Viernheim
Amtsgericht Darmstadt HRA-Nr. 61091
Persönlich haftende Gesellschaft:
Vallen GmbH, Viernheim
Amtsgericht Darmstadt HRB-Nr. 60272
Geschäftsführer: Hans Vallen, Jörg Vallen
********************************************
Sehr geehrter Herr S.....,
zunächst einmal freuen wir uns, wenn unsere Artikel verwendet werden. Generell haben wir gegen private Umbauten überhaupt nichts - ganz im Gegenteil. Für gewerbliche Umbauten gibt es rechtlich die unterschiedlichsten Auffassungen. Letztendlich ist aufzupassen, dass nicht die Rechte Dritter, die ggf. eine andere Auffassung als wir haben, verletzt werden. So haben wir z.B. Lizenzen für Mercedes-Benz-Fahrzeuge - die Modelle müssen mit Mercedes abgestimmt werden, was bei gewerblichen Umbauten nicht machbar ist. Ansonsten erhalten Sie hier unsere Meinung:
1. Darf ich Ihre Modelle gewerblich umbauen? JA
2. Wenn ja, in welchem Umfang? Die Frage verstehe ich nicht - das Modell kann beliebig umgebaut werden.
3. Wie muss die Bezeichnung der umgebauten Modelle erfolgen (muss das Ursprungsmodell z.B. genannt sein etc)?
Das Ursprungsmodell muss nicht (kann aber) genannt werden. Es darf aber keinesfalls der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem umgebauten Modell um ein Original-Busch-Modell handelt. Wird das umgebaute Modell in einer Original-Busch-Packung weiterveräußert, muss auf die Umbauten, ggf. Drucke, Farblackierungen usw. explizit hingewiesen werden!
4. Dürfen Fotos/ Videos der umgebauten Modelle im Internet veröffentlicht werden? JA
5. Ist eine direkte Belieferung unter Umgehung des Fachhandels durch Sie möglich? NEIN
6. Welche rechtlichen Schritte müssen Beachtung finden (Urheberrecht, Markenbezeichnungen, Copyright etc)? siehe oben.
Gerne können Sie unsere Meinung auch veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vallen
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Busch GmbH & Co. KG
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D-68519 Viernheim
Telefon: 06204 - 6007 14
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Geschäftsführer: Hans Vallen, Jörg Vallen
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Zuletzt geändert von Feuerwehrmann am Mittwoch 24. März 2010, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
- Mr. E-Light
- Forumane
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- Registriert: Dienstag 24. Februar 2004, 16:17
Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Die Geschichte mit den Lizenzen (hier Mercedes, ich hatte meinen Fall mit Eurocopter schon hinlänglich erwähnt) könnte in der tat dann hier und da Probleme verursachen.
Ansonsten klingt das doch richtig gut, gerade für uns Hobby-Modellbauer!
Aber auch für Gewerbler nicht übel...
Dass Minichamps seinerzeit (der Grund dieses Threats) so einen Ärger verursacht hatte, ist wohl schlicht auf deren "gewisser Arroganz" zurück zu führen...
Geschenkt...
Vielen Dank, "Herr S. - Feuerwehrmann" für das Posten und den Abdruck der Antwort!
Ansonsten klingt das doch richtig gut, gerade für uns Hobby-Modellbauer!
Aber auch für Gewerbler nicht übel...
Dass Minichamps seinerzeit (der Grund dieses Threats) so einen Ärger verursacht hatte, ist wohl schlicht auf deren "gewisser Arroganz" zurück zu führen...
Geschenkt...
Vielen Dank, "Herr S. - Feuerwehrmann" für das Posten und den Abdruck der Antwort!
Gruß
Ralf
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Re: Abmahnungen wegen Modellumbauten?
Hallo,
aber auch diese Antwort zeigt wieder die Problematik auf, auf die ich hinweisen wollte.
Busch sagt zwar, grundsätzlich haben wir nichts dagegen, aber...
Es bleibt dabei: Auch die beste Vorbereitung schützt nicht sicher vor einer Abmahnung. Selbst wenn man alle in Betracht kommenden Rechteinhaber vorab um Erlaubnis gefragt hat und die Erlaubnis von ihnen erhalten hat.
Und um festzustellen, ob die Abmahnung berechtigt war, bedarf es eines Rechtsstreits, der mit einem erheblichen Kostenrisiko einhergeht und von der Rechtsschutzversicherung im Regelfall nicht gedeckt ist.
Beispielhaft darf hier auf die (noch nicht veröffentlichte) Entscheidung des BGH vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren I ZR 88/08 hingewiesen werden.
Die Urteilsbegründung wird nach Ihrer Veröffentlichung >>>hier<<< abzurufen sein.
Eine Verletzung der für Spielzeug eingetragenen Marke des klagenden Fahrzeugherstellers aus Rüsselsheim hat der BGH in diesem Verfahren verneint. Zwar lägen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf dem Spielzeugauto der Beklagten um die Benutzung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens für identische Waren (Spielzeug) handele. Dadurch würden jedoch weder die Hauptfunktion der Marke, die Verbraucher auf die Herkunft der Ware hinzuweisen, noch sonstige Markenfunktionen beeinträchtigt, weil die angesprochenen Verbraucher das Opel-Blitz-Zeichen auf den Spielzeugautos der Beklagten nur als – originalgetreue – Wiedergabe der Marke verstehen, die das nachgebildete Auto der Klägerin an der entsprechenden Stelle trägt. Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.
Ob diese Entscheidung letztendlich ein Freibrief für die Verwendung fremder Marken pp. im Rahmen des Modellbaus darstellt, bleibt abzuwarten. Des Weiteren betrifft die Entscheidung wohl nicht die eigentliche Gestaltung des Modellautos...
...und auch diese kann - und ist es häufig - geschützt sein.
Ciao,
Joachim
aber auch diese Antwort zeigt wieder die Problematik auf, auf die ich hinweisen wollte.
Busch sagt zwar, grundsätzlich haben wir nichts dagegen, aber...
Es bleibt dabei: Auch die beste Vorbereitung schützt nicht sicher vor einer Abmahnung. Selbst wenn man alle in Betracht kommenden Rechteinhaber vorab um Erlaubnis gefragt hat und die Erlaubnis von ihnen erhalten hat.
Und um festzustellen, ob die Abmahnung berechtigt war, bedarf es eines Rechtsstreits, der mit einem erheblichen Kostenrisiko einhergeht und von der Rechtsschutzversicherung im Regelfall nicht gedeckt ist.
Beispielhaft darf hier auf die (noch nicht veröffentlichte) Entscheidung des BGH vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren I ZR 88/08 hingewiesen werden.
Die Urteilsbegründung wird nach Ihrer Veröffentlichung >>>hier<<< abzurufen sein.
Eine Verletzung der für Spielzeug eingetragenen Marke des klagenden Fahrzeugherstellers aus Rüsselsheim hat der BGH in diesem Verfahren verneint. Zwar lägen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf dem Spielzeugauto der Beklagten um die Benutzung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens für identische Waren (Spielzeug) handele. Dadurch würden jedoch weder die Hauptfunktion der Marke, die Verbraucher auf die Herkunft der Ware hinzuweisen, noch sonstige Markenfunktionen beeinträchtigt, weil die angesprochenen Verbraucher das Opel-Blitz-Zeichen auf den Spielzeugautos der Beklagten nur als – originalgetreue – Wiedergabe der Marke verstehen, die das nachgebildete Auto der Klägerin an der entsprechenden Stelle trägt. Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.
Ob diese Entscheidung letztendlich ein Freibrief für die Verwendung fremder Marken pp. im Rahmen des Modellbaus darstellt, bleibt abzuwarten. Des Weiteren betrifft die Entscheidung wohl nicht die eigentliche Gestaltung des Modellautos...
...und auch diese kann - und ist es häufig - geschützt sein.
Ciao,
Joachim