Hallo Stefan mit F
Bei gut ausgebauten, zweispurigen Autobahnen sind die Fahrstreifen idealerweise 3,75m breit. Ein LKW hat ohne Spiegel schon eine Breite von 2,55m. Es bleiben also im besten Fall (Spiegel eingeklappt) 1,20m seiner Spur frei, wenn er in seiner Spur ganz nach rechts fährt. Die meisten PKW sind mit Spiegeln auch 2 Meter oder mehr breit (manche schon ohne Spiegel).
Auf der linken Spur bleibt also nach Abzug von 2 Metern noch ein für die Rettungsgasse nutzbarer Platz von bestenfalls 1,75m frei.
Theorie und Praxis.
Links neben der linken Spur ist in der Regel noch 0,5 Meter Platz.
Links neben der Linie ist in der Regel auch noch Asphalt und man rutscht noch nicht in den Grünstreifen. Bei Brücken oder Schilderpfosten geht das nicht.
Bei der rechten Spur kann man auf die Linie Fahren (0,4 m) und hat noch genug Platz für Einsatzfahrzeug.
(Vorgestern kam auf der A31 kurz vor Leer ein Polizeiwagen und ein Pannenservicewagen über die Standspur, nicht durch die Rettungsgasse. Nach ca. einem km waren die bei dem ausgefallenem LKW.)
Klar gebe ich dir Recht. Wenn die 90 cm zusätzlich nicht reichen, muss Platzgeschaffen werden.
So hatte ich es auch geschrieben. Man weicht auf die Standspur aus "wenn es nötig ist".
Deshalb ja auch der Abstand nach vorn.
Das Freihalten der Standstpur, so wie ich es sehe, soll aber einen anderen Grund haben.
Verkehrsentzerrung durch Beinderung.
So wie die Wechselzeichen über der Autobahnen den Verkehr durch die Geschwindgkeitsreduzierung "behindern" und damit mehr Fahrzeuge auf die Autobahn passen oder die Zufahrtsampel weniger oder keine Fahrzeug auf die Autobahn läßt, so würde der längere Rückstau das weitere zufließen von Fahrzeugen verindern.
Durch diese technischen Maßnahmen will man die Fahrzeug von der Unfallstelle fernhalten.
Das konnte ich mit der Modellautobahn schon 2002 in Amsterdam sinumlieren.
Denn wenn Kilometerweit vor der Unfallstellen massenweise Fahrzeug auch auf dem Standstreifen stehen, die sich nicht bewegen können, kann man auch keinen Raum für den schweren Kranwagen schaffen.
Wo soll ein Lastzug hin, wenn bereits vor ihm auf der Standspur ein PKW steht.
(Klar wieder eine Abstandsproblem)
Das blödeste das ich in den letzen Tagen zu diesem Thema hörte, war wohl:
Wenn ich so eng hinter dem Vormann stehe, muss ich doch warten bis der weiter fährt.
Ich darf doch auf der Autobahn nicht rückwärts fahren.
Da aber auch viel Autofahrer die Zeichenn auf der Schilderbrücke wie 60 km/h nicht ernst nehme, sollte man in Bayern aber machen, da sie dort mit einem Blitzer gekoppelt sind, sind diese Autofahrer schneller am Stauende. Meistens sind die vom Stauende überrauscht und "kleben" an dem Vordermann. Somit wieder kein Bewegungsraum.
Ich werden blöd angemacht, wenn ich 500 Meter vor dem Stauende nur noch langsam rolle.
Dabei bewegen sich hinter mir auf allen Fahrspuren die Fahrzeug und "könnten" problemlos eine Rettungsgasse aufmachen.
(Im Raum Köln/Bonn) hat das schon einigemale geholfen.)
Der Trick dabei:
Wenn ein Fahrzeug steht, fahren die anderen Autofahrer sehr dicht auf. Weniger als 5 Meter ist die Regel. Unter 2 Mter kann man kaum Ragieren.
Rollt das Fahrzeug nur mit nur 5-20 km /h daher, Halten die Autofaher einen Abstand von mindestens 10-15 Meter.
Bei 60 km/h werden aber immerhin noch 20 Meter freigehalten.
Was eigentlich laut STVO schon zu wenig ist.
Klar gibt es auch Außennahmen.
Daher würde ich es für sinnvoll halten, wenn die Schilderbrücken weniger wie 60 anzeigen dürften.
Mehr Akzeptanz dürfte es auch geben, wenn diese Anzeige auf der Autobahn nicht nur 120, 100, 80 und 60 (Auobahngeschwindigkeiten) sondern auch zwischen Werte wie 90, 70, 50 (Landstraße) und 40, 30, 20 (Stadt) anzeigen würden.
Hält man sich an die Geschindigskeitsbegrenzung sollte es keine weiteren Auffahrunfälle geben.
Da das Fahrzeug rollt hat kann auch nicht das Gefühl auf der Autobahn "gefangen" zu sein.
Insbesondere bei Tunnel oder langen Brücken bricht bei einigen die Pakik aus.
Einige meiner Fahrschüler zeigten ein merkwürdigten Fehlverhalten, das ich außerhalb der Tunnel oder Brücken nicht feststellt. Abwürgen des Motors, langsame Reaktionen, wurden stiller usw.
Und Gaffer sollen ein Bild von sich er selber machen und das Handy an der Unfallstellen ersatzlos für immer abgeben.
Das ist heute anscheiden mehr Strafe, als ein Bußgeld.
Außerderm ist so durch die Nummer des Handys und das Bild die Beweisführung gegeben.
Um das Handy wieder zu bekommen, kann er sich ja bei der Polizei melden und die können das Bußgeldverfahren für Gaffer rechtskräftig in die Wege leiten.
Ist leider nur Theorie.
Fakt ist aber:
https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/