...den solln se gleich mit eingraben.günni hat geschrieben:Dem Vorstand wünsche ich nichts gutes.
ganzer ArtikelWAZ hat geschrieben:die Kostensteigerung um zwei Milliarden Euro war seit 2008 absehbar
Bernd
...den solln se gleich mit eingraben.günni hat geschrieben:Dem Vorstand wünsche ich nichts gutes.
ganzer ArtikelWAZ hat geschrieben:die Kostensteigerung um zwei Milliarden Euro war seit 2008 absehbar
Die Vormulierung ist mir durchaus bekannt Und gerade diese Formulierung machte mich damals schon stutzig.Jörg Spitz hat geschrieben: @ Bernd W.
So nochmal langsam und zum Mitschreiben:
Die besagte "Volksabstimmung" bezog sich NIE auf das Projekt oder den Umbau DIREKT, sondern lediglich darauf, ob das Land Baden-Württemberg die FINANZIERUNG von S21 aufkündigt oder nicht!!!
zum Nachlesen
PS: Zum Zeitpunkt der VA war die Salami noch recht komplett und eingeschweißt in den Händen der Bahnoberen und des CDU Filzes. Die Scheibchen der Mogelwurst, kamen erst sehr viel später an das Tageslicht.
Quelle des Zitatescams21 hat geschrieben: ".....In der Begründung verwies er darauf, auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sei bereits in seinen Entscheidungen vom 06. April 2006 von lediglich 32 bis 35 Gleisbelegungenpro Stunde ausgegangen.
....
Von diesem Hinweis bis zur entscheidenden Fundstelle war es nur noch ein kleiner Schritt. In der Entscheidung 5 S 848/05 weist das Gericht eine gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.01.2005 gerichtete Klage ab und führt in der Begründung aus, der achtgleisige Durchgangsbahnhof reiche „für abgestimmte Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungenpro Stunde aus“ (Randziffer 59).
In der Tat heißt es im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 204, die geplante Anlage reiche für „Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungen pro Stunde aus“. Beim „Szenario E“ seien sogar 39 Gleisbelegungen pro Stunde möglich.
Nun hat es wirklich ein Ende mit Sucherei und Mutmaßungen. Der Rückbau ist amtlich. Anstelle der im Kopfbahnhof möglichen 50 und mehr Züge pro Stunde soll die Leistungsfähigkeit im Durchgangsbahnhof auf 32 bis 35 Züge, also um ein Drittel reduziert werden.
Daraufhin habe ich mir den Finanzierungsvertrag vom 2. April 2009 erneut vorgenommen. Und siehe da: In § 3 wird auf Anlage 3.3a verwiesen, in der auch der erwähnte Planfeststellungsbeschluss genannt wird. Wer den ganzen Vertrag nebst Anlagen gelesen hat, wusste also, was gespielt wird; aber die Verringerung der Leistungsfähigkeit auf 32 bis35 Züge ist schon ziemlich gut versteckt, auf Seite 204 eines 389 Seiten umfassenden Schriftstücks, das in einer von 21 Anlagen erwähnt wird."
Und auf diese Dokumente hat ein Regierungschef keinen Zugriff Herr Kretschmann hat keinen Zugriff auf den Finanzierungsplan und den Planfeststellungsbeschluss ? Und das hat sich auch keiner der Schlichtungsteilnehmer durchgelesen ?Auszug Planfeststellungsbeschluss 2005 S.204 hat geschrieben: "....Untersuchungen, Teil 3, Prof. Dr.-Ing. Schwanhäußer, 1997). Durch das Gutachten wurde ferner festgestellt, dass auch ein höheres Zugangebot im neuen Durchgangsbahnhof bewältigt werden kann. In der Zusammenfassung (S. 65, 66) heißt es: "Für den Bahnhof Stuttgart 21 stellt unter bestimmten Randbedingungen eine Bahnsteiggleisanlage mit 8 Gleisen eine optimale Bemessung dar. Die festgestellte starke Vertaktung der Fahrpläne auf einigen Zulaufstrecken (...) ist typisch für diesen Teil des Netzes und günstig für die Bemessung. Daher reicht (...) eine solche Anlage für hierauf abgestimmte Betriebsprogramme mit 32 bis 35 Gleisbelegungen je Stunde aus (...). Unter diesen (genau aufgeführten) Rahmenbedingungen weist das Betriebsprogramm Szenario A mit durchschnittlich 25,5 Gleisbelegungen je Stunde für eine 8-gleisige Bahnsteiganlage eine gute bis sehr gute Betriebsqualität auf. Eine Besonderheit stellt das Szenario E dar. Es ermöglicht noch bei 39 Gleisbelegungen je Stunde im Zustand der Trassenvergabe und im Betriebsablauf eine marktgerechte Auslastung einer 8-gleisigen Bahnsteiganlage bei noch guter Betriebsqualität (...)."
Ich nehme Dich beim Wort, und ich hole mir das Eis mit dem ZW Bagger ab.Maik Costard hat geschrieben: ....
Übrigens, wenn die 10 Mrd. Euro bis zur Fertigstellung von S21 zum MFM 2022 unterschritten wurden, gebe ich für jeden Teilnehmer am MFM 2022 ein Eis aus. Das ist das einzig Verbindliche in diesem ganzen Theater um S21.
Schönen Gruß
Maik
Du bist ja ganz schön mutig, denn die enorme Steigerung der Speiseeispreise bis zu dem Termin (Fertigstellung vorausgesetzt) hast Du weder bedacht noch im Griff. Es wird spannend werden ...Maik Costard hat geschrieben:Übrigens, wenn die 10 Mrd. Euro bis zur Fertigstellung von S21 zum MFM 2022 unterschritten wurden, gebe ich für jeden Teilnehmer am MFM 2022 ein Eis aus. Das ist das einzig Verbindliche in diesem ganzen Theater um S21.
und Du hast nicht bedacht, dass Maik problemlos an einen ganzen Eiswagen kommt.Datterich hat geschrieben:Du bist ja ganz schön mutig, denn die enorme Steigerung der Speiseeispreise bis zu dem Termin (Fertigstellung vorausgesetzt) hast Du weder bedacht noch im Griff. Es wird spannend werden ...
Info hat geschrieben: Nur 21,- Euro in der 2. Klasse
Die BahnCard 21 erhalten Sie für 21,- Euro in der 2. Klasse und für 42,- Euro in der 1.
Klasse. Für Ehe- und Lebenspartner, Kinder und ausgewählte Gruppen wie z.B. Studenten
und Senioren gibt es die BahnCard 21 zum ermäßigten Preis.
Die BahnCard 21 gilt ab Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein
Jahr. Die Preise der BahnCard errechnen sich in den Folgejahren jeweils aus den aktuellen
Kostenschätzungen. Mit der Fertigstellung des Projekts am 01.04.2100 endet das
Förderabo. Teilnehmer können sich danach zu vergünstigten Bedingungen am Folgeprojekt
zur Ertüchtigung des Bahnhofs für den regulären Zugverkehr beteiligen.
Die Vorteile im Überblick
Tiefere Verbundenheit zum Projekt Stuttgart 21
Ihr Beitrag zu einer modernen, schlanken Infrastruktur
Nur 21,- Euro (2. Klasse)
21% mehr Bonuspunkte auf jede Fahrt
Freier Eintritt im Informationszentrum Turmforum im Hauptbahnhof
Ermäßigte Zusatz- und Partnerkarten erhältlich
Im Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn gültig